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Jüdische Rundschau · 1903-03-13 · Heft 11 (13.3.1903) · page 15

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
VIII (1903)
Issue
Heft 11 (13.3.1903)
Date
1903-03-13
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Ä*),•׳׳•י^י^מfי!Ä‘«^י2ל»מ?f׳Sv'^^ *.*־ מיזמיל *!׳ (.*•*»י*^מ;• *#«;ירי No: 11. * r JUdische Rundschau. Seite 99. י :In Schlesien, wo. sie seit 1776 und 1785 in den Gebirgs- ' Städten ga‘r nicht, auch in der Regel?n keinem Ort auf der linken Odenseite, ausser Breslau, Qlogau und Brleg, so wie in einigen dazu privilegierten Städten der polnischen Seite gleichfalls nicht wohnen sollen, ungefähr 11500 (wovon auf Breslau etwa 2850) In der Mark Brandenburg, wo sic in einigen Städten, wie Gardelegen, Perleberg u.'s. w. nicht aufgenommen sind, ,in der Kt^rmark 6100 (wovon in Berlin etwa 3650) ‘ in der Neumark 1900 ׳0 K3r e. "*"**״ **י>**^*V" ■,־l "*■**׳ ״*— Kleine Chronik. מפו . . zusammen 800») In Pommern,, wo in Vorpommern ausser Stettin und in Colberg keine sind 1 350 im Herzogthum Magdeburg . 500 im Ffirstenthum Halbcrstadt 162 Familien, oder 950 im Fürstentlmnt Hildesheim (nach einer Schätzung) 500 in den Fürstentümern Eichsfeld und Erfurt, welche in Mühlhausen mehrere, in Nordhausen keine und in Heiligenstadt, \ Erfurt und Blankenhain nur einzelne Juden haben 90 ן im Fürstenthum Ansbach 8 500 י (hiervon in Fürth 5 000) im Fürstenthum Baireuth ' 2 500 im Fürstenthum Paderborn 1 950 in der Grafschaft Mark ungefähr 100 im Herzogthum Kleve 50 Familien, oder 250 in Minden, Ravensberg, Tecklenburg uud Lingen etwa 330 in£ Fürstentum Ostfrieslahd 1230 ' ד ,; ' ־ ' Totaliter 224 380 , Es ist mithin im Bialistocker Kammerdepartement, wcl- ״ches unter allen Provinzen die meisten jüdischen Einwohner enthält, der zehnte Mensch ein solcher, im Plocker Kammer• departement der 13te, im Warschauer der 14tc, im Posenschen der I6te, im Netzdistrict der löte, im Kalischer Kammerdepartement der 19te, im Fürstentum Ansbach der 2Sste, in Paderborn der 50ste, im Fürsteuthum Baireuth der S3ste, in 0,stfriesland der 9-lste, im Westpreussischen Kammerdepartement der 122ste, in der Mark Brandenburg der 142ste, in Schlesien der 178ste, in Pommern der 366ste, Im Herzogtum Magdeburg derölOte, in Ostpröussen etwa der iOOOste, — und im ganzen Staat überhaupt etwa der 43ste. In der Oesterrcicbischcn Monarchie,• welche (nach Rohrer Versuch über die jüdischen Bewohner der Oesterreichischen Monarchie, Wien 1804) ungefähr 422 600 Juden enthält, ist der 'SSste Mensch ein solcher. , ״־Der ״Jüdische Almanach“, Jüdischer Verlag, Berlin, setzt sich in einem hochklingenden, feurigen Vorworte für die ״jüdische Renaissance“ ein, die seiner Meinung nach im Anzuge ist־ Wie dem nun auch sei und wie immer man über die zionistische Strömung denken möge: sie hat etwas Kraftvolles, Anmutendes. Ehrliches, das sie von. der Mossisterei und von der Berliner Tiergartcn-Plutokratie erquicklich unterscheidet. In den jungen Leuten, die sich für ein neues Ideal, eine vielleicht aussichtslose Bewegung begeistert mühen, lodert jene Flamme, die jeden andern Kämpfer ertreut -r־־. auch wemuer im gegnerischen Lager steht. Der ״Almanach“ verdient fast durchwegs uneingeschränkte Empfehlung. Die Schriftsteller, die in ihm zu Worte kommen, die Künstler, die ihn geschmückt haben, sind bis auf ganz wenige Ausnahmen wirklich Berufene.“ — . . Dass diese Besprechung nicht im ״Berliner Tageb 1 a 11“ stand, ist jedem klar, der die liberale Gesinnung dieses Blattes in allen jüdischen Dingen kenn*: auch wenn pr. nicht die'Müsterrezension gelesen hat, die bei K^astan ausgestellt zu werden verdient. Die oben wiedergegebene Kritik stand in Nr. 49 der ״G e g e n w a r t“. Eine ausführliche Besprechung von nichtjüdischer Seite trachte auch die letzte ״Weit am Montag“, die es verdient, das wir ausführlich auf sie zurückkommen. ״Brandes Ist doch halt der Jud’!44 Der ״Welt" wird berichtet: Georg Brandes hielt unlängst Vorträge in einer grossen Kulturstadt Mitteleuropas. Am nächstfolgenden Tage wurde über Brandes In einer Gesellschaft von Parlamentariern und Journalisten gesprochen. Unser Gewährsmann hörte zufällig dem Gespräche zu. Ein linksdemokratischer Parlamentarier und Chefredakteur einer linksdemokratischen Zeitung sagte bei dieser Gelegenheit zu seinem Nachbar:. ״Ich habe mir Brandes imposanter vorgestern. Er ist halt *doch der Jud'." Vielleicht wird diese Bemerkung Georg Brandes Veranlassung geben, über die Judenfrage nachzudenken, denn er ist ״halt doch der Jud’.