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Jüdische Rundschau · 1903-04-10 · Heft 15-16 (10.4.1903) · page 17

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
VIII (1903)
Issue
Heft 15-16 (10.4.1903)
Date
1903-04-10
Page
– (sequence 17)
Language
German
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% g’jf‘, fr ״f "* mmm ן * No. 15. Rundschau, Seite 149. In! unsere Reihen zu tragen. l)ass derartige Be$׳rcbungc!1 zur Zeit im Gange sind, ist aus manchen Anzeichen zu schliessc:1; um so sorgfältiger müssen wir daher?.lies ־vermeiden, was geeignet ist, diesen destruktiven Tendenzen auch nur im geringsten Vorschub zu leisten. L. Esterinann, Himburg. r L Allerlei. ד Juden - Bekehrung, in Russland. (1817.) Wie äusserst selten Juden aus wahrhaft reiner Lieberzeußuiiß zum Christentum übertreten, ist durch vicljährige Erfahrung mäiinlglich bekannt; auf hundert Proselyten lassen sich kaum Einer oder Zwei annehmen, von denen das mit einigem Rechte behauptet werden kann. Die Mehrheit tritt über, weil gesellschaftliche Umgebungen und äussere Verhältnisse cs rathsam machen, weit Handelsvortheilc dazu ermuntern oder weil Heirathen davon abhätigen und Anstellungen oder Versorgungen nicht ajiders erlangt werden können. Die unausbleibliche Folge ist in der Reget Geringschätzung von Seite derer, an die sie sich im äussern Glaubcnsoekenntnissc anschliessen, und derer, von denen sie sich trennen: cs entstehet ein sittlich und gesellschaftlich gehässiger Mittclzustand, weleher weder für Einzelne noch für den Staat wünschenswert!! ist. Die innere bürgerliche Verbesserung des Judenthums scheitert daran, dass die Juden als solche im seltensten F'alle Ackerbau und Gewerbe treiben und immer durch eine beschwcrliclie Grenzlinie von ihren christlichen Nachbaren geschieden bleiben; soll ihnen'der Kleinhandel und Trödel untersagt werden, so hiesse das. sic zu einer Art von biirgerliebem Tode oder zum Zigeunerleben verurteilen; was mit den Grundgesetzen politischer Menschlichkeit unvereinbar ist. Umstaltungsvcrsuche aller Art haben sich nicht bewahrt und be* ruhen auf Voraussetzungen, welche in der Wirklichkeit des bürgerlichen Lebens, wie es nun einmal ist, nicht vorhanden zu seyn pflegen. Gegen alles dieses dient eine Einrichtung, welche Alexander I. von Russland gemacht hat und von deren Wesen hter kürzlich Nachricht ertheilt werden soll. Unter d. 25. Märza. St. d. J. ist 411 St. Petersburg eine Kaiserliche Verordnung, den Uebertritt der Hebräer zum Christenthum betreffend, gültig für das ganze grosse russische Kaiserreich, erschienen, folgenden Inhalts: 1. Allen zum Chrisfentlunn übertretenden Hebräern solle!׳, sic mögen eine Confession wählen, welche sie wollen, und nach Maassgabc der ihren Kentnissen und Fähigkeiten entsprechen* den Lebensart, welche sie ergreifen, Begünstigungen zu Thcil werden. 2. In den südlich cn und nördlichen Statthalterschaften sollen ihnen zur Ansiedelung Ländefeien unentgeltlich verliehen werden, wo diejenigen, welche es wünschen, sich auf eigne Kosten nicderlassen können, unter der Benennung: Gesellschaft der israclitlsclie.1 Christen. 3. Diese Gesellschaft erhält eigenthümliche Rechte imd ■Vorzüge. *I. Diese Gesellschaft stellt, Criminaliülle ausgc* normnen. ganz allein unter einen! Ausschüsse zu St. Petersburg, in welchem der Minister der Nationalbildung, Fürst Alex!. Golyzin den Vorsitz hat. Dieser Ausschuss der Fürsorge iiir die Israelitischen* Christen, sorget iiir alles, was ihre A:1vsiedclungen betrifft, und bringet den Erfolg zur Kcnntniss Sr. Majestät des Kaisers. ־ ' Die Rechte und Vorzüge der Israelitischen Christen sind, unter anderen, dahin näher bestimmt: 1. Die Niederlassungen werden den I. CI1. erblich und auf ewig ertheilt. Die Gesellschaft kann jede Art von Gewerbe treiben, Städte,!'lecken. Dorier und einzelne Wohnungen aulegen. Die Ländereien werden der ganzen Gemeinheit, .nicht einzelnen, ertheilt tmd können nicht an F'renidc verkauft oder versetzt werden. 