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Jüdische Rundschau · 1904-07-22 · Heft 29 (22.7.1904) · page 14

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IX (1904)
Issue
Heft 29 (22.7.1904)
Date
1904-07-22
Page
– (sequence 14)
Language
German
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׳ %s! ft, Seite 316. JÜDISCHE RUNDSCHAU. No. 29. darauf eine lebhafte Diskussion, nach welcher sich alsdann «in jüdisch-nationaler Frauenvcrcin. Untergruppe der zionisti- .sehen Ortsgruppe Breslau, provisorisch konstituierte. Es wurde ein vorbereitendes Komitee gewühlt, das die Propagandaarbeiten zu leiten hat. Für den Herbst wurde eine Propaganda grossen Stils in Aussicht genommen, um immer weitere Krei?e unserer Mitsclnvcstcrn uns naher 7.u bringen. Der neuen Vereinigung traten etwa 20 Damen sofort bei. v Breslau. Die Trauerfeier der ״B r e s I a u e r Zionistisehen Vereinigung" findet am Sonntag, den 24. Juli, nachmittags 4 Uhr in der alten (Storch)-Synagoge statt, die der Gemeindevorstand zur Verfügung gestellt hat. Die Trauetrede wird Herr Rabbiner Dr. Kurrein aus Teplitz halten. Mainz, 3. Juli. Am 28. Juni veranstalteten wir eine Schekelfeier, bei welcher Herr Rechtsanwalt Dr. Schauer die Festrede hielt und sich zugleich von der Mainzer Ortsgruppe verabschicdctc. Derselbe verlüsst in den nächsten Tagen seine Vaterstadt Mainz und lässt sich in Paris als Rechtsanwalt nieder. Der 2. Vorsitzende, Herr S. Lazarus, würdigte in längerer Rede die Verdienste unseres scheidenden Präsidenten sowohl um die Gründung der Mainzer Ortsgruppe als um die Fördcrung des Zionismus im allgemeinen. Als Zeichen der Anerkennung und Dankbarkeit überreichte ihm Herr Lazarus ein nach Lilien’schcn Motiven künstlerisch ausgeführtes Diplom, welches in hebräischem und deutschem Text seine Ernennung zum Ehrcnmitgliedc der Mainzer Ortsgruppe enthielt und behielt sich eine weitere Ehrung vor. Herr Dr. Schauer dankte in bewegten Worten und versprach, auch an seiner neuen Wirkungsstätte seine Krüite in den Dienst des Zionismus zu steilen. Liedervorträge des Fräulein Oerstic und des Herrn Ingcnicur Pohl-Wiesbaden, sowie Rezitationen des Fräulein Weil und des Herrn Friedmaiin bildeten den Schluss der würdig verlaufenen Feier. Am 8. Juni erstattete Herr H. Bloch in einer Oruppcu- Sitzung ein ausführliches Referat über den Hamburger Dolegiertentag, am 26. April hatten wir einen Rezitationsabcnd veranstaltet, an welchem unser früheres Mitglied Herr Richard Treu vom Stadttheater in Chemnitz jungjüdische Dichtungen und Bibelabschnitte zum Vorträge brachte. H. B. Rundschau. Das Indische Kalenderjahr bietet eine sehr grosse Abwechslung. Freuden- und Feiertage wechseln mit Trauer- und Fast- Zeiten. Die jüdische Geschichte freilich bietet seit beinahe zwei Jahrtausenden nicht mehr diese Abwechselung. Sic charakte- Tisiert sich durch ein ewi״cs Einerlei, das am besten und einzig zutreffend durch das Wort Golus bezeichnet wird. In Deutschland hat das Golus freilich ein anderes Aeussere als in den Lündern des Ostens. Im Westen der Dinge ist cs dasselbe Golus mit denselben Golusjudeu und den Golusiiiclitjuden. Der Unterschied zwischen der Deutschen Tageszeitung und Kruschewan ist nur dadurch gegeben, dass die deutsche Agrarierzeitimg nicht in der gleichen Form wie Kruschewan die christliche Liebe, von der sie zeitweilig überfliesst in die Tat Umsetzern kann. So he- Schwert sie sich jetzt über die Bemühungen der Juden durch Eintritt in die UntcrofiizlerkarriOrc dem immer mehr verarmenden jüdischen Mittelstände die Möglichkeit einer kleinen Beamteuexistenz zu verschaffen. Immerhin ist die gesetzliche Festlegung eher Pariastellung in Preussen noch nicht für die Juden erfolgt, wohl aber In Sachsen. Auch das neue ״Gesetz über die israelitische» Religionsgcmciudcn" stellt die Juden als nicht gleichberechtigt hin, wie folgende Notiz beweist: Das Kultusministerium hat eine Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die israelitischen Rcligiousgcmeiudcu erlassen. Danach ist von der Einrichtung des Religionsunterrichts dem Schulvorstande des Ortes, wie auch dem Bezirksseludinspektor Anzeige zu machen. Oberaufsichtshehörde ist das Kultusministerium. Die