Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1904-03-11 · Heft 11 (11.3.1904) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IX (1904)
Issue
Heft 11 (11.3.1904)
Date
1904-03-11
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2651273-2651341-2651353--01118-2657953
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

« i r .... י, Seite 100. JÜDISCHE Volke gehörenden Flächen produktiv werden, und statt Kosten zu verursachen (Grundsteuer), dem Volke immer bedeutendere Einnahmen bringen. Ausserdem erhöht sich durch die Tatsache der Bepflanzung eines Teiles der Fläche der Wert des Restes der dem Nationalfond gehörenden Flächen. Somit ist der Nutzen der Pflanzungen ein doppelter: direkt wirken sie durch die Erhöhung der Produktivität der bepflanzten Flächen, indirekt durch die Wertsteigerung der anschliessenden, noch nicht bepflanzten Flächen. 2. Als zwingender Grund für die faktische Bewirtschaftung des erworbenen Bodens tritt die türkische Gesetzesbestimmung auf, die besagt, dass Ländereien der Kategorie ״Mirie“, um die es sich bei den meisten Käufen handelt, dem Heimtäll an den Staat ״Mahluliet“ unterliegen, falls sie drei Jahre lang nicht kultiviert werden. Dieser Schwierigkeit könnte man ja eigentlieh durch Verpachtung der Ländereien aus dem Wege gehen. Nun müsste aber hierzu eine besondere Administration eingesetzt werden, die dafür zu sorgen hätte, dass der jeweilige Pächter dasselbe Grundstück nicht allzu lange bearbeitet und nach Ablauf weniger Jahre (2—4) ein neues Feld zur Bestellung erhält. Sonst erwächst durch drei- und mehrjährige Bebauung derselben Fläche dem Pächter das Recht auf Besitzergreifung des betreffenden Grundstückes (es handelt sich um die ״Mirie-Ländereien). Die Administration der Volksbesitztümer wäre somit gezwungen, die Pächter die Felder nach zweijährigem Turnus untereinander tauschen zu lassen. Dass es bei diesen Verhältnissen unmöglich ist, rationell zu arbeiten (Tiefpflügen, Düngen etc.), wird jedermann - eihsehen. Der Boden wird ausgeraubt werden müssen. Das einfachste wäre, die vom Nationalfond zu erwerbenden Flächen in Oelpflanzungen zu verwandeln. 3. Bei der Wahl der Baumgattung geben wir dem Oelbaum aus mehreren Gründen den Vorzug: a) die Sicherheit des Absatzes für das Produkt des Oelbaumes — Olive, Oel, Seife — ist unter den Er- Zeugnissen der'Baumkulturen am grössten. Das Produkt, Olive und Oel, ist kein Genussmittel, wie der Wein, die Orange, die Feige, die Mandel etc., es ist ein Nahrungsmittel für die grossen Massen des Volkes im Lande selbst und in fast allen übrigen Ländern. Die aus dem rohen Oel gewonnene Seife ist ebenso ein Produkt des sichersten Verbrauchs. Die Erzeugnisse der Oel- Pflanzungen unterliegen am wenigsten der Gefahr einer Ueberproduktion und somit einer Stockung im Absätze. Der Markt für das syrisch-palästinische Oel ist ein gegebener. Er ist zwar entwickelungsfähig, braucht aber nicht erst entdeckt zu werden wie beim Wein. b) Der Oelbaum ist wohl der langlebigste Repräsentant der Kulturpflanzen. Bäume, die ein Alter von 300 bis 400 Jahren, selbstredend bei rationeller Pflege und Schonung, erhalten, sind nicht selten. Es sollen sogar einige Exemplare existieren, die 1000 Jahre alt sind. Für eine Volksdomäne, die ebenso für Jahrhunderte berechnet sein muss, kommt der Oelbaum so gut wie ausschliesslich in Betracht Denn die anderen Raumarten, die in Betracht gezogen.werden könnten, haben eine bedeutend geringere Lebensdauer, ihre Produktivität hört nach 30—40 Jahren auf, manchmal noch früher. te) Die Pflege des Oelbaumes ist zweifellos