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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1925-01-01 · Heft 2 · p. Seite 11

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
2 (1925) (Neue Folge)
Issue
Heft 2
Date
1925-01-01
Page
Seite 11 (sequence 13)
Language
German
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11 - und hat die Bestimmung getroffen, daß unbemittelte Gemeindemitglieder oder Personen, die wegen eigener Erkrankung oder Erkrankung ihrer Angehörigen außerstande sind, die erhöhten Kosten des Haushalts zu bestreiten, auf ihr Ansuchen von dem Vorstand eine Bescheinigung erhalten, auf Grund deren sie ohne Entgelt für sich und ihre nicht seibstständigen Angehörigen die ärztliche Behandlung ihres Bezirksarztes in Anspruch nehmen dürfen, sowie von diesem verschriebenen Arzneien und sonstige Heilmittel für Rechnung der Anstalt In schweren Fällen haben sie Anspruch auf die Zuziehung der Primarärzte der Krankenanstalt zur Beratung mit dem Bezirksarzt Es wird aber heute die Krankenunterstützung nicht nur ausgedehnt auf Nichtmitglieder, auch für auswärtige Kranke trägt die Chewra Kadischa oft die Kosten. Bei einer ganzen Reihe von Vereinen geht dies aus den Rechnungsabschlüssen hervor. lieber die Leistungen der einzelnen Vereine bei Erkrankung von Mitgliedern und ihrer Angehörigen sind fast in jeder Satzung die eingehendsten Bestimmungen getroffen, die wir natürlich hier nicht alle aufführen können. Sie berechnen die Wache bei Kranken sogar hinsichtlich der Stundenzahl, sie geben an, wieviel Mitglieder des Vereins auf Veranlassung des Vorstandes an der Wache teilnehmen müssen. Die Besuche, die Versorgung mit Krankenpflegerinnen, die Ueberführung ins Krankenhaus, die Unterstützung während der Krankheit, die Wochgelder und sonstige Gaben, kurz das ganze Krankenwesen, ist bis ins einzelne geordnet Ofls* A lieishiino* r! p>r rp] i rrLöc pn np^t* Ö11 r» Ii p ä—^«,%_ A ÄMgUMMlgC %-4V«JL « VUC fi'V*»»? VlI V>v-i/» UMVi* V n A*»K/Pk«r!ofn» iin<rS f i DcfArKon p« .riip T rr\c4-nr! rr -<-«.»* V^i.^.* UHU V,0 IV/l UVHV,11; Vil^ JS. AWOtMA-Ig der Hinterbliebenen, das ganze Bestattungswesen steht im Mittelpunkt der Tätigkeit aller Vereine. Es ist hier, wo eigentlich nur die Wohlfahrtspflege zur Behandlung kommen soll, nicht der rechte Ort, diesen Zweig, der tätigen Nächstenliebe ausführlich zu behandeln. Da sie aber sehr wesentlich ist im J _ "^S!*h «"£-** A £"S faCZw* Ä m~l C*r a fiDiifr1»'! ä» « » s-i * .* «J; i\<*ÄaIIaCaa Uv,a nuigisuv-ü uv.1 v^HL WI a l\auiötna und da sie zweifellos in sehr vielen Fällen den Anstoß zur Begründung eines derartigen Vereins überhaupt gegeben hat, können wir nicht umhin, wenigstens die Hauptgrundzüge dieses Aufgabengebietes zu schildern. Beim Verscheiden des Kranken werden Mitglieder der Chewra Kadischa herbeigeholt welche mit dem Sterbenden das Sündenbekenntnis und andere Gebete sprechen, und unter dem Schema Israel haucht der gläubige Jude seine Seele aus. Es wird dann die Leiche abgehoben, und es knüpft sich daran die rituelle Wäsche, die Einkleidung der Leiche, lauter Verrichtungen, die von Vereinsmitgliedern ursprünglich vorgenommen wurden und auch jetzt noch in sehr vielen Vereinen von Vereinsmitgliedern vorgenommen werden. In den größeren Gemeinden werden Stellvertreter vom Vorstande hierzu bestellt Dann gilt es, dem Toten die letzte Ehre zu erweisen, ihn auf den Friedhof zu begleiten. Die Vereinsmitglieder werden der Reihe nach vom Vorstande hierzu bestimmt, tragen den Sarg, graben das Grab und leisten alle jene Dienste, die man als letzten Liebesdienst dem toten Freunde leisten kann. Heute sind infolge der veränderten Verhältnisse vielfach fremde Kräfte anstelle der Vereinsmitglieder getreten, aber noch immer wird in weitaus den meisten Vereinen die tätige Anteilnahme der Vereinsgenossen gerade <m diesem Zwecke der Chewra Kadischa Gemilus Chessed gepflegt In der Regel wird natürlich die Ausübung der Liebes» #4 * *-» o -4r\ n*-i/%#-i4-rUrvt4-'l4/\t<i ir/\««/v A.*irv,*M>m rvw 1.rl/~v.*-B-* )*-*"» 4* Ui^üJi'v Uiicii tgici Uii.il V vji g ciiVMiiiiicii, cd iwsiiijüi tr aber auch von daß seitens des Vereins oder der Gemeinde die aktiven Mitglieder eine Besoldung erhalten. Die Unterstützung, welche gelegentlich der Bestattung gewährt wird, erstreckt sich darauf, daß die Leichenkleider und der Sar unentggeltlich geliefert werden, daß die ganze Bestattung unentgeltlich vorrrpnntrsmpn wirrf aIlpfvJin<yQ nur Kp? Vpr pi-nc« »^=V~Släwä«ÄSÄ£^.*ä »w «ä m « Uii Vi »iifc u »M »-«. «V i^. * > v* V*»JiJ mitgliedern und deren nächsten Angehörigen. Bald werden nur die Armen unentgeltlich beerdigt, bald sämtliche Mitglieder, ob reich oder arm, bald ohne unterschied ob Mitglieder oder Nichtmitglieder,. Ein besonders schöner Brauch war im Friedensverein in Posen eingeführt der die Hauptaufgabe hatte, seinen Mitgliedern ein würdiges I 1___=? -S5 ÖSV, ~l--JEZ^r. -Jn J ~;~s .L-rCILiiCilOcganglilS ZU. V Ca SCiliil iCii U*iU CHI. ehrendes Andenken zu sichern. Es wurde nämlich beim Todesfalle eines Vereinsmito-HpHps ndor Hpqqp^ Ffipfran auf Anorrinuna ö------ — — - - — '--^ w --------------------------^ des Vorstandes eine unverschlossene 15 M. enthaltende Büchse und eine mit dem Vereins-

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