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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1930-09-01 · Heft 3 (September 1930) · p. Seite 35

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
5 (1930) (Neue Folge)
Issue
Heft 3 (September 1930)
Date
1930-09-01
Page
Seite 35 (sequence 4)
Language
German
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etwa folgendes aus: Mittels der Haushaltungsliste werden die Unterlagen nicht nur für die Volkszählung, sondern auch für die Berufszählung gewonnen. Die Haushaltungsliste enthielt für die besondere Zwecke der Berufsstatistik eingehende Fragen nach dem Haupt- und Nebenberuf, ferner nach der Stellung im Beruf, nach Namen und Art der Firma oder des sonstigen Arbeitsgebers bezw. der Dienststelle, wo der Beruf ausgeübt wurde; ferner nach der Art des Betriebes (für größere Unternehmungen auch der Betriebsabteilung) oder des Verwaltungszweiges, im welchem die betreffende Person tätig war. In der Beantwortung der Fragen nach Namen und Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung, wo die zu erfassenden Personen beschäftigt waren, lag der Kernpunkt für den neugestalteten Aufbau der letzten Erhebung. Während man nämlich früher die Berufstätigen nach der Art des von ihnen ausgeübten Berufes gliederte, also z. B. alle Tischler — ganz gleich in welchem Betriebe sie ihre Tätigkeit ausübten — in einer Summe (Berufsart) zusammenfaßte, wurden sie bei der diesmaligen Erhebung zunächst nach der Art des Betriebes, in -welchem sie beschäftigt waren, einem der in der «Berufsordnung» vorgesehenen 166 Wirtschaftzweige zugewiesen. Es wurden also beispielweise die in einer Glasfabrik beschäftigten Schmiede, Schlosser, Tischler u. s. w. auf Grund der Tatsache, daß sie in einer Glasfabrik beschäftigt waren, in den Wirtschaftszweig «Glasindustrie» eingereiht. Innerhalb der Wirtschaftszweige erfolgt nun die weitere Gliederung der Erwerbstätigen nach ihrer sozialen Stellung im Beruf, wobei auf Grund der Berufsordnung folgende Personenunterschiede gemacht wurden: a-P ersonen — Selbständige Erwerbstätige; b-P ersonen — Verwaltungs- und Büropersonal; c-P ersonen — Arbeiter. Diese Hauptgruppen wurden weiter gegliedert in folgender Weise: a-P ersonen: ai — Eigentümer und Miteigentümer, Besitzer, Inhaber, Handwerksmeister, selbständige Unternehmer; sm — Pächter; a3 — Administratoren, Direktoren, Geschäftsführer und leitende Beamte; afr — Gewerbetreibende, die in der eigenen Wohnung für ein fremdes Geschäft arbeiten (Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter). b-P ersonen : bi — Technische Angestellte und Beamte, Fachpersonal; b2 — Werkmeister und Aufsichtspersonal; b3 — kaufmännische Angestellte und Verwaltungsbeamte, Büropersonal. c-P ersonen: ci — Arbeiter in den für den Wirtschaftszweig charakteristischen Berufen, es — Betriebshandwerker und wichtige Hilfsberufe; es — alle übrigen Arbeiter; m — Mithelfende Familienangehörige (darunter mfr — Mithelfende Familienangehörige von Hausgewerbetreibenden). Diese Gliederung deckt sich im allgemeinen mit der bei den früheren Zählungen üblichen Einteilung. Nur bei der Unterscheidung der c-Personen hat eine Veränderung stattgefunden, die sich aus dem oben geschilderten Aufbau der Zählung nach Wirtschaftszweigen ergibt. Innerhalb der Wirtschaftszweige wurden die Erwerbstätigen noch nach ihrem individuellen Beruf ausgezählt, wobei gleichzeitig festgestellt wurde, ob der Beruf für den Beruf charakteristisch ist oder ob es sich um wichtige Hilfsberufe desselben handelt (Betriebshandwerker). Die Einteilung der Erwerbstätigen ausschließlich nach dem Wirtschaftszweig ihrer Beschäftigung hat zur Folge, daß die Träger gleichlautender 35

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