eine .ziemlich leichte, immerhin ist eine regelmässige, sachgemässe Ueberwachung erforderlich, wenn die Anlage produktiv sein soll. Bei direkter Mitarbeit des Eigentümers gedeiht ja der Oelbaum, wie das bei allen Baumkulturen der Fall ist, am besten, zuweilen genügt aber auch eine gut durchgeführte Ueberwachung. Bei Volksdomänen ist zwar direkte Mitarbeit des Besitzers un¬ RUNDSCHAU. No. 11.. durchführbar, eine Ueberwachung dagegen lässt sich mit Leichtigkeit durch Beamte erreichen. d) Die Anlage- und Unterhaltungskosten sind bei Oelpflanzungen relativ gering. Da spezielle Anlagen, wie Brunnen, Kanäle, Bassins, komplizierte Aufbereitungsraaschinen etc., nicht erforderlich sind, so kann die An- Pflanzung beliebig gross sein, während sie bei einigen anderen Kulturen nicht unter eine gewisse Minimal- .fläche heruntergehen darf, wenn die bezeichneten Anlagen lohnen sollen. Auch in dieser Beziehung eignen sich die Oelbäume für die Anlage von Volksdomänen, denn jedes Jahr kann, entsprechend den verfügbaren Mitteln, ein neues Stück Land verpflanzt werden. e) Olivenpflanzungen bei der von uns vorgeschlagenen Pflanzweite von 10 m im Quadratverband gcwähren in den ersten 5—6 Jahren, bevor die Bäume grössere Erträge abwerfen, die Möglichkeit von Zwischenkulturen. Als Zwischenkulturen kommen natürlich nur solche in Betracht, die den Boden möglichst w׳enig in Anspruch nehmen, also Oelfriichtc: Sesam, Erdnüsse, mit denen schon erfolgreiche Versuche in Palästina angestellt wurden, sowie Faserpflanzen: Lein, Sisalagaven, mit denen schon unter ähnlichen Verhältnissen in anderen Ländern Erfolge erzielt wurden. Der immerhin auch hierbei stattfindenden Schwächung des Bodens wird durch eine Gründüngung entgegengewirkt werden können. Der Ertrag der Zwischenkulturen wird von uns zwar in der späteren Aufstellung nicht mitberechnet, ist aber trotzdem nicht zu unterschätzen. Soviel zur Begründung der Wahl des Oelbaumes für die Volksdomäne. 4. Anschliessend an die obigen Ausführungen gestatte ich mir einen Kostenvoranschlag für eine Anlage von 10 ha zu machen, um den von der Kommission angegebenen Betrag von 6 M. per Baum zu begründen. Wir denken uns die Anlage in Abständen von 10 m zwischen den Bäumen, da cs bei einer auf lange Jahre berechneten Volksdomäne nicht so sehr darauf ankommt, den Boden schnell auszunutzen, als vielmehr einen für die Dauer gesicherten, regelmässige Einnahme gewährenden Besitz zu schaffen. Somit kommen aui den ha 100 Olivenbäume, was auch allgemein in Palästina üblich ist. Da wir für das Volk vorläufig (es handelt sich doch bei unserem Vorschläge um die Tat, mit der sofort begonnen werden soll) keine Anlage von Brun- Iien etc., die für eine Baumschule notwendig ist, einpt'ehlen möchten, so bringen wir den Preis für angekaufte gepfropfte Bäume aus schon bestehenden Baumschulen in Rechnung. Später wird wohl die geplante Versuchsstation, auch ein Eigentum des Volkes, die Pflanzen für die Volksdomäne abgeben. Kosten voran sch lag für eine 10 11a grosse O e I b a u m a n 1 a g e. I. Jahr. a) Tiefpflügen und Unkrautreinigen von 10 ha ä 100 Frcs. 1000 Frcs; b) Abstecken und Ausheben von 1000 Pflanzlöchern, Zuführen und Verpflanzen von 1000 Bäumen, zweimaliges Bewässern derselben, Düngen . . ca. 500 ״ c) Ankauf von 1000 3jährigen gepfropften Bäumen.״ 500 ״ d) Pflege nach der Pfianzarbeit: Pflügen, Jäten etc.. 500 ״ e) Umfriedigung der Anlage (Stacheldraht und lebende Hecke aus Acacia Farnesiana) . ... ״ 500 ״ f) Fachmännische Aufsicht.״ 500 ״ 3500 Francs

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.