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Jüdische Rundschau · 1903-03-06 · Heft 10 (6.3.1903) · page 15

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
VIII (1903)
Issue
Heft 10 (6.3.1903)
Date
1903-03-06
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Eines Tages kam ein Engländer zu Renan und sagte zu ihm: ״Wissen Sie, dass in der Bibel steht, dass der Hase ein Wiederkäuer ist?“ — ״Wenn ich die Wahrheit sagen soll,“ erwiderte Renan, ״muss ich gestehen, dass ich so genau in der Bibel nicht Bescheid weiss. Wir können aber nachsehcn.“ Und er nahm eine hebräische Bibel aus dem Bücherschrank, suchte unter den Spciseverboteu und fand den Vers: ״Den Hasen sollst du nicht essen, obwohl er ein Wiederkäuer ist.“ Renan legte die Bibel wieder weg und sagte: ״Kein Zweifel! Hier steht, dass der Hase ein Wiederkäuer ist." — ״Das genügt mir“, sprach der Engländer. ״Ich bin weder Astronom noch Geologe, noch Mathematiker. Von Sachen, die ich nicht verstelle, rede ich nie. Aber ich verstehe etwas von der Naturgeschichte und da lasse ich mir auch von der Bibel nichts dreinreden. Als Naturforscher kann ich Ihnen.sagen, dass der Hase nicht zu den Wiederkäuern gehört. Wenn also die Bibel das Gegenteil behauptet, so ist das ein Irrtum, und da ein Irrtum nicht die Frucht der göttlichen Offenbarung sein kann, habe ich die Gewissheit, dass die Bibel kein von Gott eingegebenes Buch ist. Das wollte ich nur konstatieren. Adieu, Herr Renan!“ Wenn auch nicht wahr, doch gut erfunden! © Golusblüten. Aus dem Geschäftsverkehr. GlaubenswechscL An einsamem Orte, evnnt. im Auslaude, sucht Ingenieur, Israelit, zur reformierten Kirche überzutreten. Auskünfte erbeten unter E. M. 379 an die Expcd. d. Bl. pfchieu, ohne dass er dazu ins Ausland zu gehen brauche. 25**״* VS** ״oci Kleine Chronik. - - tz. Zum Purimfest erscheint die erste Nummer des iüdisehen Witzblattes ״Der Sclileralhl“. Das reich illustrierte Heft kostet 20 Pig. und ist durch die Expedition der Jüdischen Rundschau, Auguststr. 49a, zu beziehen. Bei grösseren Be- Zügen bedeutender Rabatt. Alle Freunde, die sich litterarisch und künstlerisch an dem modern-jüdischen Scherzblatt beteiligen wollen, werden gebeten, ihre Adressen und cv. Beiträge an die Expedition der Jüdischen Rundschau baldigst einzuseuden. . Die ״Kölnische Zeitung“ enthält folgendes toteressante und charakteristische Inserat. Vielleicht könnte eine mitleidige Seele dem Inserenten unter der Chiffre E. M. 379 einen ״einsamen Ort“ em- Wir entnehmen ferner der ״Vossischen Zeitung“ folgendes Iuserat: Des Alleinseins müde, möchte ich mich bald mit nicht zu junger, evangel. oder jüd. Dame verheirat. — Ich bin Gutsbesitz., Vermög. M. 200 000, symp. Erscheinung, jüdisch, u. würde e-vent. zum Protestant., Jedoch nicht zum Kathol. übertreten. Meine Lebensgefährtin müsste einfach erzogen, in ungefähr denselben Verniögcnsvcrh. sein und wirkliche Liebe zum Landleben haben. Nicht anonyme Schreiben, möglichst mit Photogr., erbeten unter P. Z. 450 an die Expedition dieser Zeitung. Alle eingehend., nicht anonym. Briefe werden in jedem Falle ebenfalls nicht anonym beantwortet Diskretion an Eidesstatt zugesichert - Wir möchten unter Diskretion fragen, 'ob der Inserent weiss, dass das Taufbekenntnis ״an Eidessta11“ ist? Das iüdtsclie Mädchenstift Berlin, Lothringerstr. 