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Volk und Land · 1919-11-13 · Heft 46-47 (13.11.1919) · p. Seite 1481-1482

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 46-47 (13.11.1919)
Date
1919-11-13
Page
Seite 1481-1482 (sequence 26)
Language
German
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1481 VOLK UND LAND höfe müssen also aus sicli selber heraus die Kegeln bestimmen, nach denen solches Eigentum zu schützen ist. Unter diesen Umständen ist es begreiflich, daß Handels- oder Fabrikmarken, um die Eigenschaft von Privateigentum zu erhalten, gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen; so z. B. müssen sie völlig neu und Original sein; Anspruch auf ein Patent können Gegenstände nur erheben, wenn sie durchaus neu sind und ganz besondere Eigenschaften aufweisen, die sie ton ähnlichen unterscheiden. Das Patent eines europäischen Staates genügt in Aegypten nicht, um es dort patentfähig zu machen; außerdem erfreut sich der Erfinder keiner besseren Garantien als in Europa und wird in Egypten nur für eine beschränkte Anzahl von Jahren gegen Nachahmung geschützt. Die Nidhtausbeutung eines Patentes hat nicht das Erlöschen desselben zur Folge, sondern nur ein Verbot der Nachahmung während eines Zeitraums von drei Jahren. In Europa erteilte Patente haben nicht ohne weiteres Gültigkeit in Aegypten, vielmehr können sie von jedermann angegriffen werden, der nach weist, daß er die betreffende Erfindung schon früher gemacht hat. Die Eintragung von Fabrikmarken ist kein gesetzlicher Zwang. Aus diesen Ausführungen geht hervor, daß der Schutz industriellen Eigentums, einschließlich der Fabrikmarken und Patente, zwar im allgemeinen gesichert ist; jedoch ist dabei zu bemerken, daß dieser Schutz ausschließlich auf der Rechtsprechung dieser „gemischten“ Gerichte beruht, und daß ein Urteil eines Gerichts durch das eines anderen oder von einem Tage auf den andern umgestoßen werden kann. Ein Rechtsspruch dieser Gerichte kann daher nie als endgültig betrachtet werden. Es würde sich also um die Schaffung eines neuen Handelsgesetzes oder einer besonderen Gesetzgebung zum Schutze von Handels- und Industrieunternehmen für die Ausländer handeln. Es scheint nun, daß die englische Regierung Schritte in dieser Richtung plant. (Der Neue Orient.) Dänisches Bauernleben in Argentinien*) „Dänisches Bauernleben in Argentinien“ hieß ein Artikel in der Extranummer der Zeitung „Scandinavien“, an Hand dessen ich meine Beobachtungen niederschreiben will, die deutschen Einwanderern nützlich sein können. Es gibt nicht viele Dänen in Argentinien (10 000); aber jeder vorurteilsfreie Kritiker wird zugeben, daß dänische Betriebe vorbildlich sind für den Ackerbau des Landes. Die Landwirte im allgemeinen in Argentinien kann man in zwei Gruppen einteilen: „Estanzienos“ und „Chacareros“, die viehzuchttreibenden Großgrundbesitzer und die ackerbauenden Landpächter, die an Vieh außer ihren Arbeitspferden nur einige Milchkühe und Schafe für den Hausgebrauch besitzen. Diese Ackerbauer sind es, die hauptsächlich Landarbeiter benötigen und stets benötigen werden. Die erste Däneneinwanderung vor etwa 60 Jahren richtete sich nach Tandil und breitete sich von hier nach dem Süden aus, besonders nach der Gegend von Trestroyos. Viele Einwanderer waren Bauern, von Hause aus Landwirte; andere mußten ihren früheren Berufszweig verlassen, da sie nicht Spanisch konnten. Sie sahen sich gezwungen, Landarbeit zu verrichten, die keine Sprachkenntnisse erfordert. Bei der fehlenden Industrie war die Landarbeit für den mittellosen Einwanderer das einzige Mittel, sich den Lebensunterhalt zu erwerben. Wer sich nicht hineinfinden konnte in das eintönige arbeitsvolle Landleben, hat es meistens in Argentinien zu nichts gebracht. Handwerker finden nur in den Städten Beschäftigung und es gibt nur einzelne Berufe, *) Aus der „Königsberger Hartungschen Zeitung“. 