2. Die L Ch. erhalten für sich und ihre Nachkommen uneingeschränkte Religionsfreiheit in der ehr. Co!!־■ fession, zu welcher sie sich bekennen: sic können Kirchen und Schulen aulegen. Sic stehen unter dem Schutze des Kaisers und hängen bloss von dem oben erwähnten § 4 Wohlfahrts- Ausschüsse, von keiner Orts-Obrigkeit ab. 3. Die innere Verwaltung wird von einem, dureli die Gemeinheit selbst gewählten, aus zwei Oberen und vier Beisitzern bestehenden und von dem Wohlfahrtsausschüsse in St. Petersburg zu bestätigenden Collegium besorgt: dieses kann untaugliche Mitglieder aus der Gemeinheit atisstosscn und neue aufnehmen, n.uss jedoch darüber an den Wohlfahrtsausschuss berichte•!. E,s führt ein eigenes Siegel. 4. Die I. Ch. erhalten das B ii r* g c r r e c 111 im R. R. können gesetzmäßigen inneren und äusseren Handel treiben. Fabriken anlcgcn etc. ohne in eine Gilde oder Zeche eingeschrieben zu seyn; in ihren Niederlassungen Bier brauen. Branntwein breimen u. s. w. und an Fremde verkaufen, aber in den Niederlassungen keine Sehenken halten; auch finden da keine Schenken statt weder von w Seiten der Krone noch von Privatpersonen. Kein Fremder kann ohne ihre Einwilligung sich unter ihnen ansiedeln etc. beruhende Behauptung, dass diese Urheimat im europäischen Norden und Osten zu suchen sei. Ueberhaupt aber gehen die Begriffe Rasse und Sprachstamm, die so klar zu scheiden sind, (füreinander, — nicht durch die Schuld der Philologen. Hiervon ist auch Driesmans nicht frcigcblichcn. Er ist eben nicht imstande, aus dem Bannkreis seiner Dogmen, zu denen auch unter der Schwelle des Bewusstseins das von der Vortrefflichkeit der arischen Rasse gehört, herauszugehen. Darum steht er den Ergebnissen historischer und linguistischer Forschung doch auch recht fremd gegenüber. Das soll uns nicht hindern, anzuerkeunen. dass vieles in seinem Buche von Bedeutung, das meiste interessant und alles von dem ernsten Streben nach Wahrheit eingegebeu ist. Jeder, der Interesse für das Rasseproblem hat, — und auch unter unseren Lesern sind deren nicht wenige. — sollte nicht achtlos an seinem Buche vorübergehen. An anderer Stelle werden wir im Einzelnen die Irrtümer beleuchten, die nach unserer Meinung dem Buche zürn Schaden gereichen. Hier genüge es fcstzustellen, dass das Buch in der Sammlung der Kulturproblcme, in der auch Damaschkes vortreffliche Bodenreform erschienen ist, eine hervorragende Stelle elnnimmt. hl. LTdea Sionlsta. Monatliche Rundschau der Zionistischen Bewegung. Amtliches Organ des Italienischen zionistischen Bundes — Modena (Italien). (Gegründet vom seligen C. A. Conigliani. Professor bei der K. Universität in Modena). Herausgeber Beiivenutu Donati. Modena. L'Idea Sionista. die soeben ins dritte Lebensjahr eingctreten ist, legt in jeder Nummer eine Rubrik ״Note b i b - l iog rafichc“ vor. worin die Leser ausgedehnte und sorgfältige Nachrichten über alle wichtigsten, das Judentum, den Zionismus mul Vorderasien betreffenden Werke finden werden. In diesen Aufsätzen werden alle Bücher, Broschüren. Rundschauen und Zeitungen, (wenn auch vor einiger Zeit herausgegeben), erwähnt, wenn der Redaktion ein Exemplar derselben gesandt worden ist. Sollte die Redaktion zwei Kopien jedes Werkes erhalten, so wird das Werk rezensiert und den Verfassen! oder den Verlegern zwei Belegeexemplare der Nummer geschieht, in der die Rezension gedruckt ist. Für alle regclmassig cingesaiidteu Zeitungen und Rundschauen wird eine gleiche Anzahl von Exemplaren in Austausch gegeben. Zcitungen, Bücher, Briefe etc. sind an den Herausgeber B c 11 v e 1t 111 o Donati in Modena (I t a 1 i e 11) zu adressieren. mmm»?

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