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Jüdische Rundschau · 1903-05-29 · Heft 22 (29.5.1903) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
VIII (1903)
Issue
Heft 22 (29.5.1903)
Date
1903-05-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 210. No. 22. Jtidi»ehe Rnndschan, altmälich des Fressens ganz zu entwöhnen, bis bessere Zeiten kämen. Allerdings wäre ihm dieser Versuch fast gelungen, wenn unterdess das Pferd nicht die Taktlosigkeit begangen hätte — zu krepieren. ... Es ist ja möglich, meint das zionistisch gesinnte Jud.entmn, dass dereinst, wenn etwa die Sonne, und mit ihr die Glut menschlicher Leidenschaften und Vorurteile abgekühlt sein werden, eine allgemeine Menschenverbrüderung zu stände kommen könne; bis dahin aber sterben Hungers Tausende von Menschen, oder verkommen sonst moralisch und physisch; bis dahin werde das jiidische Volk wohl noch sein Dasein fristen, aber zum Gespött der Völker und zu eigner Schande. Selbst die Bessersituierten werden in dem Milieu, in welchem sie fortvegetieren, zu charakterlosen Zwitterexistenzen, zu Handlangern ihrer Wirtsvölker, zu Menschen, welche den Ausspruch des salomonischen Predigers: ..lieber ein lebendiger Hund, als ein toter Löwe“ zum Lebens- Prinzip erheben. Eine solche Stellung ist entwürdigend, entmenschlichend und zeugt bis ins zehnte Geschlecht Nachkommen von Feiglingen, die sich nie mehr werden zu einer befreienden Tat cmporschwingen können. Deshalb meinen die Vertreter der zionistischen Idee, dass ein Land, eine Freistätte auf Gottes weiter Erde gefunden werden müsse, wohin eine ziel- und zweckbewusste Emigration der Judenmassen eingeleitet werden könnte; es müsste daselbst ein Zentrum entstehen, ein Volkskern, an welchen sich allmählich ein Teil der Judenheit ankrystallisieren und aus welchem ein freies, arbeitendes, denkendes, kulturell ethisches Volk sich herauskristallisieren könnte. Die Möglichkeit dazu wäre geboten, wenn nur die Juden selbst es wollten; und bloss an dem Widerstand der Juden würde das U11ternehmen scheitern. Land! freies, unbewohntes Land ist uns ebenso nötig, wie dem Archimedcs der Punkt ausserhalb der Erde nötig war, um letztere aus ihren Angeln zu heben. Während aber Archimedes diesen Punkt nicht finden konnte, haben wir ein solches Land wohl in Sicht: Syrien und Palästina. . . . Unerreichbar ist cs .nicht: unausgesetzte, schwere, unverdrossene Arbeit kann uns wohl zum Ziele führen. ... Und nun wählet: das Abwarten, bis die gebratnen Tauben uns in den Mund fliegen, ein süsses Nichtstun, welches allerdings zu nichts verpflichtet und alles dem lieben Herrgott zu um überlässt, selbst aut die Gefahr hin, dass unterdess das Volk zu gründe gehe; oder ein rastloses, unausgesetztes Ringen für die Rettung Schiffbrüchiger, der Devise treu: wer sich selbst zu helfen versteht; dem hilft auch Gott. ... Max Mandel stamm. Die Ereignisse in Kischinew. Die fortlaufenden Berichte bringen noch eine Anzahl von Einzelheiten über die blutigen Tage von Kischinew. Wir können es uns versagen, alles Schreckliche aufzuzählen, einige Beispiele mögen genügen, um das grausige Bild zu vcrvollständigen. Einem jüdischen Tischler wurden mit feiner eigenen Säge beide Hyndc abgesagt, nachdem man ihn auf ein Brett gebunden hatte; einen anderen Leichnam fand man an einer Stiasscneckc, dem die Gelenke an Händen und Füssen auscinandcrgerissen waren. Als einige Juden versuchten, sich durch Besteigen der Strasscnbalin vor dem Tode zu retten, wurden sic von den Fahrgästen der wütenden Menge ausgeliefert mul auf der Stelle grausam getötet. An beiden Tagen haben T e 1 e g r a p 11 c n b e a m t c die Annahme telegraphischer Anzeigen nach Petersburg und anderswohin verweigert; erst am Abvnd des zweiten Tages erbarmten sich