1482 ' die Aussicht /um Forkommen bieten. Ebenso wie damals ist es auch heute. Es ist dem Anfänger unmöglich, sich, eigenes Besitztum zu kaufen; alle mußten und müssen als Pächter anfangen. Ein Estanziero verpachtet I sein [.and oft durch einen Agenten oder Unterpächter 1 auf drei bis fünf Jahre, ohne dem abziehenden Pächter j Verbesserungen des Landes oder etwaige Bauten zu bezahlen, denn wenn das Land wieder Viehweide ward, j haben Anpflanzungen und Bauten für den Landbesitzer keinen Wert. Jeder wird daher verstehen, daß der argentinische Landpächter nur das Allernotwendigste aufbaut und selten etwas anpflanzt, und daß daher dem argentinischen Bauernhof gänzlich die Gemütlichkeit eines europäischen mangelt. Die Bauten sind höchst primitiv. Die Wände sind die mit Lehmbrei vermengten, an übereinandergespannten Drähten aufgehängten Graswürste, die bereits an einem Tage steinhart trocknen und revokiert, d. h. verputzt und dann gekalkt werden können. Das Wohnhaus besteht aus einem Raum, in dem der eiserne Kochherd steht, und ein oder zwei Gemächern für die Familie des Besitzers. Wenn eine Köchin kommt, wird ein Mädchenzimmer angebaut. Das Dach besteht aus Wellblech, unter das man im Winter ein Segeltuch spannt, der herabtropfenden Feuchtigkeit wegen. Der Boden besteht aus Zement oder Holz; meistens indessen aus bloßer Erde. Die dänischen Wohnungen zeichnen sich alle durch ihre weißen Gardinen an den kleinen Fenstern aus. Hierbei haben wir die Peonkammer (peon, Arbeiter) vergessen; sie ist stets noch einfacher, als das Haus des Pächters und liegt getrennt von ihm. Oft ist sie nicht gekalkt, besitzt kein Fenster und keine Bretterdielen, uind bei feuchtem und kaltem Wetter tropft die Nässe vom Blechdach herab. Es sind auch meistens zu viel Menschen in dem kleinen Raum uintergebracht. Ein Bettgestell, das sich der Peon selbst mitbringt und sein Koffer sind meistens die einzigen Möbel. Die Peone haben ebenso wie der Besitzer keine bleibende Heimstätte, ln der Regel wechselt der Peon alle Jahre, zuweilen, wenn er glaubt, sich verbessern zu können, noch öfter. Es gibt nämlich keine Mietskontrakte für Arbeiter, 'und er kann die Arbeit zu jeder Stunde niederlegen und seine Abrechnung verlangen. Außer dem Hause braucht der Pächter einen Schuppen (galpon) aus Wellblech, zur Aufbewahrung des Gerätes und eines Teiles des gedroschenen Getreides, einen Hühnerstall und ein Schweinehaus mit einer Einzäunung. Ein Kuh- und ein Pferdekoral (koral, Gehege) vervollständigen die Einrichtung, zu der noch Windmühle, Wassertank und Tränktrog gehören, die nie fehlen. Einen kleinen Gemüsegarten uind ein Blumenbeet sieht man nur selten. Auf großen Etablissements sind die Einrichtungen besser, die Peone leben indessen dort schlechter, als beim1 kleinen Chacarero, da es eine aparte Peonküche gibt und ihrem Eßtische nicht nur die Hausfrau fehlt, sondern meistens auch Reinlichkeit und Anstand. Sind die Kinder des Besitzers größer, so wird ein Schullehrer engagiert und eine Schulstube angebaut. Leider fehlen oft gute Lehrmittel und leider sind die Schullehrer oft verkrachte Existenzen. Die europäische Bequemlichkeit vermissen alle Neuankommenden und es dauert oft lange, bis sie sich an das Kampleben gewöhnen, wenn sie es überhaupt tun. Argentinien ist ein materialistisches Land; jeder ist bestrebt, soviel Geld wie möglich zu verdienen und alle Berufszweige tun das auf Kosten des Arbeiters und Produzenten. Der Chacarero treibt heute noch eine Art Raubbau, ringt dem Neuland einige Ernten ab und zieht weiter. Es ist vorgekommen, daß neu anfangende Chacareros in ihren Wagen unter Zeltplanen lebten bis zur ersten Ernte, das will etwas heißen bei einem regnerischen Winter. Das Kampleben ähnelt also etwas dem Schützengrabenleben. Es wirkt auf diie Dauer leider

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