16,• entlässt demnächst einige Zöglinge nach vollendeter uuentgcltlieher Ausbildung in den Dienstbotenberuf. Neuanmeldungen unbemittelter jüdischer Mädchen nimmt der Vorsitzende, Direktor Dr. Strelitz, Schönhauser Allee 162, entgegen. Aufreizend wirken die Reden zwar nicht, die Graf Fückler hält, wenn man sich die Meinung der Gerichte zu eigen machen darf, aber in der Leipziger Strasse nimmt die Ruhe unter dem Eindrücke der Pücklerversammlungen manchmal eine solche Form an, dass man sich ernstlich fragt, wie die Wirkungen sein würden, ״wenn ürai Piickler ernst zu nehmen wäre.“ In einer der letzten Nächte vergnügten sich ein Herr Eichel. Gehcinisekretär im Reichs-Marineamt, und ein Herr Unruh, nach ihren eigenen Angaben unter dem Eindrücke einer Puckler-Versammluug damit, die Pücklerschcn Theorien an einem ruhig des Weges daherkommenden, nach ihrer Meinung nicht 'arisch genug ausschenden Herrn praktisch zu betätigen. Sic insultierten, wie der ״Berliner Zeitung“ mitgeteilt wird, den Herrn, einen angesehenen hiesigen Grosskauimanw, aufs gröblichste durch Worte und Tätlichkeiten und fuhren damit auch noch fort, nachdem ihre Personalien durch einen herbeigerufenen Schutzmann festgestellt worden waren. Sie gingen sogar so weit, dem Angegriffenen mit einem Zeugen des Vor-!alles in ein Restaurant zu folgen und dort ihre Belästigungen fortzusetzen, bis sie vom Geschäftsführer in ganz energischer Weise daran gehindert wurden. Mit der Angelegenheit wird , sich demnächst das Gericht beschäftigen. Auf die Juden darf man schimpfen, wenn man vorsichtig genug ist, Namen wirklich existierender Personen nicht im Zusammenhänge mit den Schimpfereien zu erwähnen. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I Berlin hat die Erhebung der Anklage gegen den Grafen Pückler wegen einer seiner letzten Reden abgelchnt, und zwar auf Grund eines, von einem einzelnen Juden, der sich durch die Pückler’schen Ausführungen beleidigt fühlte, gestellten Strafantrages. Der abschlägige Bescheid ist folgendcrmassen begründet: ״Das überreichte Flugblatt, in welchem eine. Von dem Beschuldigten gehaltene öffentliche Rede wiedergegeben wird, enthält allerdings bcleidigende Acusserunger! gegen die im Deutschen Reiche lebenden Juden. Die Angriffe des Beschuldigten richteten sich dabei aber ausschliesslich gegen die Juden im allgemeinen, ohne dass ersichtlich ist, dass der Beschuldigte bestimmte Juden bei seinen Aeusserungen im Auge gehabt hat und dass er diese mit seinen Bemerkungen hat treffen wollen. In diesem Sinne haben also auch die beleidigenden Aeusserungen des Beschuldigten keine Beziehung gerade zu Ihrer Person, fehlt cs aber an dieser Beziehung, so sind Sie auch zur Stellung eines Strafantrages gegen den Beschuldigten nicht berechtigt.“ Diese Entscheidung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts, die ausdrücklich dahin geht, dass wegen einer Beleidigung der deutschen Juden in ihrer Gesamtheit kein einzelner Jude Strafantrag zu stellen bcrechtigt ist. Innehajtung jüdischer Feiertage. Der preussische Haude!sministcr hat angöordnet, dass jüdische Fortbildutigsschüler an jüdischen Feiertagen auf Verlangen ihrer Eltern, Vormünder oder Lehrherren dem Schulunterricht fcrnbleibei» dürfen. In der Uaterrlchtskomnilsslou des Abgeordnetenhauses wurde auch ein iüdisclies Bittgesuch kurz erörtert. Die iüdisehen Lehrer im Regierungsbezirk Kassel, die zugleich Vor- Sänger oder Kultusbeamte sind, petitionieren um Entschädlgung für diese Tätigkeit. Der Regicruugsvertretcr erklärte, die Petenten müssten sich an ihre Synagogengemeinden und eventuell an die Aufsichtsbehörde wenden, da ihren Wünschen die Berechtigung nicht abzusprcchcn sei; der Staat könne nichts für sic tun. Es wurde der Uebergang zur Tagcsordnung angenommen. Referent war der Abg. Kopsch. י" 9 ־?*ע*.

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