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Jüdische Rundschau · 1903-02-27 · Heft 9 (27.2.1903) · page 15

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
VIII (1903)
Issue
Heft 9 (27.2.1903)
Date
1903-02-27
Page
– (sequence 15)
Language
German
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*׳י {"!F* יי Nc; 9. Jüdische Rundschau. Seite 75. ein Bote zwischen ihnen und dem Könige Vermittler. Die Nahrung der Einwohner besteht meistens aus Reis und Fischen. Die Sprache der Chazaren ist keiner andern ähnlich. In dem Lande der Chazaren ist eine Stadt namens Semender zwischen Atel und Bäb-al-Abwäb; es sind hier an 4000 Weinberge bis zur Grenze von Scrir. Die meisten Früchte dieser Gegend sind Weintrauben. Auch hier wohnen meist Muhammedaner, aber ihr König ist ein Jude, ein Verwandter des Chazarenkönigs. Was ihre. Verfassung betrifft, so heisst der grösste unter ihnen Chakan Chazar, welcher über dem Könige steht, von diesem aber eingesetzt wird. Wenn sie einen Chakan einsetzen wollen, so begeben sie sich zu ihm, und schnüren ihn! den Hals mH einem seidenen Stricke zu. Wenn er nahe ״daran ist, den Geist aufzugeben, fragen sie ihn: ״Wie lange willst du dem Könige gleichen?“, worauf er antwortet: ״So und so lange." Wenn er einmal diese angegebene Zeit überlebt, so wird er getötet. Die Würde eines Chakans kann nur einem gegeben •werden, der aus einem adligen Hause ist. Er kann weder befehlen noch verbieten, allein er wird geehrt und hochgehalten, wenn jemand zu ihm kommt. Kein noch so Grosser darf zu ihm kommen, es sei 1denn der König oder einer aus dem königlichen Geschlecht, und auch nur dann, wenn er mit ihm reden muss. Alsdann wirft sich der König vor ihm zur Erde, ihn zu verehren, und bleibt fern stehen, bis er ihm erlaubt naher zu treten. Von jedem wichtigen Ereignis gibt man dem Chakan Kunde. Von den Türken und ihren Stammesgenossen bekommt ihn niemand z.u sehen, es sei dem:, dass er zum Judcntunie Übertritt: an Grösse und Adel kommt niemand dem Chakan gleich. Wenn er gestorben und;begrabeu ist, darf niemand bei seinem Grabe vorübergehen, :011nc vom Rosse zu steige!! und ihm seine Verehrung zu •erweisen. Erst in einiger Entfernung vom Grabe darf man wieder zu Rosse steigen. Der Gehorsam gegen den König geht so weit, dass, wenn er einen Vornehmen töten lassen will, ohne dass die Hin riehtung bekannt werden soll, er ihm •'befiehlt, sich selbst zu töten, worauf dieser sich in sein Haus begibt, uni sich selbst das Leben zu nehmen. — Die Adligen, welche Ansprüche auf die Chakancnwürdc haben, besitzen weder Macht noch Gewalt. Wenn aber einer dazu gelangt, so huldigen sie ihm ohne Rücksicht auf seine früheren Verhältnisse. Es wird aber niemand zu dieser Würde gewählt, der nicht Jude ist. Der goldene Thron und das goldene Zelt gehören allein dem Chakan; sein Geschlecht steht über dem des Königs, und seine W011nungen in dem Lande sind höher gelegen als die des Königs. Paris. Im Hause No. 60 der Ruc Vieillc du Templc wohnte seit längerer Zeit ein jüdisches Ehepaar, namens Schönerer, das sich durch sein bescheidenes Wesen grosser Sympathieen erfreut Mittwoch, den 18. d. ging Herr Schönerer frühmorgens zu seiner •Arbeit und liess die junge, kaum 27jährige Frau noch im Bett zurück. Wenige Minuten später fing das Bett Feuer und die arme Frau war von Flammen umgeben. Sie stiess ein herzzerrcissend.es Geschrei aus, das bald