“ Eine Petition der israelitischen Volksschullehrer des Regierungsbezirkes Kasselbetreffend Gleichstellung mit Ihren christlichen Kollegen bezüglich der durch das Gesetz vom 3. März 1897 gewährleisteten Vergütung für die Verschung des Kirchenamtes fand bekanntlich, nachdem ein Regierungskommissar die unverständliche Erklärung abgab, der Staat könne hier nichts tun, dieses sei Sache der Verwaltungen und der einzelnen Gemeinden, durch Uebergang zur Tagesordnung ihre Erledigung. Die neuerdings erfolgte sophistische Deutuug des § 4. wonach dessen Anwendung auf israelitische Volksschulen grundsätzliche, insbesondere aus dem Wortlaute dieser, Bestimmung hcrzuleitende Bedenken entgegenstehen, widerspricht ebenso dem Geiste der Gesetzgebung wie die anderweitige Auslegung des genannten Paragraphen, dass Kirchendienst kein Synagogendienst sei und umgekehrt. Einzelne Bczirksregierungen gingen noch weiter und verweigerten sogar der gemeindeseitig bewilligten Vergütung des Synagogendienstes die erforderliche Genehmigung, obgleich der Staat zu den Kosten dieser Vergütung auch nicht den gerlngsten Beitrag zu leisten hatte beziehungsweise leisten sollte. Wie der Regicrungskommissar sich die Mitwirkung der Verwaltungsbehörden zwecks Erfüllung dieser nur zu gerechten Forderung der israelitischen staatlich angestellten Volksschullehrcr denkt, bleibt somit ein Rätsel. Unseres Erachtens darf sich die Regierung diesem Ersuchen für die Dauer nicht entziehen, zumal in den meisten von den königlichen Regierungen vollzogenen Anstellungsurkunden dem jüdischen Lehrer gleichzeitig die Verseilung des Synagogendienstes im Hauptamte übertragen ist. Er büsst durch die Versagung einer Entschädigung aus § 4 des Gesetzes vom 3. März 1897 in seiner Gehaltseinnahme einen erheblichen Betrag jährlich ein; auch bei der späteren Pensionierung macht sich diese Einbusse empfindlich geltend. Wir glauben aber nicht, dass im nächsten Landtage sich eine grössere Anzahl Abgeordneter finden wird, welche das dem jüdischen Volksschuiichrerstaiid widerfahrene Unrecht gut macht, auch nicht bei der erstrebten Revision des •Lehrerbesoldungsgesetzes, das so viel Erregung in alle Lehrerkreise getragen hat. * Der Verwaltungsausschuss der Stadt Baja hatte dieser Tage über einen Interessanten Fall zu entscheiden. Der hiesige Fabrikdirektor Edmund Schön, ein Mitglied der jüdischen Kultusgemeinde, suchte bei der Chewra Kadischa um die Aufnähme seines einjährigen Sühnchens als Mitglied nach. Da jedoch der Vater es seinerzeit unterlassen hatte, an dem Knäblein, als es acht Tage alt war, die Zirkumzision vornehmen zu lassen, verweigerte der Verein die Aufnahme mit der Begründung, dass nur Juden Mitglieder des Vereins sein können, und Jude sei nur der, an dem jenes Gebot vollzogen wurde. Infolge Appellation des Vaters kam nun die Angelegenheit vo: den Verwaitungsaiisscliiiss, wo dem ״Heiligen Verein“ in der Person des Zisterzicnser-Gymnasialdirektors Gustav Fölkcr ein starker. Verteidiger erstand. Der Mönch plaidierte närnlieh dafür, dass die rituelle Zeremonie ebenso eine conditio sine qua non für die Aufnahme in das Judentum sei, wie die Taufe für den Katholiken, und dass daher die Verweigerung der Aufnahme in den Verein vollkommen begründet sei; die Autonomie der jüdischen Konfession müsse ebenso respektiert werden, wie die der katholischen; es möge jeder den Anforderungen seiner Religion entsprechen. Der Verwaltungsäusschuss machte diese Ansicht zu der scinigen, und die Chewra Kadischa behielt Recht. Jedenfalls ist es interessant, dass ein katholischer Geistlicher entscheidend mitspricht, wer als Jude anzusehen sei und wer nicht. Das Ghetto In Motfcna. Nach einer lebhaften Debatte beschloss der Munizipialrai von Modena, dass daselbst noch existierende Ghetto demolieren zu lassen. Das Ghetto besteht aas zwei Strassen: Blasia und Coltellini, die sehr alt sind. Auf einer Karte Modenas von Boccabadati von Jahre 1684 wird das Ghetto mit dem Namen ״Recinto degli Ebrei“ (Judensperre) bezeichnet. Das Ghetto ist im Jahre 1733 vom Herzog Francesco gegründet worden, obwohl es schon r ,ויודעי! m ijft י

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