Genehmigung des Ministeriums ist ferner nötig: I. zur Anstellung von Rabbinern und R e l i g i o u s 1 e h r e r n; 2. zur E r b au u 11 g und Einrichtung von Synagogen, gottesdienstlichen Gebäuden und B e g r ä b - nisplätzen; 3. zur Aufnahme von Anzeigen, zum An- und Verkauf von Grundstücken sowie deren Belastung. . Bezeichnend ist, dass die durch Reichsverwerfuftg gewährleistete freie Religicnsfibung für Sachsen also von der"jhweiligen Erhautmis durch das Ministerium abhängig gemacht wird. Dagcgeiüiber will nur den Wert einer freilich häufig wiederkehrenden Elnzelrohelt bedeuten, dass in Frlesack eine Gräber- Schändung aui dem jüdischen Friedhofe in einer der letzten Nächte vorgekommen ist. Die bisher noch nicht ermittelten Ucbeltäter zertrümmerten mit einem Instrument mehrere Grabdenkmäler und stürzten sie um. Das diese Nachricht nicht in den Berliner .Blatt wiedergegeben wird, das ein grosses schwarzes Kreuz an der Stirne trägt, ist begreiflich. Es würde den Ton der Liebe und Milde bedenklich stören, den es den Juden gegenüber anschlügt, wenn es Nachrichten wiedergäbe, die den Juden weniger deutlich als den Angreifer hinstellt. Sie hetzt gegen die russischen Juden mit der Wahrhaftigkeit, durch die sicli der russische Generalkonsul im Königsberger Hochverratsprozess ausgczcichnet hat. Aber sie muss ihre Leser iiir entsetzlich dumm erachten, dass sie ihnen die Mitteilung aiiftiseht, das die Mossesehen Kreise Erleichterungen für die russischen Juden durch die Begebung einer russischen Kriegsanleihe ersuchen. Im Gegenteil sind die Meldungen von russischen Erleichterungen gegenüber den Juden von sehr zweifelhaftem Werte und haben mir die Bedeutung, den Willen der Mossejudcn zu rechtfertigen, dem schlimmsten Feinde der jüdischen Nation mit Geld beizuspringen, weil Geld Geld bringt. So bringt die ganze Mossepresse soeben die Notiz, dass die Gesetzsammlung folgende Abänderungen der Bestimmungen über die Juden veröffentlicht. In den westlichen Grcnzgouvcrnemcnts und in Bcssarabicn unterliegen die Juden in dein Rayon von 50 Werst von der Grenze ollen Gesetzen über den Aufenthalt der Juden in der Ansässigkeitszone. Die Bestimmung, die den. Juden von fünfzig Werst von der Grenze verbietet, sich in dem Rayon ausserhalb der Städte und Flecken testzusetzen und aus einem Dorfe ins andere übcrzusiedeln, bezieht sich nur auf solche Juden, die nach dem?0. Juli in den Dörfern des scannten Rayons erscheinen. Der kleine Zusatz vom 20. Juli hebt unauffällig alles wieder auf, was iu den vorherigen Sätzen gross- und breitspurig ausgeführt ist. Das Gesetz ist eben• nur ein Pumpgesetz. Inzwischen verbietet ein Ukas den Juden den Aufenthalt iu der Mandschurei, der ihnen so lange gestattet war. als dort die christlich-russische Kultur noch nicht den Einzug gehalten hatte. Die ״Deutsche Tageszeitung" bemüht sich mit der ihr eigenen Wahrheitsliebe die Juden für diese Massregel verantwörtlich zu machen, indem sie offenbar das Wort Tertullians modifizierend beherzigen ״Judacos ad Iconcin!" Gleichzeitig werden in allen Teilen der von Russland unterdrückten Länder die Juden in gleicher Weise entrechtet. Wie den russischen Blättern aus dem Kaukasus berichtet wird, herrscht daselbst unter den jüdischen Gebirgsstänunen grosse Aufregung, weil die russische Regierung die Juden zwingen will, ihre Kinder nicht mehr in der guten jüdischen Schule, sondern in einer russischen Volksschule unterrichten zu lassem Ucber den Wert russischer Volksschulen gab der Sachverständige im Königsberger Prozess ein sachliches und verständiges Urteil ab, das es begreiflich macht, dass die Juden gegen diese ״Bildung" allerhand Abneigung haben. Die jüdischen Gebirgsbewohner״ welche im Kaukasus wohnen, sind sehr kriegerisch und zugleich von grosser Anhänglichkeit an das Judentum beseelt. Mau besorgt daher, dass es zu ernsten Ausschreitungen kommen könnte. Dass der europäische Ritualmord bei den Bildungsverhält־ uissen in solchen Ländern neue merkwürdige Blüten treibt, ist nicht zu verwundern. Denn wenn auch keine christliche Lehre, so ist doch der Ritualmord ein fester Bestandteil der Lehre gewisser christlicher Sekten.

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