Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 44-45 (30.10.1919)
- Date
- 1919-10-30
- Page
- Seite 1427-1428 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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1427 VOLK UND LAND 1428 ob sie ihrer tormellen Verpflichtung, soweit es geht Juden zu beschäftigen, nachkomrnen werden. Wäre ein solches Institut vorhanden, so gäbe es nicht derartig beschämende Zustände, daß unsere freiwilligen demobilisierten Soldaten angesichts der ungeheuren Anzahl von Arbeitslosen nicht den Willen und die Kraft haben, im Lande zu verbleiben/' Die Wünsche der jüdischen Legionäre Das K. Z. B. veröffentlicht folgendes Memorandum, welches die Vertreter der jüdischen Regimenter in Palästina (Nr. 38, 39 und 40) Herrn Louis D. Brandeis während seines letzten Aufenthaltes in Palästina übermittelt haben: A. Die Zukunft der Regimenter. 1. Die unter den jüdischen Soldaten herrschende Stimmung veranlaßt uns, Ihnen gegenüber zu erklären, daß es notwendig ist, die Entlassung aller jüdischen Soldaten so rasch als möglich herbeizuführen. Unter den Truppenteilen ist ein Gerücht verbreitet, d;aß diejenigen, die bis zum 15. September nicht entlassen und abgereist sind, im Laufe des ganzen Winters nicht mehr demobilisiert werden können aus dem Grunde, weil die britische Regierung Truppenteile aus den warmen Ländern nach dem Norden während des Winters nicht entläßt. 2. Sämtliche Freiwillige, die sich bereit erklären, fn der Armee zu verbleiben, mit Rücksicht auf das nationale Interesse, haben doch den Wunsch, darüber Bescheid zu erhalten, wie lange sie noch in der Armee werden verbleiben müssen, und zu welchem Termin sie spätestens entlassen werden. 3. Eine der Hauptursachen für die in den Regimentern herrschende Unzufriedenheit ist die Verwischung des nationalen Charakters der jüdischen Regimenter. Die höheren Militärbehörden haben uns wiederholt versichert, daß wir eine spezielle jüdische Bezeichnung und jüdische Abzeichen erhalten. Die Zusicherungen sind nicht erfüllt worden. Die Zionistische Organisation muß sich daher bemühen, daß die Regimenter einen hebräischen Namen bekommen und daß das nationale Abzeichen (die Menorah) als das offizielle des Regimentes festgesetzt, ebenso daß die hebräische Sprache die Befehlssprache wird. Ferner sollen die jüdischen Regimenter in der Nähe der jüdischen Siedlungen in Judäa, Samuria und Galiläa stationiert werden. Die militärische Leitung wolle bestimmte Stunden für den Unterricht in der hebräischen Sprache festsetzen (innerhalb der für die militärischen Uebumgen festgesetzten Zeit) und den hebräischen Unterricht für sämtliche Angehörige der jüdischen Regimenter als obligatorisch erklären. 4. Um der jüdischen Armee die Möglichkeit der Entwicklung und der Ertüchtigung zu geben, auch für den Zeitraum nach der Entlassung der ersten Regimenter gemäß dem Vertrage, der zwischen den letzteren und der englischen Regierung geschlossen worden ist, ist es notwendig, von der englischen Regierung die Genehmigung zu erhalten, neue jüdische Regimenter zu bilden aus den Reihen der palästinensischen Juden und insbesondere von den Juden im Auslande (Kaukasus, Rumänien, Polen und anderen Ländern). Die neuen Regimenter werden die sämtlichen verschiedenen Militär- Abteilungen umfassen (Infanterie, Kavallerie, Artillerie Flieger usw.). Die Erhaltung der jüdischen Militär- Abteilung im Lande ist unter den imi Lande herrschenden Bedingungen ein Lebensbedürfnis und eine nationale Notwendigkeit. B. Arbeit für die Regimenter. 