von einem Nachbar vernommen wurde. Er eilte der unglücklichen Frau zu Hilfe, fand aber in seiner Verwirrung nichts, die Flammen zu dämpfen. Er klopfte daher an die Tür einer Nachbarin (Nichtjfidiii) und bat flehentlich um eine Decke, um die in Flammen stehende Frau darin einzuhfillen. Er musste sich überzeugen, dass er sich an eine falsche Adresse gewandt hatte, denn d:csc Frau gab ihm ganz ruhig und kaltblütig zur Antwort: ״Es Ist la eine Jüdin, die brennt und die kann ja ganz ruhig verbrennen." Die unglückliche Frau wurde wohl dann ins Krankenhaus gebracht, unterlag aber bald ihren entsetzlichen Schmerzen. Bel der Lcicht:gkeit, mit der Jüdische Ehen geschieden werden können, wo noch ausschliesslich das talmudische Famiiicnrecht gilt, ist es von Interesse, dass die russische Regierung in Kürze ein Gesetz ergehen lassen wird, welches bestimmt, dass jüdische Ehescheidungen in Zukunft nur mit Zustimmung der Polizei Gültigkeit erlangen. Die Scheidung soll wie früher durch den Rabbiner geschehen, doch soll die Polizei sich überzeugen, ob beide Teile die Scheidung wünschen. Ausserdem sollen beide Eheleute beim Rabbiner anwesend sein. Das ist kein Eingriff in unser Recht, und wird dabei von ausserordentlich segensreicher Wirkung sein. Anlässlich eines Besuches der Schulen In LIttliaucn öussertc der Minister für Volks-Bildung auch sein Interesse für die Lage der jüdischen Schulen. Die Kaukasischen Welnhändler reichten ein Gesuch ein. Juden zu erlauben, während einer ־ bestimmten Zeit In den Wein-Bezirken wohnen zu dürfen, damit sie ihre Geschäfte dort erledigen können. Es ist aber kaum anzunehmen, dass die Regierung diesem Bedürfnis der nichtjüdischen Bevölkerung entgegenkornmen wird, weil diese Erlaubnis den Juden zugute käme. In nächster Zeit soll die Frage erörtert werden, ob es den Juden gestattet werden In Kaukasischen Kurorten Heilung zu suchen. Auch diese Frage werden. dürfte negativ entschieden Israel In Waffen Ist ein Werk von Newfrowltsch-Dantschenko, in dem er die kaukasischen Juden in lebendiger, leider nicht immer wahrheitsgemässer Weise schildert. Dafür aber hat er umsomehr Interesse an diesem kühnen Jüdischen Stamme , in weiten Kreisen erweckt, wenn er auch sonst alles andere ist, denn ein Freund der Juden. Der Autor hat die Absicht, im Frühjahr eine Reise nach ■Palästina zu machen, um Land und Leute zu studieren und sie dann in seinen Novellen ״lebend vorzuführen“. Wenn er immer hübsch bei der Wahrheit bleibt so wird seine Schilderung sicher dem Zionismus viele neue FrcunJc gewinnen. Russland. War die Lage der Juden im Niederlassungs* gebiete bis jetzt unhaltbar und verzweifelt, so hat sie sich in der letzten Zeit derart verschlechtert, dass Ihr bereits Menschenleben zum Opfer zu fallen beginnen . . . Und ein russischer Publizist charakterisiert die gegenwärtige Notlage der Juden im Niederlassunggebiete mit folgenden satirischen, aber unendlich wehmütigen Worten: ״Die Juden im Niederlassungsgebietc. denen man die Fähigkeit zuschreibt, di:־ speziell iür sie geschaffene:! Gesetze nicht immer zu halten, um sic umgehen zu können, haben nunmehr auch aus der scheinbar völlig aussichtslosen Lage 11יי Niedcrlassungsgcbictc einen Ausweg gefunden. Die grimmige Kälte benutzend, entziehen sich einige Juden samt ihren Kindern dieser Lage durch den Tod des Erfrierens, andere wieder benutzen die herrschende Arbeitslosigkeit, um den Hungertod zu sterben.