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Jüdische Rundschau · 1904-08-05 · Heft 31 (5.8.1904) · page 8

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IX (1904)
Issue
Heft 31 (5.8.1904)
Date
1904-08-05
Page
– (sequence 8)
Language
German
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No. 31. Seite 334:-_JÜDISCHE RUNDSCHAU. liehen Fragen, die ihn selbst in seiner gegenwärtigen Stellung berühren, kann durch seinen Zionismus, seine Oedanken über die endgiltigc Lösung der Judenfragc, nicht berührt werden. Auch er muss sich gegen wirtschaftlichctZustände wehren, die seinen Stand drücken; auch er muss wirtschaftliche Zustände herbeizuführen und aufrecht zu erhalten suchen, die seiner Klasse lcichtcres Fortkommen, bessere Daseinsbedingungen gewähren.!Auch er muss also an der Gestaltung der öffentlichen; Angelegenheiten in seinem Wohnlandc selbsttätig iinitwirken. Auch hier bilden Patriotismus und Zionismus keinen Gegensatz. Wie wir auch immer den Patriotismus auffassen. niemals und nirgends steht der Zionismus zu ihm in einem Gegensätze. Ein guter Zionist, dem das Wohl j und Wehe des jüdischen Volkes am Herzen liegt, und j de! seinen •Teil dazu beitragen will, ihm eine öffentlich* j rechtlich gesicherte Heimstätte zu verschaffen, kann als treuer Patriot dem Staate, dem er angchört, die besten Dipnste leisten. Wir hatten am Eingang den Begriff des Patriotis* mus von dem der Erfüllung staatsbürgerlicher Pilichten getrennt und besondere Behandlung beider Begrific angekündigt. Nachdem jetzt dargetan ist, dass Patrio* tismus und Zionismus einander nicht ausschliessen,; könnten wir uns ein Eingehen auf die Frage, ob Zionismus und. Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten sich ausschliessen, eigentlich ersparen. Denn Patriotismus ist der Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten gegenüber der weitere Begriff. Der Patriot erfüllt nicht nur die Pflichten, die ihm der Staat durch seine Gesetze ausdrücklich auferlegt; er tut mehr als das: er fördert auch das Wohl des Staates, indem er in Fällen handelnd ־ eingreift, in denen ein Handeln gesetzlich nicht geboten ist. Immerhin seien aber zur besseren Klarstellung auch noch über das Verhältnis des Zionismus zu der Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten einige Ausführungen gemacht. Wiederum wollen wir uns an eine staatsrechtliche Autorität halten. * Professor Dr. Laband, der bekannte Strassburger Staatsrechtslehrer, führt aus, dass die Pflichten des Bürgers dem Staate gegenüber sich nach zwei Richtungen hin bewegen und damit erschöpft sind. Gehorsamspflicht und Treupflicht muss jeder Bürger seinem Staate erfüllen. Die Gehorsamspflicht enthält das! Ja überhaupt •nicht mehr — gegen die Unterjochung seiner ’ geistigen Freiheit, gegen die Aufzwingung griechischer , Institutionen und Götterverehrung erhob es sich mit unge* ahnter elastischer Kraft. Nur die Vornehmen, die Höflinge j und daheim - erfolglosen Streber waren ja die ״Assi-; milanten“ gewesen; das Volk war imgrunde stets sich; selber gleich geblieben. Und wie sich nun in einer angesehenen Priesterfamilie, die sich königlich-davidischer Ab- > stammung rühmte, in dem Heldengeschlecht der Hasmonäcr oder Makkabäer, zum Volkswillen die strategische Kraft! und staatsmännische Einsicht gesellte, war der •Kampf ent- ן schieden״ Das sieche, überlebte Griechentum, dem keine , lebenspendende Idee zum Vorspann mehr diente, musste : vor dem titanischen Trotz einer sich neu regenerierenden, : altbewährten., und sich heilig fühlenden Weltanschauung den! Rückzug antrpten. Siege auf Siege erfochten Judah der; Makkabäer und seine Brüder, bis sie auf