Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- IX (1904)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1904)
- Date
- 1904-05-06
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 18. Seite 194. f ■ . t * / JÜDISCHE RUNDSCHAU. allgemeine Anregungen für eine planmüsslge Innenarbeit herauszugeben, e) die Ortsgruppen mit Agitationsmaterial zu versehen. f) die Veranstaltung von Agitationsvorträgen zu vermitteln, g) die Vorbereitungen für den Delegiertentag und Kongress nach den Weisungen des Präsidialkollegiums im Z.-K. zu treffet!.. § 17. Das Zentral-Bureau verkehrt direkt mit den Ortsgruppen und mit dem Ausschuss des Verbandes. Alle den laufenden und forine'ien Geschäftsgang betreffenden Angelegenheiten liegen ausserhalb der Kompetenz der Distriktsverbäude und werden, zwischen dem Zentral-Bureau und den Ortsgruppen direkt erledigt. Dazu gehören insbesondere alle Korrespondentzen. die die Führung und Ergänzung von Listen, Statistiken etc., das Kasscmvcsen. die Unterstützung der finanziellen Machtmittel der zionist'schen Organisation, Wahlformalien und dergl. betreffen. § 18. Jeder Beschluss des Zentral-Bureaus. der über den formellen, in § 17 näher bezeichneten Geschäftsgang hinausgeht, hedarf der Zustimmung des zuständigen Ausschusses des Distriktsverbandes. Wegen Berufung gegen eine Verweigerung der Zustimmung siehe § 32. VI. Zentral-Komftee. § 19. Das Zentral-Komitee besteht a) aus den deutschen Mitgliedern des A.-K. als Präsidialkollegium. h) aus den drei vom Dclegiertentag gewählten Mitgliedern des Zentral-Bureaus. c) aus je einem Mitglied der Ausschüsse der Distriktsverbände, das die Ausschüsse selbst ernennen und das mit den unter a und b bezeichneten Mitgliedern des Zentral- Komitees nicht identisch sein soll. § 20. Das Prüsidialkollegium wählt sich selbst seinen Vorsitzenden und verteilt se'nc Punktionen unter sich. § 21. Die Aufgaben des Prüsidblkollegiums sind: a) die Landesorganisation nach aussen zu vertreten. b>' die Tätigkeit des Zentral-Bureaus zu überwachen.^. c) die Ausnihrungsbestimmungen für das Zentral-JJuremi zur Vorbereitung der Wahlen zum Kongress und Delegiertentag festzusetzen. d) die Tagesordnung des Delegiertentages im Benehmen mit dem Zentral-Bureau und den Verhandsausschfisscn lestzusetzcn, den Dclegiertentag cinzubcrufen und zu leiten. c) die Funktionen des § 32 zu erfüllen. § 22. Das Gesamtkollegiuni des Zcntral-Komitees bildet die oberste Instanz der Landcsorganisat'on bis zum Delegiertentag. Es kann von Jedem der Landesorganisation angehörenden Schekelzahler zur Entscheidung wichtiger Fülle angeruien werden. deren Behandlung ausserhalb der Tätigkeit der sonstigen Organisationsglicdorungen liegt. Der Antrag auf Einberufung des Zentral •Komitees 'st heim Präs^dialkoiiegium zu stellen. Die Abstimmung des Gcsamtkolicgiums kam! auch im Wege der Korrespondenz stattfinden. Doch muss die Abstimmung an ein und demselben Tag bei allen sich an der Abstimmung beteiligenden Mitgliedern erfolgen. Der Termin der Abstimmutig ist zwei Wochen vorher allen Beteiligten bekannt zu geben. Riciitet sich die beantragte Entscheidung gegen ein Mit- «glicd des Zentral-Komitecs. so kantr dieses an der Abstimmung picht teitnehmen. Gegen eine Entscheidung des Zenbral-Komitees gibt es keine Berufung: sein Beschluss kann nur vom nächsten Delegiertentag aufgehoben werden. VII. Deleglertentag. § 23. Der Dclegiertentag tagt alljährlich in einer Stadt Mitteldeutschlands mit Ausnahme der Jahre, an denen ein Kongress stattfindet: mindestens aber alle zwei Jahre. § 24. Die Aufgaben des Delegiertentages sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Rechenscliaftberichtcs .des Zentral-Komitecs und Zentral-Bureaus. b) Feststellung des Programmes und Etats der nächsten Ve rwaltu ngspe r'od e. c) Entgegennahme und Beratung von Petitionen und Anträgen, .. .״ ־ 1t) Wahl der drei Mitglieder des Zentral-Bureaus. § 25. An den Verhandlungen könne« nur die von Ortsgrucncn gewählten Delegierten teilnelunen. Jede Ortsgruppe wählt einen Delegierten: Ortsgruppen von mehr als 50 Schekel- Zahlern zwei Delegierte: Ortsgruppen von mehr als 100 einen Delegierten für jedes weitere Hundert. 