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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1924-05-01 · Heft 3-4 (Mai 1924) · p. Seite 60

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
1 (1924) (Neue Folge)
Issue
Heft 3-4 (Mai 1924)
Date
1924-05-01
Page
Seite 60 (sequence 4)
Language
German
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- 60 — Zentralkassen waren ausersehen: Dresden, Leipzig, Magdeburg, Hannover, Cassel, Erfurt, Unterstützungen sollten nur erteilt werden an arme Durchwanderer und, wenn genügend Mittel vorhanden waren, an Provinzbezw. Bezirksarme. Kommis und Gewerbegehilfen, welche eine Stelle suchten, sollten von der Zentralstelse eine Gabe erhalten, die sie in den Stand setzte, ihren Zweck am nächsten Orte zu erreichen. Personen, die aus einem nachweislichen Grunde an einen bestimmten Ort fahren mußten, sollte keine Barunterstützung, sondern ein Reisebillet nach dem nächsten auf ihrer Route gelegenen Orte gegeben werden. Den Zentralkassen wurde empfohlen, mit den Gastwirten am Orte ein Abkommen zu treffen, um Hilfsbedürftigen notwendigenfalls Mahlzeiten und Herberge zu gewähren. Die Reisepässe oder sonstigen Legitimationspapiere sollten abgestempelt werden. Außerdem sollten die Durchwanderereinen Ausweisschein erhalten, auf welchem Reiseziel, Zweck der Reise, Höhe der Unterstützung oder Angabe, nach welchem Orte ein Fahrbillet gegeben wurde, mit Anmerkung des Tages, an welchem er sich zur Kasse meldete, zu verzeichnen war. Unbedingt ausgeschlossen von der Unterstützung sollten sein: 1. Arbeitsfähige, aber arbeitsscheue Personen, 2, die des Hausbetteis in einer dem Verbände angeschlossenen Gemeinde überführt waren, 3. solche, die eine von einer Zentral- oder Hilfskasse abgestempelte Reiselegitimation hatten, ohne im Besitze des dazu gehörigen Ausweises zu sein, 4 die sich irgendwelchen Betrügereien oder einer Fälschung der Legitimationspapiere schuldig gemacht hatten. Auch über die finanzielle Sicherung der Organisation waren Bestimmungen getroffen, so über die Gründung eines Reservefonds am Sitze der Vorortskasse, aus welchem die notleidenden angeschlossenen Gemeinden eventuell Beihilfen erhalten sollten. Auch in diesem Entwurf sind viele fruchtbringende Gedanken enthalten, die in der Folgezeit zur Verwertung gelangten. Dieser soeben skizzierte Aufruf ging an «w* o fünfzig Gemeinde- und Wanderarmenkassen. Das Resultat war sehr ungünstig. Nur sehr wenige Gemeinden hatten ihren Beitritt bestimmt in Aussicht gestellt, darunter Erfurt und Leipzig, andere nur ihre Bereitwilligkeit zugesagt, darunter Dresden, andere wiederum abgelehnt, so Braunschweig und Cassel. Der Plan mußte infolgedessen als gescheitert angesehen werden. Immerhin ganz spurlos ist auch diese Anregung nicht vorüber gegangen. Es entstanden nämlich damals Armenverbände in Hannover und Bremen. Nachdem dieser Versuch gescheitert war, begnügte sich der folgende Gemeindetag im Jahre 1884 mit der Annahme einer Resolution, in welchem der Gedanke zum Ausdruck gebracht wurde, daß die Beseitigung des Wanderbettels eine der dringlichsten Aufgaben der jüdischen Gemeinden Deutschlands sei, und daß diese Aufgabe durch die Vereinigung mehrerer geographisch zusammenliegenden Gemeinden am wirksamsten gelöst werden könnte. Der Ausschuß des Bundes wurde beauftragt, seine Bemühungen, derartige Gemeinschaften zu gründen, fortzusetzen. Auf dem nächsten Gemeindetag im Jahre 1888 kam man ebenfalls über rein theoretische Erörterungen und Annahme von Resolutionen nicht hinaus. Immer wieder stand die Schaffung von Bezirksverbänden im Mittelpunkte der Verhandlungen. Schon damals aber tauchte zum ersten Male eine Frage auf, welche später große Bedeutung gewann, die Versorgung der arbeitsfähigen Bettler. Nicht Almosen, sondern Arbeit war die Forderung, die allenthalben in der all-

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