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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1924-08-01 · Heft 5-6 (August 1924) · p. Seite 110

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
1 (1924) (Neue Folge)
Issue
Heft 5-6 (August 1924)
Date
1924-08-01
Page
Seite 110 (sequence 20)
Language
German
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— 110 — Wenn wir nun dazu tibergehen, die Wanderer von 1920 zu charakterisieren, so können wir eine wesentliche Aenderung der Menschen, die die Fürsorgestelle beanspruchten, feststellen. Statt der Wanderung einzelner Unwirtschaftlicher tritt die Massenwanderung von Arbeitern, die ihrer sozialen Stellung nach Proletarier sind, die sich zum großen Teil auch dieser Stellung bewußt sind und die an die Fürsorgestelle nicht mit der Bitte um Almosen, sondern mit der Bitte um Arbeit herantreten. Es erfolgt jetzt die entscheidende Wandlung der Wanderarmenfürsorge: Sie wird ein Mittel zur Seßhaftmachung von Arbeitern; sie reguliert die Wanderung, indem sie sie zum Stillstand bringt, und sie richtet sich zum ersten Mal nach den Bedürfnissen des Hilfsbedürftigen in dem ganzen Umfang seiner Notlage. Schuf sich die alte Wanderarmenfürsorge ihren Typus des Wanderarmen, so sprengte die große ostjüdische Wanderung die Formen dieser Fürsorge und schuf sich das neue Instrument einer dem Leben angepaßten Arbeiterfürsorge. Bestand früher bei dem Armen nur ein Geldbedürfnis, so entwickelte sich jetzt ein weit mehr differenziertes Bedürfnis, dessen Vielfältigkeit der Kompliziertheit der Bedürfnisse eines lebendigen Menschen entsprach. Jetzt traten an Stelle der primitiv materiellen 4 Hilfe des Almosengebens die folgenden Hilfsgebiete: 1. Regelung des Aufenthaltsrechts, 2. Sicherung des Rechtes auf den Arbeitsplatz, 3. Beschaffung von Arbeit, 4. Herstellung der Verbindung mit den in überseeischen Ländern lebenden Verwandten, um die Ausreise dorthin zu ermöglichen, 5. Materielle Hilfe bis zum Arbeitsantritt bezw. bis zur Arbeitsfähigkeit (Beherbergung, Beköstigung, Kleidung und ärztliche Behandlung für jene, die noch nicht in Arbeit gebracht werden konnten, oder vorübergehend arbeitslos geworden waren. Damit war die Hilfstätigkeit aus einer Angelegenheit der Armenfürsorge zu einer Aufgabe der Sozialpolitik geworden; es galt nicht mehr die Linderung eines Einzelnotstandes, sondern die Bekämpfung einer Volksnot. Die Hilfe überschritt den engen Rahmen der Widmungswirtschaft; sie stellte sich bewußt in den Zusammenhang der Volkswirtschaft und der Politik. Und das Ueberraschende an dieser Hilfe war: Sie fand in der Großzügigkeit ihrer Durchführung das volle Verständnis der deutschen Umwelt. Für die Regelung der politischen Fragen war vor allem eine Organisation zu schaffen, die auch rechtlich befugt war, die Interessen der ausländischen Juden im Auftrage des für diese Arbeit vereinigten deutschen Judentums wahrzunehmen. Da in Preußen als dem größten Bundesstaat auch die größte Zahl der Ausländer lebte, handelte es sich vornehmlich um Verhandlungen mit den preußischen Behörden. Diese erreichten durch einen Erlaß des Ministers des Innern im!-i!~irck 1 Ol Q fticnförn A "kor»Vi1«*"Q «1« i > >ü *J t-» **« V=- Ä M * V iiiüviv-iii iiii V^ü £ "\ *J 1 L£ U » C4ÜD in diesem Erlaß das Arbeiteriürsorgeamt neben einigen anderen Stellen als jene Organisation erwähnt wurde, denen vom Minister des Innern die Fürsorge der in Preußen lebenden Ostjuden übertragen wurde. Durch diese formelle Anerkennung des Arbeiterfürsorgeamtes durch die Preußische Regierung war eine der wichtigsten Voraussetzungen des rechtlichen und politischen Schutzes der Ausländer überhaupt geschaffen. Die weitere Entwicklung des Rechtsschutzes

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