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Jüdische Rundschau · 1904-08-26 · Heft 34 (26.8.1904) · page 9

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IX (1904)
Issue
Heft 34 (26.8.1904)
Date
1904-08-26
Page
– (sequence 9)
Language
German
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No. 34. JÜDISCHE RUNDSCHAU } Seite 369. Herren aus Südafrika, sich demnächst auf den Weg machen; werde. Es wird hierauf ein Schreiben Zangwills zur Verlesung gebracht, in dem beantragt wird, das Präsidium inzwischen durch Dr. Nordau weiterführen zu lassen und den Kongress erst in dem Augenblicke einzuberufen, bis ein Resultat der Ostafrikaexpedition vorliege. Sir Francis Montefiore beantragt ebenfalls schriftlich, die HauptleKer der 1 Bewegung aus der Hauptkasse zu besolden.; Am 15. d. Mts. trat im Kongressbureau die Kommission fQr die Legalisierung des National-, f fonds zusammen. Erschienen waren: Dr. Farbstein, Dr. Isidor Marmorek, Dr. Friedemann, Dr. Idelsohn, Dr. Menczel, Ing. Ussischkin, Dr. Rosenbaum. Als eingeladene Oäste: Dr. Bodenheäner, Dr. Jasynowski. Es kamen zur Verhandlung folgende Fragen: Ist es zweckmässig, den Nationalfond in einem Kleinstaat oder einem Grossstaat zu legalisieren? Welche juristische Form ist dem Fortd bei der Eintragung zu geben? Nachdem man sich auf England als Sitz des Nationalfonds geeinigt hat, wurde die Form einer Gesellschaft, deren Mitglieder die Gründer-Aktieninhaber der Jüdischen Kolonialbank sind, unter Berücksichtgung der englischen Gesetzgebung iür die Begründung gut befunden. Es wird in die Tagesordnung eingegangen. Dr. W. T s c h 1 e n o w übernimmt das Präsidium und eröffnet die Debatte mit den einleitenden Worten: ״Die einzige Körperschaft, die Aenderungen heschliesscn kann, ist der Kongress. Aber die Arbeit bis zum nächsten Kongresse darf nicht aufhören. Es muss daher ein Ausweg gefunden werden, in Gemässheit des Organisationsstatuls die weitere Arbeit bis‘zum Kongresse zu leisten. Namens des Engeren A.-K. gibt Dr. Kokcsch die Er- Klärung ab: Das Engere A.-K. ist der Ansicht, dass der Kongress einfccrufen werden müsse. Die Abwickelung der Ostafrikafrage, die erst erfolgen könne, wenn ein Resultat der Expedition vorliegt, spricht gegen eine frühere Einberufung. Das Grosse A.-K. muss sich erst hierüber klar werden, ob der Kongress im Dezember oder im März stattzufinden habe. Das Engere A.-K. meint auch, dass eine Revision des Organ?- sationsstatuts vorgenommen werden müsse. Diese Revision soll aber keine grundstürzende sein, sondern nur das Verhältnis des Engeren zum Grossen A.-K. sei revisionsbedürftig. Das Engere A.-K., dem die Leitung der Geschäfte obliegt, wird sich in allen grösseren Fragen an das Grosse A.-K. wenden, da aber ein Verkehr mit allen Mitgliedern des Grossen fürstlichen Repräsentation und Persönlichkeit, die ihm, ohne dass er darum weiss, angeboren ist“ ״Kein Ideenjäger. Er spricht nicht von Treue, von Freiheit, und dergleichen Abstrakten“. Wir würden fast glauben, einen Judah vor judah in diesem Hofer zu sehen, wenn ihm nicht der Dichter ״eine unendliche Durchsichtigkeit und Naivetät“ und ״ein gewisses melancholisches Pilegma, das ihm nebst seiner geistigen Beschränktheit Aplomb verleiht“ zum Unterschiede von Judahs Genialität und blitzender Tatkraft, dazugegeben hätte. Desto ähnlicher aber wieder ist bei beiden, ihr inneres Schicksal, das ihr Leiden hervorruft. Bei beiden ist Uebermass des Kraftbewusstseins das erregende tragische Moment: ״Hofer treibt sein Selbstgefühl zurSelbstüberschätzung“ und damit in den Untergang; ״Judah verachtet in seinem Stärkestolze die Schwächen seines Volkes“ und daraus entspringt sein Leiden. Den ״Makkabäern׳‘ bedeutend näher noch steht die ״Hermann“-Tragödie,*) die nach Moritz Heydrichs Angabe unseren Dichter schon seit 1848 beschäftigte. Hermanns Charakter und Schicksale, sind denen Judahs noch viel A.