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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1930-12-01 · Heft 6 (Dezember 1930) · p. Seite 88

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
5 (1930) (Neue Folge)
Issue
Heft 6 (Dezember 1930)
Date
1930-12-01
Page
Seite 88 (sequence 9)
Language
German
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einzuschätzen. Denn die Gravitation einer durch historische Bedingungen so oder anders ausgezeichnete Bevölkerungsgruppe ist durch zahlreiche gegenwartspolitische, soziale und Milieuverhältnisse bedingt, die für diese Gruppe spezifisch und für die Wahl ihrer Betätigung bestimmend sind. Auch der Charakter der Wandlungen in der Verteilung einer Bevölkerungsgruppe auf verschiedene Wirtschaftszweige und -Stellungen ist eine Funktion mannigfaltiger sozialer und demographischer Argumente, die bei der Erörterung der Frage sorgfältig geprüft und erwogen werden müssen. Der Rahmen unseres heutigen Aufsatzes ist für diese Betrachtungen zu eng. Die Finanzen der jüdischen Gemeinden in Polen Von I. Bornstein, Warschau, wissensch. Hilfsarbeiter im Statistischen Hauptamt der Polnischen Republik Der polnische Staat hat bei seiner Gründung eine jüdische Bevölkerung mit einem eigenen, bizzaren Gemeindewesen übernommen, das sich im Laufe von vielen Generationen, unter der Einwirkung verschiedener Landesgesetze und überlieferter örtlicher Gepflogenheiten entwickelt hat. Die Bemühungen der zentralen Regierungsstellen, die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Kompetenz und das Finanzwesen der Gemeinden zu reformieren und zu vereinheitlichen setzen Anfang 1919. ein. Diese Reformarbeit der polnischen Regierung ist noch heute nicht abgeschlossen, und eine Anzahl von Fragen harren noch ihrer Regelung. Für das vorliegende Thema ist besonders bedeutsam die Tatsache, daß die Besteuerungsbefugnisse der jüdischen Gemeinden immer noch durch keine gesetzlichen Normen weder inbezug auf den Umfang noch auf die Grundsätze der Besteuerung festgelegt sind. Daraus ergeben-sich dauernd Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten sowohl in den Gemeindeverwaltungen wie auch in den interessierten Teilen der jüdischen Bevölkerung. Die Gemeinden befinden über die Steuerveranlagung oft nach eigenem Gutdünken ohne ausreichende objektive Begründung. In der Regel wird mit der Steuerveranlagung eine eigens dazu gewählte Kommission aus 5-7 u. m. Personen beauftragt, die ihrerseits Vertreter verschiedener Wirtschaftsgruppen zur beratender Beteiligung heranziehen. Bei solchem Verfahren können natürlich recht schwere Fehler nicht ausbleiben. Auf das Bedenkliche dieses Systems hat bereits das Ministerium für Kultus und Volksbildung in einem Rundschreiben an die Starosten (Bezirks-Chefs) hingewiesen. Nach Einsichtnahme in die Etats der jüdischen Gemeinden in Kongreß-Polen und in ihre Steuerlisten konnte festgestellt werden — so heißt es im Rundschreiben, — daß die Steuerlast zur Deckung der Ausgaben zur Instandhaltung der Gemeindeinstitutionen und -Einrichtungen, für religiöse Bedürfnisse, für Bildungs, -charitative und Kultusangelegenheiten seit vielen Jahrzehnten beständig von einer kleinen Gruppe von Personen getragen werde, während die Mehrheit der Gemeindemitglieder von der Besteuerung verschont bleibe. Dieser Zustand ließe dich selbst in den großen Städten, wie Warschau, Lodz, Kielce, Radom, Czenstochow u. a. nachweisen, wo nur ein kleiner Teil der jüdischen Bevölkerung von der Gemeinde mit Steuern belegt werde. Anstatt den Kreis der Steuerpflichtigen weiter zu ziehen, erhöhen die Gemeinden, um die stetig anwachsenden Ausgaben 88

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