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Jüdische Rundschau · 1904-07-29 · Heft 30 (29.7.1904) · page 13

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IX (1904)
Issue
Heft 30 (29.7.1904)
Date
1904-07-29
Page
– (sequence 13)
Language
German
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No. 30. JÜDISCHE RUNDS CH A U. Seite 327. ־ .2 8 Die Mitglieder der Misrachigruppc bleiben demnach zugleich Mitglieder ihrer zionistischen Ortsgruppen und entrichten dahin ihren Schekel; cs wird dringend verlangt, dass sie, soweit sie es nicht sind, Mitglieder ihrer zionistischen Ortsgruppe Vvertiöli; , ־ .3§ Die Mitglieder der Misrachigruppc haben ausser den! Schekel einen Betrag von I Mk. halbjährlich an das Büro des Misrachi zu entrichtnc. § 4. Der Misrachi wählt eincit Vorsitzenden, einen Stellvertreter, einen Schriftführer. Ihnen werden vier Beisitzer zugeseilt. Diese sieben Männer vertreten den Misrachi der deufsehen Zentrale, sowie dem grossen Aktionskomitee gegenüber. Sic bleiben in steter Verbindung mit dem allgemeinen Misrachi. S ה. Der Sitz des deutschen Misrachi ist bis auf weiteret In Frankfurt a. M. An Orten wo 10 oder mehr Mitglieder sich befinden, haben dieselben sich in einer eigenen Organisation zusantmeiizuschliessen mit Berücksichtigung des § 2. . . § 6. Jede Ortsvcreiuigüug wählt sich einen gcschäftsfiibreuden Ausschuss von 3 oder 5 Mitgliedern. § 7. An Orten wo sich keine Ortsvereinigung befindet, schliessen sich die Mitglieder des Misrachi der nächstgelegcneu Orts- Vereinigung an. ' §8. Die einzelnen Ortsvcreinigungen haben 1•i Ihrer Einnahmen an das Btircau abzuführen. § 9. Die Generalversammlung des Misrachi findet alljährlich statt und wird mindestens *1 Wochen vorher jedem Mitgliede bekannt gegeben. § 10. Aufgabe der Generalversammlung ist: a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts, b) Wahl des Vorstandes, c) Wahl zweier Revisoren. § 11. Die Wahl des Vorstandes, sowie alle übrige» Abstimmungen sind direkt und geheim, können aber, falls kein Widerspruch sich erhebt, durch Akklamation statfinden. § 12. Nicht am Orte der Generalversammlung wohnende Mitglieder können von ihrem Wahlrechte auch schriftlichen Gebrauch machen und sind von ihnen cingcbrachtc WahlvorschUige mit eventueller Begründung der Generalversammlung bekannt zu geben. — Die Stimmzettel auswärtiger Mitglieder müssen ungeöffnet in die Wahlurne gelegt werden. § 13. Anträge auf Acnderimg der Statuten müssen 3 Wochen vor der Generalversammlung beim Vorstände schriftlich cingcbracht werden, der sic jedem einzelnen Mitgliede bekannt zu machen hat. — Die Aeudcrung der Statuten kann nur durch eine Generalversammlung erfolgen und bedarf hierzu der Zustimmutig, von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder. § H- Ucber die Aufnahme der Mitglieder hcscliliesst der Vorstand und dürfen nur solche Zionisten als Mitglieder aufge-. nomntcn werden, die auf dem Boden des gesetzestreucu Juden-‘ turtis stehen. Bemerkung der Redaktion. Der deutsche Zionismus hat cs bisher mit Recht als sein nobile oiiizium betrachtet, alles Trennende aus seiner Organisation fcrnzuhalteii. Er hat sowohl das politisch-nationale Moment wie das religiöse immer am besten bewahrt geglaubt, wenn beide unabhängig von einander ihr Ziel verfolgten, das eine der gemeinsamen Anstrengung der gesamten Judcnschaft. das andere der innersten persönlichen Meinung des Einzelnen anheimgegeben. Wir geben indessen der zuversichtlichen Hoffnung Raum, dass die Unter-Organisation der ״Misrachi** trotz der Betonung eines eigenen Standpunktes im Zionismus wltol eine Besonderheit, aber keine Absonderung bedeuten wird. Vor einem Hineintragen religiöser Gesichtspunkte in politische und Wirtschaftliehe Aktion, wie sie dieser änzukiiudigen scheint, wird sich freilieh unsere Partei euiicrgisch bewahren müssen. Unsere rührige (jcsinuungsgctiossiu Mart 11 a B a c r ist mit der Ausarbeitung eines jüdischen Splelbuehes und mit der 1 Zusammenstellung jüdischer Kinderliteratur beschäftigt. -־ I Nachweis von Material oder Adresse!) von Interessenten erbeten au Erl. Martha Baer, Lemberg, Dom Na/fowy, Pension exquisite. Verlag ״jüdische Rundschau.