einige russ*'schc Acrzte, nach einer weit entlegenen Station zu fahren und von dort aus an den Minister über das Blutbad zu depeschieren. Ein Augenzeuge, berichtet: Ein grosser Maufakturist hat sein Geschüft auf ganz einfache Weise geschützt. Gleich am ersten Tag der Plünderung bezahlte er einem an seinem Hause vorübergehenden Mauptmann eines Kosakenregiments 1500 Rubel, iür welche dieser ihm zwanzig Kosaken als Wache sandte, sodass sein Geschäft unberührt blieb, während alle Geschäfte der Nachbarschaft total ausgepiiindert wurden. Wenn diese beiden Nachrichten sich bestätigen — ur.d sie zu bezweifeln, haben w׳ir keinen Grund —, so werfen sic ein grelles Licht auf das Treiben hinter den Kulissen. Wann dürfen Telcgraphcnbcamtc, also staatliche Angestellte, die Annahme von Depeschen verweigern? Wenn sie die Gewissheit haben, sich dadurch keiner disziplinarischen Straic auszusetzen. Und diese Gewissheit kamt ihnen naturgemäss nur von der Seite kommen, von der ihnen die Strafe droht, von ihren höheren Vorgesetzten in leitender Stellung. Ist die Nachricht wahr, so kommt die Blutschuld aut das Haupt der Regierung. Die zweite Meldung illustriert trefflich die Leichtigkeit, mit der ein wirksamer Schutz den Juden hätte zuteil werden können, wenn man ihn hätte ge- Litteraturbericht. (Mdm 4*r dnfchtlglgen Lltterator, welche der Redaktion 1®ge- Mndt werden, Anden eingehende Besprechung.) büchler, Adolf. Das S y n e d r i o 11 in J c r u s a I c m und das grosse B e 111 ־ D i n in der Quaderkammer des Jcrusalemitischen Tempels. Wissenschaftliche Beilage des IX. Jahresberichts der isr.-theologischen Lehranstalt in Wien. 1902 (240 S.) Verlag: Die Anstalt. s Eine mit Bicncnfleiss gearbeitete Abhandlung liegt hier vor uns, die bei eingehender Prüfung der einschlägigen Litteratur, der jüdischen wie niclitjüdisclicn, zu ganz neuen, von den! Standpunkte, welchen die Forscher, hüben wie drüben in der Frage eingenommen, abweichenden Resultaten gelangt. In manchem muss dem Verfasser Recht gegeben werden, lieber anderes lässt sich mit ihm streiten. Wir wollen die Arbeit, soweit es im Rahmen einer Besprechung zulässig ist, einer Kritik unterziehen. Was hier zunächst in Frage kommt, ist der vielfach bcreits erörterte Widerspruch, in welchem die Quellen betreffs des Oberstengerichtshofes in Jerusalem zu einander stehen. Demi während Jos. (Bell. V. 4, 2) die jedenfalls ausserhalb des Tempelrayons hiiistcilt, verlege» die talmudischen Berichte den Sitzungssaal des grossen Syncdrions nach der QuadcrhaUe. Schürer (Gosch, des jüdischen Volkes II, 211), sucht den Widerspruch zu beseitigen, indem er die (לשנת הגזית), Quudcrliallc nach dem Xystos (גזית “ Z-n-S,;), in dessen Nähe nach Jos. selbst (a. a. O.) das Rathaus sich beiunden haben soll, versetzt. Dagegen beweist Bilchlcr richtig, dass die fragliche Halle unbedingt im iuuern Vorhofe des Tempels gelegen hat und nicht ausserhalb desselben. (S. 5 fl.) Auch bczüglich der ßvP.r, , namentlich deren Lage anlangend, meint V., Schürer nicht beiptUclttcu zu küuucu (S. 15 ff.) Der beregte Widerspruch aber besteht für ihn (Büchler) nur insolange, als man nach dem bisherigen Verfahren das Syncdrion des Jos. (und der Evangelien) mit dem Beth-din in der QuaJerkammer identifiziert. Lässt man aber neben dem obersten Gerichtshöfe hi besagter Halle, eine ähnliche Bcl'ürdc in der Stadt gleichzeitig bestellen, schwindet auch der letzte Schein eines Widerspruches. Nun war es Aufgabe des V.s, den Nachweis zu führen, dass tatsächlich zwei Behörden mit gleichen Befugnisseii, die den nämlichen Namen führten, örtlich getrennt z.war, doch gleichzeitig nebeneinander bestanden haben. — Die ganze Arbeit zerfällt in 10 Teile: I. Die Quaderkammer

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