Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VIII (1903)
- Issue
- Heft 20 (15.5.1903)
- Date
- 1903-05-15
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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*יו«י*%י וי!?* ^^.^5#יוי%י %• No. 20. Jüdische Rtmdscliau. Seite 19 soncn•zu Reiten, denen, sei cs von väterlicher oder mütterlicher ו Seite, im ersten (Vater oder Mutter), zweiten «Irossvater oder j Cirassmuttcr), oder dritten Qlicde (UrRrossvatcr oder UrgrosSmutter), Abstammung von einem Juden, bezicluniRsweise einer Jüdin nachgewiescit werden kann. § 2. Die Juden haben sich den österreichischen Gesetzen genau zu iiiRen. und dem Staate alle Leistungen ebenso zu erfidlen, wie die österreichischen Staatsbürger, mit Ausnahme der Wehrpflicht. ־• § 3. Juden werden zum Waffendienste in der Armee unter keinen Umständen zuRclassen. Dafür hat jeder Jude mfuni- ,Jichcn Geschlechtes der Staatskasse von seinem 20. Lebensjahre au bis zu seinem Tode jährlich 5 Prozent seines Reincinkommcus als Wehrsteuer abztifiihrcn. § 4. Juden ist der findige Wohnsitz nur in Gemeinden von mehr als!0 000 Einwohnern gestattet. Jedoch müssen sie in diesen Gemeinden in eigenen, ihnen von der betreffenden Oemeindevertretuag angewiesenen Bezirken (Ghettos) wohnen. Der Aufenthalt in Gemeinden ausserhalb der Ghettos ist Juden mir unter besonders berücksiclitigenswerten Umständen von den betreffenden Gemeindevorstehern auf höchstens acht Tage zu gestatten. § 5. Heiraten zwischen Juden und österreichischen Staatsbürgern sind nicht gestattet. ־ $ 6. Den Juden ist der Besitz, von mobilem Kapital ge- י nach Sihiric.1 nicht zuständigen stattet, jedoch die Erwerbung und der Besitz von Grund u1׳J Boden, ausgenommen in den Ghettos, unbedingt verboten. § 7. Den Juden ist die Ausübung von Handel und Gewerbe gestattet. Jedoch ist es ihnen nicht erlaubt, österreichische Staatsbürger in ihre Dienste zu nehmen. Verfügung des Gouverneurs־ wurde die alte Synagoge gänzlich" gesperrt. Dies gab aber zu dem Gerüchte Anlass, die Juden hätten ein Chrlstenniäöchcn ln der Synagoge eingesperrt. Die katholische Bevölkerung schenkte diesem Gerüchte Glauben lind machte Miene, die Juden zu überfallen und zu misshandeln. Der Isprawnik. eine Art Landrat, erschien alsbald im Stiidteben, öffnete die Synagoge und suchte die aufgeregten Bauern von der Lügenhaftigkeit dieses Gerüchtes zu überzeugen. Allein die Bauern wollten dem Isprawnik nicht glauben. Erst das Erscheinen des katholischen Priesters und sein ernstes Mahnwort, bewogen die Menge, auseinander zu gehen und ihr Vorhaben, die Juden zu misshandeln, aufzugeben. bür die Juden in Wilki aber wollen wir eine kleine niederdeutsche Geschichte erzählen, die sie praktisch ins ״Jüdische“ übersetzen mögen: ,.Tiiwe, wo wisstc denn heim?*' ״ ־ ־Männe, ick will de Juden slaon!“ — ״Na, aober Täwe, wenn 1111 de Juden wedder slaon?!" — ״Ja. Männe, denn gao ick nieli hemi!־- ‘־ Der Gouverneur von Tomsk bat neue Verfügungen ge- Hofft», welche die liandclsireihcU der Juden im Gouvernement Tomsk noch mehr beengen. De» in Sibirien lebenden Juden gestatten die neuen Verfügungen den Handel nur in der Ortsebaft ihrer Zuständigkeit: in den anderen Ortschaften müssen sie zuerst die Zustimmung der Polizei dazu erlangen. Die .!»•Jen aber müssen zuerst das dem Orte erwerben, wo s׳c Handel treiben a\ 55 8. Die Ucbernahme öffentlicher Aemler ist den Juden unbedingt versagt, weshalb sie in keinen Vertretungskürper, ausgenommen die Vertretung der Judengemeiiiden (Ghettos) und israelitischen Kulfusgcmeinden, wahlberechtigt oder wfdilbar sind. 55 9. Juden können keine wie immer geartete Stellung im Staatsdienste erlangen. 55 10. Eiir die Judengeineinden sind ans den Mitteln derselben eigene Schulen (Judenschuh 1!) zu errichten. Kein jüdisches Kind dari die Schulen der österreichischen Staatsbiirger besuchen. Kein Jude dari Lehrer an irgend einer österreichischen Schule mit Ausnahme der Judenschulen sein. § 11. Demgemäss ist jedem Juden auch der Besuch der iiir Staatsbürger zugänglichen Volks-, Bürger-, Mittel- und Hochschulen verboten.?5 12. Streitfälle sowohl von Juden unter sich, als auch von Juden mit österreichischen Staatsbürgern Sind vor den ordentlichen, zuständigen österreichischen Gerichten zur Ent- Scheidung zu •bringen. 55 13. Der! Juden ist die Ausübung des Richteraintcs versagt. Desgleichen ist keinem Juden die Ausübung des ärztliehen Berufes gestattet. §!•I. Kein Jude darf Advokat werden oder Advokatursgeschälte betreiben. 