5. Sämtlichen Angehörigen der jüdischen Regimenter, die im Lande verbleiben wollen, muß die Möglichkeit gegeben werden, sich für einen Arbeitsberuf vorzubereiten, noch während sie in der Armee sind, wie es auch in den englischen Regimentern geschieht, wo viele Soldaten noch vor ihrer Entlassung nach Handwerker-Schulen und technischen Kursen abkommandiert werden, um verschiedene Handwerke zu erlernen. Auch in den jüdischen Regimentern sind solche Versuche gemacht worden. Etwa 100 Legionäre sind nach der landwirtschaftlichen Schule in Mikweh Israel zwecks landwirtschaftlicher Ausbildung abkommandiert worden. Die Zionistische Organisation besitzt einige Farmen im Lande, wo es eine Leichtigkeit wäre, für die jüdischen Soldaten nach dem Beispiel in Mikweh Israel landwirtschaftliche Kurse und Feldarbeits-Uebungen einzurichten. Zu diesem Zweck könnte man auch I die jüdischen kooperativen Arbeitergruppen benutzen. j Ebenso muß allen denjenigen, die sich in der städtischen Industrie ausbilden wollen, die Möglichkeit ge-! geben werden, an den von der Regierung für die Soldaten errichteten technischen Kursen zwecks ihrer Ausbildung in ihren Spezialfächern teilzunehmen. 6. Außer den 1000 jüdischen Legionären aus dem Regiment (Nr. 40 gibt es etwa 600 jüdisch-amerikanische Soldaten, die größtenteils dem Regiment Nr. 38 angehören, die sich im Lande niederlassen wollen mit der Absicht, sich am Aufbau des Landes zu beteiligen und i einen produktiven Arbeitsberuf auszuüben. Die zionistische Organisation ist daher verpflichtet, jetzt schon die Mittel zu ergreifen, um die entsprechenden Projekte auszuarbeiten, um all den Freiwilligen nach ihrer Demobilisierung die Möglichkeit zu gewähren, sich produktiv' bei der Bearbeitung des Landes zu betätigen. 7. Der größte Teil der Legionäre, die entschlossen sind, im Lande zu verbleiben, hat den lebhaften Wunsch, sich als landwirtschaftliche Arbeiter niederzulassen, sei! es in den kooperativen Gruppen auf den Ländereien des Jüdischen Nationalfonds sei es unter anderen Kolonisationsformen. Viele unter ihnen wollen ihre militärische Erfahrung und Befähigung ausnutzen zum Zweckt der Errichtung von Ueberwachungs- und Schutz-Siedlungen an den Grenzen des Landes. Die zionistische Organisation muß die erforderlichen Ländereien und die entsprechenden Geldmittel zur Verfügung stellen, damit diese wichtigen Elemente, die im Lande zum Schutz und zur Arbeit verbleiben, ihre ganze Kraft, Energie und Organisations-Fähigkeit dem Lande widmen können, woran doch das verwüstete und verwilderte Land so großen Bedarf hat. 8. Die britische Regierung hat ihren Soldaten Boden und kolonisatorische Hilfe zugesichert für den Fall, daß diese nach ihrer Demobilisierung sich als Landarbeiter niederlassen wollen. Wir schlagen daher der zionistischen Organisation vor, die Frage zu erörtern, ob die britische Regierung bereit ist, für die jüdischen Soldaten, die sich in Palästina niederlassen wollen, genügend Boden zur Verfügung zu stellen und ihnen durch Errichtung von Gebäuden und Zuweisung von kolonisatorischen Hilfsmitteln behilflich zu sein. 9. Ein Teil der Freiwilligen die im Lande verbleiben wollen, hat die Absicht, in Palästina die Fischerei, Schiffahrt und andere Wasserarbeiten zu entwickeln, Berufe, die sie noch vor ihrem Eintritt in die Armee betrieben haben. Unser Land, das am Meeresufer liegt, hat eine große Zukunft in Bezug auf Schiffahrt. Viele von den Soldaten, die ihrem Berufe nach Mechaniker, Techniker, Schlosser, Wagenführer, Chauffeure sind, möchten hier ihren Beruf fortsetzen. Die Zionistische Organisation muß dafür Sorge tragen, daß all diese Elemente die Möglichkeit erhalten, ihre Kenntnisse und ihre Fähigkeiten dem Lande und der Bevölkerung dienstbar zu machen. Ausführliche Projekte betreffs der Realisierung der angeführten Punkte müssen zusammengestellt werden durch die Vertreter der zionistischen Organisation unter Beteiligung der Angehörigen der Regimenter und der Vertreter der organisierten Arbeiter in Palästina.