-K. nicht möglich ist, möge ein Ausschuss des Grossen A.-K. eingesetzt werden. Dr. Bodenheim er ist der gegenteiligen Ansicht. Es unterliegt gar keinem Zweifel, dass das Grosse A.-K. die leitende Körperschaft ist, das sagt § 32. Wohl ergibt sich die Notwendigkeit, laufende Geschäfte fortzuführen J dies besorgt eben das Engere A.-K. Aber die allgemeine Politik der zionistischen Bewegung auf Grund der Kongressbeschlüsse leitet das Grosse A.-K. Das Grosse A.-K. kann demnach für gewisse Angelegenheiten Kommissionen einsetzeh. Diese stehen selbstverständlich im Zusammenhänge mit dem Engeren A.-K. Das Grosse A.-K. muss alles genau kennen, worin die politische Essenz der Tätigkeit Herzls enthalten ist. Da das Plenum nicht von allen Dokumenten Kenntnis nehmen kann, muss hierfür eine Kommission gewählt werden, ' eine politische, bestehend aus zwei oder drei Herren, die den politischen Nachlass Herzls zu prüfen und dem Grossen A.-K. Bericht zu erstatten haben. Rechtsanwalt Rosenbaum schlosst sich den Ausführungen Dr. Kokeschs an, nur meint er, der Kongress müsse so rasch ais möglich einberufen werden, weil oder trotzdem noch kein Bericht der Ostafrikacxpedition vorliegen könne. Dr. J a s y n o s k i kann es nicht verstehen, wieso das Engere A.-K. Rechte beanspruche, die ihm nicht zustehen. Das Exekutivorgan des Kongresses ist das Grosse A.-K. Dieses muss von allem wissen, es kann nur aus Opportunitätsgründen, um eine allgemeine Kenntnis verschiedener Details zu verhüten, sich in seinen Rechten beschränken, aber nie und nimmer könne das das Engere A.-K. tun. Dr. F a r b s t e i n ist ebenfalls der Ansicht Dr. Bodenh e i m e r s. Das Exekutivorgan des Kongresses ist und bleibt das Grosse A.-K. Das Engere A.-Kist nur das Bureau der Exekutive, aber nichts mehr. Dr. F riedetnann schliesst sich dein Anträge Boden- ,Heime rs an. Dr. Alex. Marmorek ist der Ansicht, dass das Engere A.-K. die Funktionen unter sich teilen müsse. Es sei aber auch notwendig, einen politischen Ausschuss einzusetzen, dem auch Nichtmitglieder des A.-K. angeboren können. Dieser Kommission gehört auch ein Mitglied des Engeren A.-K. an. Zum Schlüsse beantragt er, dem Engeren A.-K. das Vertrauensvotum aüszusprechen. Dr. Alkalay unterstützt den Antrag Dr. Kokeschs. Auch der Vorsitzende Dr. Tschlcnow hält'es für ähnlicher als die Hofers gedacht. Die hervorstechendste Analogie zwischen ihnen jedoch schafft ihre fast völlig identische Stellung ihren Volksgenossen gegenüber. Denn hier im ״Armin“ macht Ludwig bereits dem Volksschauspiel viel^ weitere Zugeständnisse. Hier ist das Innere Leben des Volkes neben dem Charaktergemälde desselben zur zweiten Hauptsache geworden, und Hermanns Befreiungstat ist eigentlich mehr auf die innere Wesenheit als auf die politische Unabhängigkeit seiner Nation gerichtet. Der Kontrast der Deutschen und der Römer in Sitten und Charakteren“, so kennzeichnet Heydrich') den Entwurf, ״die Unterdrückung der Deutschen ist in markigen Zügen skizziert. Hermann in seiner Grösse vereinsamt, seiner Zeit vorausgeeilt״- ״von allen angefeindet, von denen gehindert, für die er kämpft, im Gefühle des Undanks zusammenbrechend.״ ״Der Mann“, fährt dann Moritz Heydrich fort, ״dessen Schicksal es ist, dass er seiner Zeit voraus war, die feindetaillierte Charakterskizze des stolzen, von seinem Volke nicht verstandenen Arminius erinnert sehr lebhaft an die noch reicher und gewaltiger ,ausgeführte Heldengestalt ‘) IV. 122 f. י) Heydrich, Sk. u. F., p. 234 77.

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