“ Aus diesen satirischen Worten, die ein russischer satirischer Publizist beim Anblick des im Niederlassungsgebiete herrschenden Jammers und Elends niedergeschrieben hatte, erfuhr man aber, dass im Niederlassungsgebiete erschreckende ökonomische Zustände eingerissen sind. Bald ist es der Mange! an Nahrung, bald der Mangel an Heizmaterial, welcher jüdische Menschenleben im Niederlassungsgeb’ete vernichtet. . . . Eine richtige Vorstellung von dem Umfange der im jüdischen Niederlassungsgebiete herrschenden Notlage haben aber erst die Berichte der offiziellen Pressorgane der russischen Regierung geweckt. Man weiss, wie ungern die offizielle:* Blätter in Russland über abnorme Erscheinungen im sozialen Leben des Zarenreiches berichten. Auf die grosse Hungersnot in Samara hatte seinerzeit erst Graf Leo Tolstoi die russische Gesellschaft aufmerksam gemacht und dadurch die offiziellen Kreise genötigt. Mittel zur Linderung der Not zu ergreifen. Welche Zustände also müssen im jüdischen Niederlassungsgebiete gegenwärtig herrschen, wenn offizielle russische Pressorgane ohne Zwang von aussen diesen Zustä;:- den Artikel widmen, Hilferufe erlassen und den Untergang von Menschen infolge von Hunger und Kälte konstatieren! Im Gouvernement Kowno zum Beisoiel hat sich die Not der Juden derart verschärft, dass die offiziellen ״Kowcnskija Gubernskija Wjedomosti" sich genötigt sahen, in einer Extraausgabc folgenden Aufruf zu erlassen: ״Das unter dem Ehrenvorsitze des Gouverneurs von Kowno stehende Komitee zur Hilfeleistung an die Notleidenden ist nicht mehr in der Lage, die unter den Notleidenden herrschende erschreckende Armut zu lindern. Das Komitee appelliert deshalb an alle Einwohn er von Kowno, Geld und warme Kleider zu spenden, weil die täglich immer zunehmende Notlage das Leben der Not-; leidenden unmöglich macht. Und was der offizielle Aufruf verschweigt, das berichte•! i andere russische Blätter, ln einem Briefe des in Wilna erscheinenden rein russischen Blattes ״Sjevero Sapadnoje Kraj“ (״Nordwest-Gebict") lesen wir über die Lage der Juden im Nicdcrlassungsgebiet folgendes: ״Im ganzen Niederlassungsgebiet ertönt jetzt der verzweifelte Ruf: ״Brot, Brot!" Tausende und tausende jüdischer Familien sind dem Hunger preisgegeben, weil die industrielle Krise ln den letzten Jahren alle Erwerbsquellen vernichtet hat, welche den Hunger der Unglücklichen einigermassen stillten." Diese Hungersnot der Juden im Nicderlassungsgcbiete hat sich mit der grimmigen Kälte des jetzigen Winters vereint,'um die trostlose Lage der russischen Juden im Niederlassungs- ,gebiete noch trostloser zu gesalten. Das halbamtliche Blatt ״Slewcro Sapadnoje Slowno“ mcldett aus Kowno, dass dort dieser Tage eine alte Jüdin und ihre Tochter in ihrer Wohnung erfroren aufgefunden wurden. Und derselbe russische satirische Publizist hat vollkommen Recht, wenn er erklärt: ״Im Niederlassungsgebiete sind keine ,Xebensbedingungen", sondern ״Aussterbebedingungen“ vorhanden. Innerhalb der städtischen Mauern hermetisch cingeschlossen, sind die Juden von dem riesigen Oebiete der Land- Wirtschaft völlig abgeschnitten, während im Niederlassungsgcbiete selbst ihnen der Zutritt zu irgend welchen staatlichen, städtischen und ständischen Erwerbsquellen völlig unterbunden Ist." Die grosse Armut, welche Im jüdischen Niederlassungs-

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