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Volk und Land · 1919-12-17 · Heft 51-52 (17.12.1919) · p. Seite 1599-1600

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 51-52 (17.12.1919)
Date
1919-12-17
Page
Seite 1599-1600 (sequence 5)
Language
German
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1 S99 .VOLK UNO LAND j ÖOO A. P. C. abwcichen soll. Die Bank soll nicht den Höchstgewimn erstreben, sondern Ausführungsorgan der Organisation sein. . . . Bevor die Agrarbank in Betrieb gesetzt wird, muß die Agrargesetzgebung in Palästina modernisiert, ein Hypothekenwesen geschaffen und ein geordneter Bodenkataster festgesetzt werden. Für diese unumgängliche Reform, diie erst nach der endgültigen Regelung der Palästinaverwaltung verwirklicht werden kann, bereitet die zionistische Leitung genaue Gesetzesentwürfe vor. Eine wichtige Arbeitsquelle für Einwanderer sind die öffentlichen Arbeiten, die von größerer oder geringerer Dringlichkeit sind. . . . Die materiellen Mittel, die für solche Arbeiten erforderlich sind, sind aber so gewaltig, daß es undenkbar ist, sie aus den Kapitalien der Gesamtheit auf Zubringern Deshalb müssen die öffentlichen Arbeiten in zwei Kategorien zerfallen: ein Teil kann aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, der andere Teil muß an Privatpersonen oder an Gesellschaften vergeben werden, die unter Aufsicht der Landesverwaltung die Arbeiten verrichten sollen. . . . Ein weites Arbeitsgebiet eröffnet sich in Palästina für Handwerker, hauptsächlich beim Häuserbau. Um den Handwerkern die Anschaffung von Rohstoffen zu erleichtern, soll eine Handwerkerbank, von der Kolonialbank finanziert, gegründet werden. Eine parallele Institution wäre eine Arbeiterbank, die den Arbeitergruppen die Möglichkeit gibt, bestimmte Arbeiten auf eigene Rechnung zu übernehmen, besonders bei Pflanzungen:, Urbarmachung, Wegebau uisw. Es muß der Eigenart des jüdischen Arbeiters und seiner höheren Kultur Rechnung getragen werden, er soll nicht eine Arbeitsmaschine sein, sondern Arbeiter für eigene Rechnung und Herr der Maschine. Pläne für derartige Banken werden gegenwärtig iin London ausgearbeitet. Was die Landwirtschaft betrifft, so muß dafür gesorgt werden, daß jede Bodenfläche intensiv behaut wird. Kein Boden soll brach liegen. Unbenutzter Boden wird gegen Entschädigung zugunsten der Allgemeinheit beschlagnahmt. Bezüglich des Bodenbesitzes muß das Höchstausmaß bestimmt werden, das eine Einzelperson ajs Eigentum haben darf. . . . Bevor die rechtliche Lage nicht endgültig geregelt ist, kann noch keine großzügige Agrarpolitik ein setzen. Eins aber kann und muß sofort geschehen: es muß von uns Boden eingekauft und urbar gemacht werden, «damit nacht andere ihn aufkaufen. Dazu sind vor allem «die Kapitalien derjenigen zu benutzen, die sich einzeln oder gruppenweise ansiedeln wollen. Man muß dabei zweierlei Bauernwirtschaften unterscheiden: Kleinbauern, die das Grundstück selbst mit Hilfe ihrer Familie bearbeitem, und Pflanzer, die Lohnarbeiter beschäftigen. Den letzteren wird die zionistische Organisation beim Bodenkauf und bei der Melioration behilflich sein, unter der Bedingung, daß sie sich den Forderungen der nationalen Kolonisation unterwerfen. Sie haben sich auf eigene Kosten anzusiedeln. Man muß möglichst viel Kapitalien solcher Ansiedler und Ansiedlergesellschaften sammeln und dafür Boden kaufen. Die Kleinbauern sind auf dem Boden "des National fonds anzusiedeln. Dadurch, daß wir einem Kleinbauern nationalen Boden gegen ratenweise Tilgung zur Verfügung stellen, geben wir Leuten mit beschränkten Mitteln die Möglichkeit, sich anzusiedeln. Wie hoch die Zahl der Bauern ist, die auf den Böden des N.