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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1924-05-01 · Heft 3-4 (Mai 1924) · p. Seite 65

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
1 (1924) (Neue Folge)
Issue
Heft 3-4 (Mai 1924)
Date
1924-05-01
Page
Seite 65 (sequence 9)
Language
German
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— 65 — Grenzbureaus mii den Provinzialkassen und dieser wiederum mit der Zentralstelle. Für die spätere Praxis bedeutsam war der Vorschlag des Kölner Vertreters, dem Durchreisenden an der Stelle, wo er zuerst deutsches Gebiet erreichte, einen sog. Wanderzettel auszuhändigen, auf welchem Name, Herkunft, Reiseziel, bezw. der vorgeschriebene Weg ersichtlich war. Diesen Zettel sollte der Wanderer an jeder weiteren Stelle vorzeigen, wo wieder entsprechende Eintragungen gemacht werden sollten, bis er sein Reiseziel erreicht hätte. Die letzte Kasse . war verpflichtet, den Zettel jener Stelle, die ihn ausgestellt hatte, aus statistischen Gründen, sowie zur Ergänzung der schwarzen Liste, zurückzusenden. Es konnte nämlich dann genau kontrolliert werden, ob der Arme die vorgeschlagene Reiseroute tatsächlich verfolgt hatte. Es wurde beschlossen: Der D. I. G. B. möge eine Kommission gründen zur Vorbereitung einer gemeinsamen praktischen Bekämpfung des Wanderbettels, in welche die Provinzial- und Landesverbände, sowie die großen Hilfsorganisationen Vertreter entsenden sollten. Am 22. Mai 1909 trat nun eine Kommission zusammen, welche sich mit der Frage der Organisation befaßte. Ihre Tagung bildet einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte der Wanderarmenfürsorge, denn auf ihr wurden — und zwar mit aller Klarheit — die Grundsätze der gesamten Organisation ausgearbeitet und ihre Schaffung in die Wege geleitet. Die beiden Vertreter von Köln und Bochum legten die Grundzüge dar, deren Ergebnis sich folgendermaßen zusammenfassen läßt: Die inländischen Armen sollen in den Gemeinden, wo sie ihren angestammten Unterstützungswohnsitz haben, versorgt werden. Sind die kleinen Gemeinden dazu nicht imstande, so soll der größere Verband mithelfen. Arbeitsfähige Reisende und Handwerksburschen sollen an Arbeitsstätten und Nachweisen mit Arbeitsgelegenheit versorgt werden. Aus- und Rückwanderer sollen in Zukunft nicht mehr von einer Station zur nahe gelegenen anderen, sondern auf raschestem Wege mit möglichst durchgehender Fahrkarte ans Ziel befördert werden. Die planlosen Umherwanderer sind an den Zentralpunkten zu versorgen. Ganz Deutschland sollte in 21 Provinzial- Kassenverbände zerlegt werden, die in eine Zentralstelle zu Berlin einmünden. Die Finanzierung des ganzen Werkes soll in der Weise erfolgen, daß die kleinen Gemeinden 1I5 ihrer bisherigen Leistungen auch in Zukunft für unvorhergesehene Fälle behalten, Ys an die zugehörige Provinzialkasse und 3/5 an die Zentrale abführen. Es wurde nunmehr beschlossen, eine deutsche Gesamtorganisation zur Verbesserung des Wanderarmenunterstützungswesens zu bilden, außer der Zentralkommission noch ProvinzialkommissionenzurlokalenVorbereitung der Organisation und zur Heranziehung der einzelnen Gemeinden noch Subkommissionen ins Leben zu rufen. Bald hernach erging die Aufforderung an die einzelnen Gemeinden, welche zum Sitz der Provinzialkassen ausersehen waren, Versammlungen zur Begründung von Provinzial- und Landeskassen einzuberufen. In rascher Folge wurden eine große Reihe von Provinzialkassen begründet, so daß bereits am 26. Juni i 910 die konstituierende Sitzung der Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge stattfinden konnte, die dann ,am 1. 10. 1910 ihre Wirksamkeit begann. Die Organisation war in folgender Weise aufgebaut. Es bestanden Grenz-Bureaus in einer Reihe von Orten, deren Aufgabe darin bestand, alle über die Grenze kommenden Personen zu kontrollieren, die Prüfung der Personalien, des Reisegrundes, der Reise-

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