*‘ Die Traucrnumttiern der ״Welt“ vom 8. und 15. Juli werden'.־ soweit der Vorrat reicht, zum Preise von je *10 Pi.־ abgegeben.־ Auch die Nummern der ״Jüdischen Rundschau“* vom 8.✓ 15. tmd 22. Juli sind noch zum Preise von 15 Pf. zu habe»/.־ Die vorzüglichen Reproduktionen der Aufnahme Hcrzl'j? ao* der RltclnbrUcke in Basel von E< M. Lilien werden zum Ausnahmsprcisc von 1,50 Mk. (anstatt sonst 3,50 Mk.) verkauft. Wir bemerken ausdrücklich, dass cs uns nur durch das dankenswerte Entgegenkommen eines unserer Parteigenossen möglich geworden ist, eine festbcstimmte Anzahl dieser Reproduktionen zu dem Ausnahmepreise von 1,5»! Mk. abzugeben. Bestellungen sind daher in kürzester Zeit aufzugeben. Gleichzeitig machen wir auf die Crlginalradlerung Theodor Herzig von Hermelin Struck aufmerksam, die in der Trauerntimmer der ״Jüdischen Rundschau“ wiedergegeben war. Die vorzüglichen Abzüge kosten 10 Mk. Einige mit der eigenhändigen Unterschrift Dr. Theodor Hcrzls versehene Reproduktionen werden nach wie vor für 75 Mk. abgegeben. Schliesslich sind auch Herzf-Postkartcn mit dem Bilde Dr. Hcrzls für 10 Pf., bei einer Abnahme von mindcstcuR hundert Stück für 5 Pf. zu verkaufen. Im übrigen verweisen wir auf das Inserat in der heutigen Nummer. f=-■־־» Rundschau. - ן Die internationalen Bestrebungen zur Hebung der Sittlich•* keit machen reisseiide Eortschrite. Bisher hatten littr allzu■־ kurze Röcke für unanständig gegolten, jetzt zählt man bereits aiicli die allzulangen dazu -. wenn sie Juden tragen. Natürlich ist mau nur Im heiligen Russland so keusch. Die ״Nowosti“ erzählt: ״Lodz ist die viertgrösste Stadt Russlands und gilt vermöge seiner reichen Industrie als das russische Manchester. An den Parkcingängcn sind Tafeln angebracht, auf denen zu lesen ist: ״Der Eintritt ist nur anständig gekleideten Personen gestattet‘ und auf Grund dieser Bestimmung weisen* die Park- Wächter jeden Juden, der einen Kaftan trägt, unbarmherzig zurück.“ — ־ In Amerika kommt weniger die Kleinheit des Rocks als die Grosse des Geldbeutels in Betracht, wenn ״Kaftanjuden“ Eingattg finden sollen. Im übrigen ist der Erfolg, nämlich die Aussperrung, der gleiche, mag es nun ein russischer Tschmownik oder ein nordamerikanbeher Einwanderungskomissär sein, der die Türen eines Parks oder die Hafeneingänge Newyorks behütet. So hat der geschäftige Mister William Williams folgendc neue Bestimmung ausgeknobelt: ״Wenn Neuankömtuliege von Ellis Island aus ihre in Ncwyork lebenden Freunde oder Verwandten telegraphisch um Beisteliung des Miuimalfonds ersuchen, so muss die im Telegramm gewünschte Summe zumindest 10 Dollar, in einzelnen Füllen sogar 20 oder 25 Dollar ausmaehen. Ini Sinne der neuen Bestimmung müssen jetzt sämtliche Einwanderer ihre F'reuude oder Verwandten von ihrer Ankunft in Ellis Island telegraphisch verständigen und diese haben den Behörden gegenüber die Verpflichtung zu übernehmen, dass sie für das Fortkommen der Eingewanderteu nach ihrer Ankunft an ihrem Bestimmungsorte sorgen werden.“ ־- Wie schön ist’s doch hir uns Juden mit dem Dichter zu singen: ״Denn das Auge des Gesetzes wacht!" Ihren Schiller kennen aber auch unsere Antisemiten famos, das heu eisen die ״Deutsche soziale Blätter", die das tiefsinnige, sehwerwalteude Schicksal zu folgendem Hymnus begeistert: ״Vergebliche Flucht. Einen gewissen Eindruck muss das Los einer Menge russischer Juden machen, über das es in den Berichten vom Untergang der ״Norge“ heisst: ״Unter den 700 ertrunkenen Passagieren befanden sich etwa 300 russische t Deserteure, polnische Juden, die dem Mobilmachungsbefehle keine Folge geleistet hatten."

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