-F. angesiedelt werden können, häogt vom Willen des Volkes ab: sollte es Uns gelingen, jährlich eine Million Pfund zu sammeln, so würden wir, die Böden mitgerechnet, die wir laut Mandat bekommen werden, eine ansehnliche Nationalkolonisation schaffen können. Hindernisse uns nicht davon abgehalten, ein solches Institut bereits für den kleinen damaligen Umfang unserer Kolonisation und ihrer Möglichkeiten zu fördern. Die öffentlichen Arbeiten sind weitaus der wichtigste Teil unseres Aufbaues und stehen auch organisch und zeitlich absolut an erster Stelle. Für die Beschaffung der Mittel haben wir die Möglichkeit einer nationalen Anleihe und die einer Währung eigenen Rechts. Wenn meine diesbezüglichen Ausführungen in meiner Arbeit „Die Finanzierung des Gemeinwesens“ (Volk und Land, Heft 40/41) unserer Leitung nicht ausreichend erschienen, so hätte sie sich ruhig wegen näherer Einzelheiten an mich wenden dürfen. Die zionistische Bewegung, die ein jüdisches Palästina gefordert hat, hat kein Recht, die Aufbringung der Mittel für die öffentlichen Arbeiten des Gemeinwesens als „undenkbar“ zu erklären, nachdem die viel größere Undenkbarkeit der Zustimmung der Mächte zu unserer Forderung sich verwirklicht hat. Dem Plan einer Handwerkerbank und Arbeiterbank kann in vollem Maße zugestimmt werden, wie überhaupt jeder Maßnahme, die zur Abschaffung des Arbeitertums in seinen bisherigen Formen dient. In Verbindung damit ist aber auch die Land Wirtschaft weitgehend — wenn auch nicht ausschließlich — (was besonders für ein yebergangsstadium gilt) — auf die eigene Arbeit einzurichten. Die Forderung der intensiven Bebauung, das Verbot, den Boden unbebaut liegen zu lassen und der Gedanke des Höchstmaßes von Land sind gut, genügen aber nicht. Sie müssen zu einer Vereinheitlichung und schließlich zu der Forderung des gleichen Landmaßesfür Alle führen. Ein Höchstausmaß muß definitiv mit dem Mindestmaß übereinstimmen, und auch für eine Uebergangszeit sollten die Unterschiede im Bodenausmaß nur möglichst gering sein dürfen. Es geht nicht an, von einem Höchstausmaß schlechthin zu sprechen und ziemlich gleichzeitig in dem „Neuen Regulativ für Achusoth“ wörtlich zu sagen: „Die Größe der Grundstücke in den Achusoth einzuschränken, ist vorläufig nicht nötig.“ Wozu man „zweierlei Bauernwirtschaften“ unterscheiden muß, Kleinbauern und Pflanzer, selbstarbeitende und landwirtschaftliche Unternehmer, ist nicht einzusehen. Wir müssen nicht auf Unterscheidungen ausgehen, sondern müssen im Gegenteil versuchen, auszugleichen. Dies ist das Ziel, nicht die Unterscheidung und Vergrößerung der Unterschiede, die unseren Sozialpolitikern sonderbarerweise so erstrebenswert Vorkommen. Auch die Idee, die Kleinbauern auf Boden des National fonds anzusiedeln, die Pflanzer aber nicht ist durchaus unreif und widerspricht den an anderen Stellen so oft geäußerten Tendenzen. Es kommt dabei allerdings auf die Ansiedlungsprinzipieii des Nationalfonds an, die er bekanntlich immer noch nicht hat. Wird er sich zu vernünftigen Grundsätzen entschließen, so ist nicht einzusehen, weshalb wir zweierlei Besitzformen von 90 grundlegender Verschiedenheit etablieren sollen. Wird er dagegen den anderen Weg gehen, so ist wieder nicht einzusehen, weshalb wir auch nur die Kleinbauern verurteilen sollen, unter seinem Schatten wohnen zu müssen. Neu scheint mir die Formel von der ratenweisen Tilgung. Bisher hörten wir immer nur von verschiedenen Arten der Pacht und von dauerndem Eigentum des Nationalfonds oder der Volksgesamtheit im Gegensatz zum Besitz der Einzelnen. In unseren spärlichen offiziösen Aeußerungen sollten solche Ungenauigkeiten vermieden werden oder etwaige Neuerungen nicht so unaufgeklärt bleiben.

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