Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 3 (1926) (Neue Folge)
- Issue
- Heft 1-3
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 25 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2650397-2650406-2650407--5325-2650720- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
25 gen1) angestellt wurden, Aerzte, die von der jüdischen Gemeinde als „ Gemeindeärztew angestellt waren. Auch ihnen waren besondere Rechte von den Gemeindevorständen gewährt; sie hatten dafür bestimmte Pflichten zu übernehmen. Endlich eine Gruppe, von der wir in der ganzen Periode nur in 3 Fällen hören, sind die Spezialärzte: 2 Augenärztinnen im 15. Jahrhundert und 1 Augenarzt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dieser verbrachte einen großen Teil seines Lebens in Paris. — Die erste Klasse der freien Aerzte war sicher schon von Beginn der Frankfurter Gemeinde an vertreten. Die meisten Aerzte sind selbstredend unter diese Gruppe zu rechnen. Die Zahl der Stadtärzte ist von der Gunst der städtischen und Medizinalbehörden abhängig. Zu der Zeit, zu der vielleicht die Juden am wenigsten zurückgesetzt wurden, d. i. nach der Rückkehr der Juden im Jahre 1360, finden wir den Namen eines Stadtarztes. Nur zu Beginn des 16. Jahrhunderts hören wir noch einmal von einem Stadtarzt. Während der ganzen drei folgenden Jahrhunderte konnte kein jüdischer Arzt als Stadtphysikus Verwendung finden. Im Gegenteil waren die jüdischen Aerzte zufrieden, wenn man sie in ihrer Praxis nicht einschränkte. — Die dritte Kategorie der Gemeindeärzte findet sich ausnahmslos seit 1574. Sie wurden auf Grund eines eingehenden Vertrages zu bestimmten Dienstleistungen verpflichtet. Die einzelnen Bestimmungen solcher Verträge sind bei Horo- * vitz2) abgedruckt. Während der beiden ersten Jahrhunderte, in denen diese Einrichtung bestand, hatte man zwei Gemeindeärzte. *) Für die jüdischen Aerzte kam als wichtigste Vergünstigung die Erlaubnis in Betracht, außerhalb der Judengasse wohnen zu dürfen. 2) Jüdische Aerzte in Frankfurt a. M. S. 16/17 und S. 28/29. Erst 1746 wurde mit Dr. Daniel Meyer (Gedalja), Elfeid, ein dritte r Gemeindearzt eingesetzt. Vielleicht auch, daß die Listen in ihrer Bezeichnung als Stadt- und Gemeindearzt nicht absolut zuverlässig sind. Untersuchen wir noch, wieviel Aerzte zu einer und derselben Zeit den ärztlichen Beruf ausübten, so haben wir von 1400 bis 1665 zu jeder Zeit 2 Judenärzte in der Judengasse. In einem Zulassungsgesuche des Jahres 1602 wird sogar auf diese Tatsache ausdrücklich hingewiesen. In diese Zahlen sind die Gemeindeärzte nicht eingerechnet, deren es außer in den Jahren 1776—90 immer zwei gab. In dieser Zeit ist nur ein Arzt als solcher bezeichnet. Vom Jahre 1700 an finden wir 3 Aerzte. Im Jahre 1746 wurde vom Rat die Normalzahl von drei festgelegt und bis zum Jahre 1798 beibehalten, obwohl sich im Jahre 1759/1760 ein Arzt, Elkan Benedikt Meyer aus Berlin, unterstützt von den Baumeistern, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln um die Zulassung als vierter Arzt bewarb.1) Vier Aerzte sind erst von 1798 an regelmäßig ansässig. Man sah erst von ca. 1824 an davon ab, die Zahl der jüdischen Aerzte zu beschränken. Den Aerzten sehr nahe stehen die Wundärzte. Der Unterschied zwischen Aerzten und Wundärzten und die Funktionen letzterer werden in einem Antwortschreiben der Frankfurter Aerzte festgelegt, das diese an die Stadt Regensburg schickten. »Die Chirurgie", so heißt es dort2), „ist derjenige Teil der Medizin, der in äußerlicher Handarbeit besteht." Diese Wundärzte waren zünftisch organisiert und standen z. T. in städtischen Diensten. Unter diesen Stadtwundärzten *) Er brachte seine Beschwerde sogar bis zum Reichskammergericht. Er erhielt daraufhin 1760 den Posten eines Militär-Medicus. 2) s. Stricker, Die Geschichte der Heilkunde, S. 73.