Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 4 (1927) (Neue Folge)
- Issue
- Heft 3-4
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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denden Provinzialkassen der vorläufige Entwurf eines Arbeitsprogrammes vorgelegt, in dem vor allen Dingen gefordert wurde, daß die Durchwanderer mindestens von Provinzialkasse zu Provinzialkasse befördert werden sollten. Für die Durchbeförderung der Petenten wurden genaue Richtlinien ausgegeben. So sollten Inländer von den Provinzialkassen nur dann befördert werden, wenn sie sich nachweisbar auf eine Arbeitsstätte begeben oder zu Familienangehörigen reisen, sofern die Familie die Hinreise wünscht. In allen anderen Fällen sollten sie nur nach ihrer zugehörigen Heimatsgemeinde befördert werden. Bei allen Durchwanderern nichtdeutscher Staatsangehörigkeit sollte eine Beförderung nur dann in Frage kommen, wenn sie sich nachweisbar auf eine Arbeitsstätte (sei es Inland oder Ausland) begeben oder zwecks Erledigung von Paßangelegenheiten an den Ort ihres zuständigen Konsulates reisen. Wenn eine Arbeitsstätte nicht beschafft werden kann, der weitere Aufenthalt im Inlande zwecklos und eine Rückkehr in die Heimat sich irgendwie ermöglichen läßt, soll dem Ausländer nahegelgt werden, in seine Heimat zurückzukehren; die Beförderung soll in diesem Falle möglichst bis an die in Frage kommende Landesgrenze erfolgen. Neben dieser rein organisatorischen Regelung der Fragen der Wanderfürsorge betrachtete es die Hauptstelle als ihre Aufgabe, wie es auch ihr Name schon sagt, überall dort, wo sich die Möglichkeit ergibt und die Notwendigkeit vorhanden ist, Arbeitsnachweise zu gründen. Die Hauptstelle ging hier von der Ansicht aus, daß die Wanderfürsorge darauf abzielen sollte, möglichst viele Menschen dem Wanderstrom zu entreißen und sie in irgendeiner Form zu produktivieren. Die notwendigste Voraussetzung hierfür ist der Arbeitsnachweis. Man sollte sich erst dann entschließen, einem Petenten die Möglichkeit zur Weiterreise zu geben, wenn nach jeder Richtung die Möglichkeit seiner Produktivierung überprüft ist. So gewann aus dem Problem der Wanderfürsorge heraus die Frage des Arbeitsnachweiswesens erhöhte Bedeutung. Gut funktionierende Arbeitsnachweise bestanden bei Gründung der Hauptstelle nur in Berlin und Frankfurt a. M. Diese beiden Arbeitsnachweise sind von ganz besonderer Bedeutung, da sie sowohl über männliche und weibliche Abteilungen als auch über eine gut ausgebildete Brufsberatung verfügen. Sie reichen schon zahlenmäßig über alle sonstigen etwa noch bestehenden jüdischen Arbeitsnachweise hinaus. Im Laufe der Berichtsperiode ist es der Hauptstelle gelungen, in Breslau einen völlig ausgebauten jüdischen Arbeitsnachweis zu errichten, der von allen jüdischen Organisationen getragen wird. Weitere Arbeitsnachweise, die eine aussichtsreiche Entwicklung versprechen, befinden sich u. a. in H a n n o - ver, Stuttgart und Elberfeld. Um den angeschlossenen Provinzialkassen eine Orientierung über die gesetzlichen Bestimmungen betr. Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter zu geben, hat die Hauptstelle das gesamte gesetzliche Material über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter zusammengefaßt und an die einzelnen Provinzialkassen versandt. Da die Bedeutung eines geordneten und voll arbeitenden jüdischen Arbeitsnachweiswesens in Deutschland in allen Kreisen immer mehr erkannt und gewürdigt wird, hat sich die Hauptstelle entschlossen, diesen Teil ihrer Tätigkeit an die neugegründete Vereinigte Zentralstelle für jüdische Arbeitsnachweise in Deutschland zu delegieren, da diese Organisation in intensiverer Weise in der Lage sein wird, sich dem Neuaufbau dieses Arbeitszweiges