55 15. Kein Jude darf Herausgeber, Schriftleiter oder Mitarbeiter von Druckschriften, es sei denn hebräischer Druck- Schriften, sein. ' 55 16. Die Einwanderung von Angehörigen des jüdischen Volksstammes aus dem Auslande In die im Peichsrate verttetenen Königreiche lind Länder ist bedingungslos verboten. § 17. Dieses Gesetz tritt ein Jahr nach seiner Kundmaeliung in Wirksamkeit. 55 18. Juden, welche gegen irgend eine Bestimmung dieses Gesetzes verstossen, sind von der zugehörigen laiideshirstliehen Sichcrbcitsbchörde ' mit einer Geldstrafe von 10 bis 1000 Kronen und Verweisung aus den im Reichsrat« vertretenen Königreichen und Ländern zu bestrafen• Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes Ist Meine Gesamtrcgicrung beauftragt. * * ־* * . ln formeller Beziehung beantrage ich, vorstehenden Antrag einem eigenen 37glicdcrigen Ausschüsse zuzuweisen und dessen Wahl in einer der nächsten Sitzungen vornehmen zu lassen. Wir empfehlen dem a n t i s e in i t is c h e 11 Fürstbischof Cohn, sowie dem Judenstünimling Lueger diesen Gesetzesantrag zur besonderen Lektüre. Auch die Judenmission hat ein Interesse an diesem Anträge, dessen Annahme Ihr Geschäft in Oesterreich Jahrn legen würde. . ln dem kleinen StädtchenWHkl am Ujeniau im polnischen Gouvernement Kowuo ereignete sieh ein Vorfali, welcher fiii rdk* traurige Stellung unserer Volksgenossen unter den Christen sehr charakteristisch Ist. In diesem Städtchen befindet sich eine Synagoge, welche durch ihr Alter stündlich cinzustürzen drohte und so eine Gefahr für die Andächtigen bildete. Infolge i Wohnrecht wollen. Aller Enden wandern JuiI.mi! Der englische Dampfer ״Herkules*‘ ist in Tanger am 3. Mai mil 25!J Israeliteil aus Aizila angekonimen. welche die von Munition und Leb.■nsmittel» entblösste Stadt verlasset! haben. Sie zahlten an Raisuli. dem biihrer der Benin ros. Hhn *i Franken unter der Bedingung, dass er Arzila nicht angreiie. Raisuli und seine Umergebe,•ich rufen in jenem Bezirk starke Bemiruhigung hervor. Die Gegend um Tanger ist ruhig. Allerlei. '11 ■uctgX! -.־■,■■!- Fremder Patriotismus• In der letzten Nummer der Zeitscjiriu ״ln! deutschen Reich", die der ״Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" herausgibt, beginnt ein Artikel von Jvar Bereudscn über ״Jüdjscbe Dänen" mit einem Satz, der so köstlich ist. dass wir ihn wörtlich hierher setzen: ״Als der Vorsitzende des Zentralvereins Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens mir im letzten Sommer die Ehre erzeigte, einen Artikel filier ״Die dänischen Juden“ vor mir zu begehren, war meine Antwort diese: ,.Einen solchen Artikel kann ich leider — oder glücklicherweise — nicht'schreiben, denn dänische J u d cn gibts nicht, wenigstens kenne ich deren keine: dagegen sind wir in Dänemark etwa 420<י jüdische Dänen, und darüber schreibe ich mit Vergnügen." -• Dieser Erguss zwingt uns 7.1t einer Frage an den Zcntralverein: ״Wie kommt der Zentralverein, der doch ״fest auf dem Boden der Deutschen Nationalität“ steht, dazu, uns mit dänischem Patriotismus atifzuwarten? Boshafte Gemüter in der ״Staatsbürgerzeitung", nach welcher der Zentralvcrein doch sonst seine Handlungen so sorgfältig cinrichtet. könnten aussprengen, er wolle für die dänische Kandidatur zu den Reichstagswahleu Stimmung machen —. und das ist geführlich.“ Und noch eine Frage: ״Nach der Meinung des Zcntralvcrcius gibt es wohl auch hier nur jüdische Deutsche und keine deutschen Jude n?“ Und trotzdem liegt vor dem Schreiber dieser Zeilen eine Aufforderung zum Eintritt in den Zentralvercin mit dem Passus: ״Es ist Ehrensache jedes deutschen Juden unsere Bestrebungen zu fördern.*־ Ob cs aber auch Ehrenpflicht jedes deutschen Juden ist, die aus dem Judentum hinausfiihrendcn Bestrebungen Ivar Bcrcndsens zu fördern, dem die ״jüdische Konfession (und weiter hat er doch sicher nichts vom Judentum) eine adjektivische Nebensache" neben seinem Urdäuentum ist. darüber hätten, wir gern vom Zcntralverein Auskunft. Es wäre auch interessant zu wissen, ob Berendscn die Mitglieder der Zionistisehen Vereinigung in Kopenhagen, die in letzter Zeit glänzende J’ortsehriUc macht, auch für jüdische Dänen hält; er wird es wohl oder Übel müssen, da Kammerhcrr Graf Moltke und Frau eifrige Besucher ihrer Versammlungen sind und viele Mitglieder der Hofgesellschaft sich lebhaft für den Zionismus interessieren. — Mit dem Autor selbst und seinen kuriosen Anschauungen haben wir nicht '!äuge zu rechten. Festzunageln ist nur der sträfliche, fast lästerliche Leichtsinn in der Bcurteiluug der Judcnfragc. wie er ihn in dem protzenhauen Pochen auf das Fehlen eines dänischen Antisemitismus kundsrr