Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1902)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1902)
- Date
- 1902-10-10
- Page
- Seite 14 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 14. Jüdische Rundschau. Nö. 41. tung verwaltet sehen. Tatsache ist, dass in diesem Falle weder eine physische, noch eine Juristische Person Eigentümerin des Fonds wird, sondern das gesammelte Geld wird Zweckvermögen, das unter Aufsicht der staatlichen Behörde von einem „Vcrwaltungsrat" seinem Zwecke ziigcführt wird. Und dieser „Verwaltungsrat“ ist es eben, woran man leicht Anstoss nehmen kann. Der Verwaltungsapparat des Farbstcinschcn Entwurfs ist schwerfällig, der Bodcnhcitucrschc das gerade Gegenteil davon und keiner Kontrolle seitens der Gründer des Nationalfonds oder seitens dessen Förderer und Interessenten unterworfen. Ferner ist die Möglichkeit der Änderung der Bestimmungen für den Nationalfond, wenn auch in den Grundprinzipien, doch nicht in minder wichtigen Punkten kurzweg abzuweisen. Die Änderung des Stiftsbriefes ist unmöglich. Wie wäre cs nun, wenn man einen „Verein zur Verwaltung des Jüdischen Nationalfonds“ gründete? Die Statuten müssten derart gefasst sein, dass die Nationalfondgclder nie einem andernZwcckc zugeführt werden könnten. Auchdas vonDr.Bodenheirncrangeführte ethischcMomcntkünnte Berücksichtigung finden. Der Vorstand des Vereins, der zugleich Verwaltungsorgan ist, wäre verantwortlich. Den berufenen Interessenten wäre die Möglichkeit zu wahren, Nebcnbcstimnnmgeii auch abändern zu können. Wie diese Prinzipien bei einem Vereine durchgeführt werden könnten, will ich durch einige Paragraphen andcutcn. Dieselben sind dem österreichischen Vercinsgesctze angepasst, weil in Österreich die genaue Innehaltung der Statuten von der Behörde überwacht wird. § 1. Der Verein führt den Namen . . .. § 2. Der Verein hat den Zweck das durch Sammlungen, Mitglicdsbeiträge und Spenden aufgebrachte Geld gemäss den nachfolgenden Bestimmungen zu verwalten und unter gewissen, weiter anzuführcuden Voraussetzungen in Palästina Land anzukaufen. § 3 etc. Hier wären die im § 2 erwähnten Bestimmungen anzuführen, etwa so, wie sic in dem am Kongresse vorgelegcnen Entwürfe des A.-K. fcstgcstcllt waren. Vielleicht bis § 8. Dann käme § 9. Die Mitglieder sind ordentliche. Sic zahlen einen einmaligen Beitrag von 2-40 Kronen oder einen Jährlichen Beitrag von 10 Kronen (etwa 4 pCt. Zinsen von 240 Kronen). § 10. Die Mitglieder haben das Recht, au den Vorstand und die Generalversammlung Anfragen zu richten, Anträge zu stellen und in der General-Versammlung (G.-V.) mit Sitz und Stimme teilzunehmen: das letztere jedoch nur dann, wenn sie Delegierte des Jeweiligen Zionistcn-Kongresscs sind (wenn sie von einem zionistischen Vereine hierzu delegiert sind). Das wären die wichtigsten Paragraphen die hier anzuführen sind; die andern, rein administrative Angelegenheiten betreffend, überlasse ich gewiegteren Juristen. Erwähnen will ich noch: Die Generalversammlung könnte mit dem Kongresse, der Vorstand mit dem A.-K. zusamnicnfallcn. Wichtig wäre schliesslich noch eine Bestimmung, welche die Änderung der §§^2, 3 ff. ausschliesst. . E. G. ßundfcfyau. Berlin. Vor hiesigem Gericht findet augenblicklich ein Prozess statt gegen Verleger und Redukteur der „Staatsbürger - Zeitung“ wegen Beleidigung der Iin Konitzer Prozess tätig gewesenen preussischen Staatsbeamten. Wir nehmen Veranlassung in nächster Kummer diesen interessanten Prozess ausführlich zu besprechen. Posen. Bei den diesjährigen Herbstmanövern und den anschliessenden Feiern wurden die Juden nicht