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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1930-12-01 · Heft 6 (Dezember 1930) · p. Seite 95

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
5 (1930) (Neue Folge)
Issue
Heft 6 (Dezember 1930)
Date
1930-12-01
Page
Seite 95 (sequence 16)
Language
German
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waren z. B. zu einer Abgabe von 200 Pfd. Pf. verpflichtet, «es sei denn, daß sie sich an Hab und Gut erweislich gebessert hätten». Infolge Vermögensbesserung wurden Steuererhöhungen vorgenommen, ebenso ermäßigte sich die Summe infolge Abwanderung. Zuzug erhöhte wiederum die Beträge. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts zahlten drei Gemeinden — Würzburg, Straßburg, Worms — über 100 Mark. Am Anfang des 14. Jahrhunderts versteuerten über 100 Mark soweit feststellbar bereits zehn: Würzburg, Straßburg, Worms, sowie das früher genannte Regensburg, sodann die alte Gemeinde Speyer. Dazu kamen Frankfurt und Gelnhausen, die wirtschaftlichen Zentren für die hessische Gegend, Heilbronn im Neckartal, Rothenburg für die Taubergegend und Nürnberg im Mittelfränkischen. Abgesehen von diesen Orten finden sich in den Akten über die Reichssteuern der jüdischen Gemeinden folgende Städte. Es waren zu Zahlungen verpflichtet die Juden: Am Rhein: in Boppard, Oppenheim, Speyer; in der Pfalz usw.: Landau, Kaiserberg, Türkheim, Münster, Kaiserslautern; am oberen Rhein: Oberwesel, Hönningen, Molsheim, Rufach, im Bistum Basel, Schlettstadt, Hagenau, Colmar, Breisach, Neuenfelden, St. Gallen, Schaffhausen, Rheinau, Rheinsfelde, Zürich; in der hessischen Gegend: Friedberg, Fuldaische Orte, Hanauische Orte (Babenhausen, Hanau, Steinau, Windesheim), hessische (Assenheim, Münzenberg, Nidda), Königstein, Wetzlar, Katzenellenbogen; im Badischen: Villingen, Konstanz, Ueberlingen, Ladenburg; im Württembergisch-Schwäbischen: Schwäb. Hall, Reutlingen, Ulm, Esslingen, Sulz, Nördlingen, Augsburg, Oettingen, Landvogtei Niederschwaben, Lauingen; im Fränkischen: Wertheim, Eichstädt; ferner Dortmund, in der Herrschaft Barby, Herrschaft Lichtenberg; Harz (Goslar, Nordhausen). Angedeutet ist die Anwesenheit von Juden in T h ii r i n g e n, Meißen, Osterland; Westfalen (Münster und Osnabrück). Einzelne dieser Orte bildeten eine Steuereinheit. Zum Bistum Speyer zählten: Deidesheim, Bruchsal, Lauterburg, Weibstadt, Udenheim, Rockenhausen, Leiningen, Bockenheim, Münster. Es wurden also Juden in 75 Orten zu Gunsten des Kaisers besteuert. Die übrigen sind in den Verzeichnissen der Reichssteuern nicht aufgeführt. Die Höhe der Steuern sind für die Anzahl der Mitglieder nicht maßgebend. Nun finden sich einzelne Angaben über die Höhe der Stättigkeitsgebühren, für die stellenweise 1 Mark erhoben wurde, so z. B. für Frankfurt (1281). Eine Mark Cöln. Pf. war gleich l4/s Pfd. Heller. In anderen Städten wurde beim Zuzug durchschnittlich etwa 10 Mark Bürgergeld erhoben, eine Maßnahme, die übrigens zeigt, warum die jungen Städte gerne Juden aufnahmen. Nach Berechnungen (u. a. bei Rösel, S. 67) rechnet man mit einer jährlichen Steuerleistung der einzelnen Familien mit einem Durchschnitt von 5 M. Cöln Pf. (= 3 M. Silber). Im Jahre 1241 bezahlten in ganz Deutschland 29 Judengemeinden an den Kaiser 857 Mark Silber. Wen die Durschnittsberechnung, die Rösel aufstellt, einen Anhaltspunkt geben würde, könnten wir danach auf rund 300 besteuerte jüdische Familien schließen; jede Judengemeinde hätte durchschnittlich nur ungefähr 10 besteuerte Haushaltungen. Auf den ersten Blick erscheint diese Annahme verwunderlich. Es ist aber nach den Untersuchungen über die Frankfurter Juden durchaus wahrscheinlich, daß die Mehrzahl der jüdischen Gemeinden meist recht klein war. Die zehn reichen Gemeinden mit Steuern über 100 Mark Silber hatten mehr Mitglieder. Worms z. B. zahlte 130—200 Silber. Der Handel mit Juden, die zur Nutz- 95

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