Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 1 (1924) (Neue Folge)
- Issue
- Heft 3-4 (Mai 1924)
- Date
- 1924-05-01
- Page
- Seite 63 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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wickelt. Er wollte einen über ganz Deutschland sich erstreckenden Verband begründet sehen, dessen v/estliche Mitglieder den östlichen in der Kontrolle und den Unterstützungsbestrebungen materiell beistehen sollten. Ursprünglich war geplant; daß die östlichen Gemeinden, bezw. Provinzialverbände sich zugleich als Verband zur Verhütung des Wanderbettels nach dem Muster der bereits besiehenden Verbände von Frankfurt a. M., Nürnberg und Fürth konstituieren sollten. Diese östlichen Verbände, sowie die Gemeinde Leipzig sollten Grenzbureaus errichten, mit denen womöglich Arbeitsstätten zu verbinden waren. Die Instruktion der Grenzbureaus sollte den oben angeführten Konstruktionen der Armenkassen in Bayern entsprechen. Zunächst sollte eine Kontrolle der Unterstützungssuchenden stattfinden, indem Personalien, Legitimationspapiere, Reise, Zweck, Reiseroute eingehend zu prüfen war. Für die Behandlung der Unterstützungssuchenden selbst war zu unterscheiden je nach der Kategorie der Wanderarmen. Die Auswanderer sollten direkt nach den Hafenplätzen geschickt werden, die Arbeitswilligen dem nächsten Arbeitsnachweis oder der Berliner Kolonie überwiesen und Kranke mit ärztlichem Attest sollten in die geeigneten Kurorte befördert, ohne eigenes Verschulden Verarmte, dabei aber Arbeitsunfähige und A 11 I 1 r. f rii;ir,<.^ 1-v r\ r\ ih -~J '*> * tj-w I o utt rv U^MiciiU LJiilCioiu UUügöi-?Luuäii.igw. v laung untergebracht, und mit offizieller Empfehlung versehen werden. Faulenzer endlich, Gewohnheitsbettler usw. sollten ohne weiteres zurückgewiesen werden. In einem Rundschreiben an die staatlichen und freiwilligen Armenverbände wurden die Grundsätze mitgeteilt, und bereits der Plan in grollen Zügen zur späteren Organisation entworfen. Die Aufforderung hatte folgenden Inhalt: 1. Die innerhalb der einzelnen Gemeinden bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen sind zum Zwecke gemeinsamer Arbeit zu zentralisieren. Hierzu sind nach Möglichkeit die schon vorhandenen freiwilligen und staatlichen Verbände in Anspruch zu nehmen. 2, Die Verbände sind zu vereinigen; der D. I. G. B. gilt als Zentralstelle. Als Aufgabe des Verbandes wurde bezeichnet: a) die innerhalb des betr. Bezirks, bezw. Provinzialverbandes eingesessenen Armen sollten möglichst an ihrem Wohnorte oder in dessen Nähe bedacht werden, sei es durch Geldunterstützung für arbeitsunfähige Bedürftige, sei es durch Arbeitsnachweis oder Beschaffung von Arbeit, sei es durch Beihilfe zur Gründung einer wirtschaftlichen Existenz. b) die fremden Unterstützungssuchenden sind einer genauen Kontrolle zu unterwerfen. c) die reichsfremden Wanderbettler sollender Kontrolle der Grenzbureaus unterliegen. Man war also nunmehr zu einer genauen Klassifikation der Armen gekommen und hatte auch die richtige Methode der Abhilfe erkannt. Man unterschied in der Folgezeit zwischen inländischen und ausländischen Wanderarmen; bei ersteren wiederum zwischen Kranken und Schwachen auf der einen Seite, zwischen Arbeitsfähigen und ä i - i T- - (~> ' < T~N i\ rrvc^rf iin r q h 1 O'pn SS*"** rlar o n c\ r o. ti ^.aitP I 11^ i XI UW.ivuUiiXUi;i^VAi O.LlL i t-l «. ß V>L ä W * * V- - v- » i W erste Gruppe sollte an Ort und Stelle von den Gemeinden und Armenverbänden, evtl. mit Hilfe von Zuschüssen der Provinzialverbände unterstützt werden; der zweiten sollte Arbeit verschafft oder die Mittel zur Erlangung einer wirtschaftlichen Existenz durch Darlehen usw. gewährt werden. Bei den ausländischen unterschied man zwischen Auswanderern und Wanderarmen und bei letzteren zwischen Arbeitsunfähigen, Arbeitswilligen und Arbeiisunwiliigen. Die Arbeits-