dem Grunde des i nem.geeinten^und gefesteten Volkstums einen neuen Reichsbau, errichten, konnten. Mochte der Glanz desselben auch binnen kurzem erlöschen, mochte er nach zwei Jahrhunderten schon unter Gebot an jeden Staatsbürger, alles das zu leisten, was der Staat nkich seinem Gesetze von ihm verlangt. Dahin gehören z. B. Erfüllung der Wehrpflicht, der Steuerpfliclit, Beachtung der Strafgesetze. Der Kreis der Pflichten, die aus dem Gehorsam folgen, ist streng im geschriebenen Gesetze umgrenzt. Wer die Gehörsamspflicht nicht freiwillig erfüllt oder sie verletzt, wird durch gesetzlichen Zwang zur Pflichterfüllung hcrangczogen ־ durch Strafe oder Zwangsvollstreckung. So scharfe Vorwürfe auch gegen den Zionismus bereits erhoben sind, der Vorwurf, dass er diese Gehorsamspfltcht verletze, ist ihm bisher noch erspart geblieben und wird ihm wohl auch fernerhin noch erspart bleiben. Der Staat selbst würde sich auch schon gegen eine Verletzung der Gehorsamspflicht wenden und schützen. Der zweite Ausfluss der staatsbürgerlichen Pilichten ist die Treupflicht. Auch hier handelt es sich um einen positiv umgrenzten Pflichtcnkreiss. Der Staat hat vermöge der Treupflicht von um Unterlassung aller Handlungen zu verlangen, die auf die Beschädigung des Staates abzieleu. Welche Handlungen auf eine Beschädigung des Staates abzielcn, besagt wiederum et schöpfend das Gesetz. Es ist das der Verrat in allen seinen Arten und Formen. Auch die Treupflicht ist mithin bei genauer Befolgung der Staatsgesetze erfüllt. So fasst Professor Labaud die Treupflicht auf. Es kamt keinem begründeten Zweifel unterliegen, dass der Zionisnms die Trcupflicht nicht in! geringsten verletzt. Selbst wenn wir aber die Treupflicht weiter fassen wollten, wenn wir ihr selbst die Verpflichtung zurechneu wollten, positiv am Staatswohl mitzuarbeiten — eine Verpflichtung, die allerdings jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt —. so kann der Zionist auch dieser Pflicht gerecht werden. Es wird dann eben aus der Trcupflicht der Patriotismus. Dass Zionismus und Patriotisinus sich sehr wohl mit einander vertragen, ist bereits ausgefiihrt. Was so theoretisch möglich ist. das wird auch praktisch von den Zionisten betätigt. In allen Staaten nehmen die Zionisten einen hervorragenden tätigen Anteil an der Entwickelung der inneren Politik dieser Staaten. Das ist auch nur ganz natürlich. Die Politik in allen modernen Staaten dreht sich um zwei Pole: sic umfasst Fragen des konstitutionellen Vcrfassungsden Füssen des römischen Riesen zusammenbrechen — die Kulturschöpfungen die er aus sich gebar, wie der Glorienschein, der seine kühnen Erbauer umflanunte, haben der Geschichte der Makkabäer ewiges Andenken gesichert. ״Das Andenken der Makkabäer“, sagt S. Lublinski, ״lebt heute noch unverwüstlich in jedem jüdischen Herzen“. Dass die Nationaljuden und Zionisten an diese hehren Gestalten angeknüpft haben, um von ihnen aus den seit bald zwei Jahrtausenden abgerissenen Faden der jüdischen Geschichte wieder aufzunehmen, liegt in der Natur der Sache und bedarf keiner Erwähnung oder Verwunderung. Aber auch die fernstehenden Juden, durch deren Adern schon längst der Strom eines fremden Volkstums und fremder Volksgesinnung flutet, fühlen ihr Herz in schnellerem Takte schlagen, wenn der stolze Name eines Juda Makkabi zufällig an ihr Ohr klingt, wenn die Gestalten dieser Heldenfamilie auch nur als leise Schatten ihrem geistigen Auge vorüberschweben. Denn hier liegt die Grenzscheide der altjüdischen Geschichte. In den Makkabäern sammelte und konzentrierte sich noch einmal die ganze heroische Glut

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