gerade zuvorkommend behandelt. Fs fiel auch auf, dass die Kaiserin das katholische (d. h. hier polnische) und evangelische (deutsche), dagegen nicht das jüdische Krankenhaus besuchte. Wo die ganze deutsche und polnische Geistlichkeit beider christlichen Konfessionen eingeladen wurde, wurde unser greiser, verehrenswürdigor Oberrabbiner Dr. Feilchenfeld übersehen. Dagegen erwartete man deutscherseits die Quittung über solche und andere Zurücksetzung der Juden in hervorragender Beteiligung an patriotischen Kundgebungen. Diese Quittung blieb nicht aus, und alle polnischen Blätter beeilen sich zu behaupten, dass die hurraschreiendo Menge die Juden, und nur die Juden gewesen seien. Das ist zwar nicht der Wahrheit entsprechend. Aber darum müssen doch die Juden, weil sie sich deutscherseits viel gefallen und nicht verärgern lassen, den Deutschen in Posen *die Kastanien aus dem polnischen Feuer holen. Der Deutsche ist dem Juden abhold. Das Polentum schliesst sich wirtschaftlich zusammen und drängt den Juden als Vertreter des Deutschtums systematisch zurück. Weun sie betrunken sind, und das ist hier zu Lando häufiger als in Sachsen, sind Pole und Deutscher Antisemiten. Als am gestrigen Sonntag im benachbarten Wronke ein Denkmal Kaiser i Wilhelms I. enthüllt wurde, konnte man ganz genau tischen Zionisten zum Vorwurfe macht, dass sie den Begriff der „jüdischen Kation“ zu sehr mit dem des „jüdischen Landes“ identifizierten, so trifft das gerade uns gegenüber nicht zu. In diesem Sinne kleben wir nicht an der Scholle. Aber bislang sehen wir kein Land — auch koinen Landestoil in der Oostorreich-Ungarischen Monarchie —, wo sich jüdischnationale Ideale verwirklichen Hessen, als eben nur das „Jüdische Land“. Darum aber wird die „Jüdische Volkspartei“ in Wien nicht jüdisch-national bleiben, ohne über kurz oder lang zionistisch zu werden. Der jüdische Nationalitätsgedanke steht nun einmal im Zeichen des Zionismus. Darum haben wir auch keine Veranlassung der Jüdischen Volkspartei entgegenzutreten. Sie arbeitet für uns. Sie endet im Zionismus. Ihre Parteitage werden in den Zionistenkongressen verschwinden. Bis dahin wird vielleicht noch einige Zeit vergehen. Aber darum keine Feindschaft nich!“ Das Jahrbuch kann jedenfalls bestens empfohlen werden. Norden, I.: David (1810—73), Rabbiner in Myslowitz und Sohrau O.-S. Ein Lebensbild. Herausgogoben vom „Verein für jüdische Geschichte und Literatur“ in Myslowitz: Selbstverlag des Vereins 190?. (Kattowitz: Herlitz & Plessner.) (15 S.) 8°. Jede noch so kleino Gabe zur jüdischen Geschichte ist willkommen. Das neunzehnte Jahrhundert aber, das für das Judentum die Geburtswehen einer neuen Zeit bedeutet, ist dom Judon an der Schwelle des zwanzigsten viel zu unbekannt. Da David Deutsch wiederholt versucht hat, tätig in die jüdische Geschichte seiner Zeit einzugreifen, so ist dio fleissigo Arboit Nordens von allgemeinem Wert über die Gemoindegescliichte hinaus. Es wäre aber besonders wünschenswert, wenn Dr. Norden aus dioser Arbeit Veranlassung nehmen würde, einen Neudruck von Deutscjis vortrefflicher Uebersetzung vou Isaak Trokis Meisterwerke Chizükomünüh zu bewirken. Dies Werk ist noch auf Jahrhunderte hinaus nicht veraltet. Es sollte eine Ehrenpflicht der Litteraturvoroine sein, biorzu die Mittel zu beschaffen! — Böklcit, Ernst: Die Verwandtschaft der indisch-christlichen m. d. parsischen Eschatologie. Oöttingen: Vatidenhoeck & Ruprecht. IV, 150 S. 8°. 4 Mk. Drcydorff, Joh. Georg: Qtiousquc tandem? Ein ernstes Wort gegen den alttestamcntlichen Geschichtsunterricht. Leipzig. H. Haessci 1902. 51 S. 8°. 60 Pf.