5 26. Jeder Delegierte verfügt nur über eine Stimme. Die Delegierten sind an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden. § 27. Die Mitglieder des Zentral-Komitecs haben• im DclegCcrtentug Sitz und Stimme. .. _ § 28. Das Zentral-Komitee bat durch das Zentral-Bureau wenigstens drei Wochen vor dem Delegiertentag die Tages- Ordnung bekannt zu geben. ,VIII. Einkünfte. § 29. Die Einkünfte des Zentral-Bureau bestehen: a) aus der!ihr vom engeren Aktions-Komitee zur Verfügimg gestellten Schckelgeldern, b) aus den Beiträgen zur Landcsorganisation, c) aus Spenden und Zuwendungen aller Art. § 30. Die zur Führung der Geschäfte der Distriktsverbände ctiordertichen Gelder* stellt das Zentral-Bureau zur Verfiigung. § 31. Die Einkünfte der Ortsgruppen zur Bestreitung von Ausgaben, die vom Zentral-Bureau nicht zu übernehmen sind, werden von jenen Ortsgrnppcnmitgliedern erhoben, die sich h erzu bereit erklären. IX. Streitlgkeit&.u § 32. Bei Meinungsverschiedenheiten in oder zwischen einzelueu Instanzen entscheidet jeweils die höhere Instanz, nachdem beide Teile zum Vortrag hres Standpunktes aufgefordert wurden in einer Sitzung, der mindestens 3 Mitglieder beiwohnen und deren Tagesordnung mindestens 8 Tage vorher bekanntgegeben wurde. Gegen die Entscheidung steht das Recht der Berufung an das Präsidialkollcgium der Zentral-Kommission jedem der beiden Teile zu. Die Berufung ist innerhalb 14 Tagen auszuüben. X. Statutenänderung. § 33. Eine Statutenänderung kann nur durch den Delegiertentag mit zweidrittel Majorität beschlossen werden. Resolution der Plenarsitzung des Distrikts-Bureaus Mannheim in der Sitzung üi Karlsruhe von! 1. Mai 1904. $ 13 des Statutenentwurfs: ..Der Dclegiertentag möge beschlossen: Als Sitz des Zentral-Bureaus wird Berlin bestimmt.“ (In namentlicher Abstimmung einstimmig beschlossen. Zwei Delegierte enthielten sich der Abstimmung.) Zu § 29 a des Statutencntwuris: ״Nach der Durchführung der jetzt vorgescblagcncn Organi- Si tion muss danach gestrebt werden, dass die Schekelgelder nicht mehr teilweise für die Zwecke der Landcsorganisation Verwendung finden. Sie sollen ungeschmälert ihrem eigentliehen Zwecke entgcgengefiihrt werden.“ (Einstimmig beschlossen.)!S2351BSSX&&lEESaeä®3S&Xg5Ga®SUS&m Rundschau. Die Gründung des Verbandes deutscher Juden hat keineswegs die Erwartungen erreicht, de man an Philippsons grossartigen Gedanken vom Judentag knüpfte. Immerhin hat sie von stell reden gemacht und man muss gestehen, dass diese Erweiterung des Zentralvcrcins über seine natürlichen Grenzen ihm nicht unwillkommen sein wird. Ucberscbätzt wird seine Bedeutung von den Antisemiten, oder sie geben wenigstens vor, als hätten die Juden etwas wesentliches in der Organisicrung erreicht Die freisinnigen Blätter, wie Frankfurter Zeitung stellen sich nicht unfreundlich dazu, so weit sie nicht ven getauften Juden redigiert werden. So warnt die von Conrnd A I h e r t i, der als Jude Sittenfeld hiess. redigierte Berliner Morgen post dringend ilire jüdische I.escr. sich rigend einem jüdischen Verband anzuschlicssen. da ihr Bekenntnis zum Judentum allein schon den Antisemitismus weckt. Sollen sie etwa mm zu den Freisinnigen schworen, die in Schmalkalden und in Marienberg Antisemiten und in Altenbürg den picht minder antisemitischen Agrariern in den Sattel geholten haben? Wie die sogenannten Judenblätter das Interesse der ungctaut'ten Juden wahrneiimcn. ersieht tnau aus dem Berliner Tageblatt, das jetzt angesichts russischer Oeldverlegenheiten die russische Toleranz für die Juden für den Ausgang des Krieges auktiudigt. Die Russen werden aber den Juden dam» tolerante Gesetze geben, und ihnen die Möglichkeit zu leben lassen, wenn das Berliner Tageblatt von einem jüdischeu Redakteur en chef redigiert wird, der nicht Christ ist, und wetui Herr Kastan seinen Hass gegen alles was jüdische Tradition und Nation heisst, aufgegeben hat. d. 11. am Salct• iiimmerstag. Dabei nimmt sich keu,e Regierung, ausser der amerikani-