Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- IX (1904)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1904)
- Date
- 1904-05-06
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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ahriM*•.#4י• ' **■ -»ו. י,** ' Ko. 18. JÜDISCHE RUNDSCHAU. Seite 193, Breslau. Die hiesige zionistische Verbindung Makkabäa hat sich suspendiert!. ־ ־•--- Der Delegiertentag der Deutschen Zionisten. De zionistische Ortsgruppe Hamburg—Altona begrüsst freudigst die Veranstaltung des Delegierentages der Zioni:• tischen Vereinigung für Deutschland in Hamburg am 23. und 24. Mai a.c. Dio Vorhandlangen, sowie festliche Veranstaltung fanden statt im Konventgarten (Theatersaal mit Nebenräumen) Hamburg, Fühle n'twiete 20 33׳. Begrüssung der Delegieiten und Teilnehmer an dem Dolegieitentage und zwangslose Zusammonkunft am Sonntag, den 22. Mai, abends 7 Uhr, im obenbenannten Saale. — Kommers am Montag, den 23. Mai a. c. abends. — Grosse öffentliche Volksver- Sammlung am D i 0 n s t a g, den 24. Mai. — Hafenrundfahrt mit Anschluss nach Blankenoso und evtl. Besichtigung der Kellereion der Palästina Import - Gesellschaft ״Eli ad ah“ am Mittwoch, don 25. Mai’, vormittags. — Herr Restaurateur 11. II i r s c h e 1, unter Aufsicht des Oberrabbiners Hamburg, errichtet während der Dauer des Delegierteutuges im obengemannten Delegiertentag - Gebäude ein Büßet. Die Mittagsmablzeiten werden gemeinsam eingenommen. Die -verehrt. Delegierten und Teilnehmer am Delegiertentage werden gebeten, behufs Wohnungsnach weis sich an Herrn Saml. Cohen, Hausmakler, Hamburg, Dornbusch 12 zu wenden, spätestens bis zum 15. Mai a. c. und möglichst mit Angabe der Ankunft in Hambürg am Dammtor-Bahnhof. Empfang dort durch Mitglieder unserer Ortsgruppe, kenntlich durch blauweisse Schleifen. Nähere Details vorbehalten. D r. L. F ran ck. z. Zt. Vorsitzopd.d. Z׳on Ortsgruppe Hamburg-Altona. Berlin. Zur. Vorbereitung des Delegiertentages machen wCr auf folgendes aufmerksam: Jede Ortsgruppe hat einen Delegierten zu wählen. Ortsgruppen von 50 bis 100 Schekel- Zahlern zwei Delegierte grössere Ortsgruppen einen weiteren Delegierten für iedes weitere Hundert. Angefangene Hundert gelten als voll. Die Wahl von Stellvertretern ist zulässig. Gesinnungsgenossen, die bereit sind. Mandate für den Delegierten tag zu übernehmen, werden gebeten, sich baldmöglichst an Herrn Rechtsanwalt Dr. A. H a n t k e. Berlin. C h a r - iottenstrasse 70. zu wenden. Entwurf eines Organisationsstatuts für die Zionistische Vereinigung für Deutschland. Antrag des Distriktsbureau Mannheim Zum Delegiertentag In Hamburg: beraten und beschlossen aui der Plenarsitzung des Distrikts In Karlsruhe am Sonntag, den 1. Mal 1904. I. Landes-Organlsatlon. § 1. Die Zionistische Vereinigung für Deutschland umfasst alle im Oebiet des Deutschen Reiches wohnhaften Schekelzahler. die ihren Beitrag zur Landesorganisation leisten. § 2. Die deutsche Vereinigung gliedert sich in Schekelzahlor, Ortsgruppen. Distriktsverbände, Zentral-Bureau, Zentral Komitee und Delegiertentag. § 3. Jeder Schekelzahler gehört einer Ortsgruppe an; diese vereinigen sich wieder zu Distriktsverbänden. Jede Ortsgruppe untersteht dem Zentral-Bureau. Der Delegiertentag setzt sich aus den Vertretern der Ortsgruppen zusammen: das Zentral-Bureau wird vom Delegiertentag gewählt II. Schekelzahler. . § 4. Schckelzahler kann derjenige Jude sein, der sich mit dem Programm des Zionistcn-Kongrcsses vollständig elnver-* standen erklärt. Das Programm des Zionistcn-Kongrcsses lautet: ,.Der Zionismus.“ (Baseler Programm.) Alle Schekclzahlor haben einen Beitrag zur Landesorganisation zu leisten, dessen Höhe das Zentral-Bureau bestimmt.• ־ lll. Ortsgruppe..,, . § 5. Ortsgruppe äst die Vereinigung aller schekelzahlcr eines Ortes oder mehrerer benachbarter Ortschaften. Zur Gründung einer Ortsgruppe ist die Zustimmung des Ausschusses des Distriktsverbandes erforderlich. Sie ist nur zu erteilen, wenn ausreichende Gewähr vorhanden ist. dass die zu gründende Ortsgruppe Bestand hat und in der Lage ist, den Zwecken einer Ortsgruppe zu entsprechen. Diejenigen Mitglieder der Organisation, die am Orte wohneu. In denen mangels der Mindestzahl keine Ortsgruppe hesteht, gehören zur nüchstgelcgenen Ortsgruppe. § 6. Die Aufgabe der Ortsgruppen . ist die gemeinsame Hörderung des Zionismus. § 7. Die Ortsgruppe hat dem Verbandsausschuss und dem Zentral-Bureau am Lude eines jeden Jahres den Jahresbericht vorzuiegen und ausserdem dem Zentral-Bureau halbjährlich und auf Ansuchen die Liste ihrer Mitglieder. § S, Die Ortsgruppe äst verpflichtet, schriftliche oder im \\ ege der Vcrvicli'ält'gimg hcrgcstellte Kundgebungen; insbesondere f’ropagandascliriften. vor ihrer Versendung zur (jeoehmigus'g dem Vcrbandsauscluiss vorzuiegen. Wegen Bcruiimg. fal's die Genehmigung versagt wird, siehe § 32. IV Distrikts-Verband. .§ 9. Das ganze Organisat’onsgebiet Kt in Distrikte eingeteilt. Die Ortsgruppen Innerhalb eines Distrikts vereinigen s;:h zu einem Distriktsverband. An der Spitze dieses Distrikts- Verbandes steht ein dreigliedriger Ausschuss: die Mitglieder desselben müssen am gleichen Orte woliucn. Die Wahl des Ausschusses erfolgt durch die Mitglieder sämtl cSter Ortsgruppen des Distrikts derart, dass die einfache Mehrheit aller im Distrikt abgegebenen Stimmen entscheidet. Der Ausschuss wird auf zwe' Jahre gewählt $ lf>. Die Aufgaben dieses Auschusses sind: a) Ueberwachung der Tätigkeit der Ortsgruppen, insbesondere Untorstützung ihrer Innenarbeit. b) Prüfung der Zweckmässigkeit der Gründung neuer Ortsgruppen und Erteilung der Genehmigung hierzu. Siehe § 5. c) Erfüllung der Obliegenheiten des § 15 des Statuts. d) Vertretung der Interessen dor Ortsgruppen beim Zentral-Bureau. e) Erfüllung besonderer, vom Zentral-Bureau ihr zugewiesencr Tätigkeit. § II. Alljährlich beruft der Ausschuss eine gemeinsame Zusammcnkimft der Mitglieder der Ortsgruppen des Verbandes ein. Bei dieser sind a) Berichte des Ausschusses über seine Tätigkeit zu erstatten. b) Arbeitspläne für das nächste Jahr aufzustellen. c) Anträge zu beraten. § 12. Ausser dieser Plenarsitzung sind möglichst zahlreiche Zusammenkünfte der Mitglieder sämtlicher Ortsgruppen des Distrikts zur Vermittlung eines intensiven Gedankenaustausches zu veranstalten. V. Zentral-Bureau. § 13. Den Sitz des Zentral-Bureans bestimmt der Dclegierkmtag. , _ , . § H. Das Zentral-Bureau bestellt aus drei, vom Delegierteiitag in geh. Wahl zu ernennenden Mitgliedern, die am Sitz des Bureaus stünd'g wohnen. Sic können sich beliebig kooptleren: indessen bleiben nur dievom Delegiertentag gewählten Mitglieder für die Tätigkeit des Zentral-Bureaus verantwortlieh. Ein Mitglied des A.-K. darf nicht Mitglied des Zentral- Bureaus sein. ״ . § 15. Das Zentral-Bureau bildet die Zentralstelle mr die gesamte Organisation und Propaganda. § 16. Das Zentral-Bureau hat also insbesondere: a) den Vcrwaltungsrayon in Distrikte cmzuteiien. sowie a'ljälirlich diese Distrikte nach Massgabe der geäuderteil Vcrhähnisse zu revidieren. b) die Statuten sämtlicher Ortsgruppen und Untervereiue zu prüfen und zu genehmigen: ebenso die Wahlen des Ausschusses im Distrikts-Verband. c) die Listen der Mitglieder der Laudes-Organisation. zu führen und zu ergänzen. d) die Ortsgruppen mit Arbeitsmaterial zu versehen und