Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 44-45 (30.10.1919)
- Date
- 1919-10-30
- Page
- Seite 1385-1386 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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1385 VOLK UND LAND Schirin würde, abgesehen von ihrer landwirtschaftlichen Bedeutung, günstig auf den Handels- und Personenverkehr mit Persien wirken. Dieser ist auf der genannten Strecke sehr ausdehnungsfähig, weil die Perser in Kerbela und Nedschef bei Bagdad ihre heiligsten Stätten haben. Tausende von Leichen werden nach Kerbela und Nedschef gebracht, um dort, am Eingänge zum Paradiese, gegen hohe Kosten bestattet zu werden. In dieser Gegend war es, wo ich zuerst mit den arabischen Bauern in Berührung kam. Ich befand mich damals in Khanekin, wo ich als Quarantänearzt die ankommenden persischen Pilger-Karawanen an der Grenze zu überwachen hatte. Während meines 41/? jährigen Aufenthaltes in Khanekin hatte ich reichlich Gelegenheit, die landwirtschaftlichen Verhältnisse kennen zu lernen.*) Vor dem Kriege kamen gebildete Europäer selten hierher, auch bekommt der gewöhnliche Reisende im Orient keine richtige Fühlung mit den Eingeborenen, da er meistens die Landessprache nicht beherrscht. Da geschieht es denn häufig, daß die Reiseführer, um ein Trinkgeld zu verdienen oder sich interessant zu machen, dem Fremden die unglaublichsten Märchen aufbinden, wie ich dies in Palästina zur Reisezeit täglich beobachten konnte. Wie eine Herde Schafe werden die armen Reisenden von einer Stätte zur andern getrieben und verkehren höchstens flüchtig mit einem Eseltreiber, Pferdeburschen oder Zimmerdiener. Manche Orientreisende geben sich garnicht einmal die Mühe an Land zu gehen. Unvergeßlich bleibt mir eiu Amerikaner, ein Passagier 1. Klasse auf einem Dampfer der Hamburg-Aimerika-Linie, der in Jaffa nach der ärztlichen Visite auf mich zukam und mich fragte: „Doctor, can you teil me to whom this country belongs?“ — Der mesopotamische Bauer hat im allgemeinen die besten Eigenschaften für einen Landwirt. Er ist in jeder Beziehung anspruchslos, in Essen und Trinken, in der Kleidung und Wohnung. Das Klima begünstigt ihn. Man trifft durchweg bei geradezu überraschend einfacher Ernährung, die vielfach nur eben hinreicht, um das Leben zu fristen, kräftige Gestalten. Er trägt ein langes baumwollenes Hemd mit langen Aermeln, deren Zipfei, besonders bei den Beduinen und Kurden, mehrmals um den Arm gewickelt werden. Wohlhabendere tragen darunter weite baumwollene Unterhosen. Ueber das Hemd wird ein langer Rock gezogen, der durch einen Gürtel zusammengehalten wird. Das Landvolk geht barfuß, nur bei besonderen Gelegenheiten trägt es feurigrote Beduinenstiefel, vorn leicht geschnäbelt, aut dem Absatz ein Hufeisen und an der Spitze eine Quaste. Der Kopt wird der Reinlichkeit wegen unter dem Fez noch mit einer leichten, weißen, gestrickten Kappe bedeckt, bei den Kurden ist sie oft aus Filz. Das Volk trägt statt des Fez ein dreieckig zusammengelegtes Kopftuch (keffije), meist aus blaubedruckter Baumwolle, das von einer um den Kopf gelegten schwarzen Schnur (akal) festgehalten wird. Auf Reisen zieht man die Zipfe) des Kopftuches über die untere Gesichtshälfte, um sich unkenntlich zu machen. Die Männer tragen, wie im ganzen Orient, einen VolL bart. Männer ohne Bart werden verachtet. Die Araber sagen von einem Bartlosen: „Er hat kein Vertrauen zu seinem Barte.“ Wenn der Bauer sein Dorf oder der Beduine sein Zeltlager verläßt, be- *) Dr. med. Lamec Saad: Sechzehn Jahre als Quarantänearzt in der Türkei —- Dietrich Reimer (Emst Vohsen) Berlin. 1386 waffnet er sieh mit einer 60—70 cm langen Keule, deren Kopf mit Nägeln besetzt ist, oder ein.r billigen Vorderluderflinte, Reichere mit einem Dolch und Revolver. Die Kurden besitzen sehr oft einen Hinterlader, meist ein Martinigewehr, vermeiden es aber, damit in einen Reg.'erungrisitz zu kommen, da es dort konfiziert würde. Berittene Beduinen tragen eine Lanze. Die Tracht der Frauen besteht aus einem langen baumwollenen blauen Hemd mit Jungen Aermeln, darüber eine Pumphose aus Kattun. Heber den Kopf hängen sie ein kleines Tuch, das sie bei Annäherung fremder Männer vor das Gesicht ziehen. Die Beduinenfrauen zeigen sich unverschleiert und schauen einem mit ihren Gazellenaugen gerade ins Gesicht. Als Schmuck tragen viele im rechten Nasenflügel einen Ring mit einem Stein, am liebsten einem Türkis und Spangen an den -Armen und Füßen. Tätowierungen findet man mehr oder weniger am ganzen Körper. Die Frauen sind in der Jugend hübsch, werden aber im Alter unansehnlich. Die Nahrung ist meist vegetarisch, obwohl es nicht an Vieh fehlt. Alkohol wird selten getrunken, auch im Rauchen ist man sparsam. Wirtshäuser sind auf dem Lande unbekannt, nur in größeren Dörfern gibt es primitive Kaffees mit einigen Bänken, Holzstühlchen und Matten. Hierher kommt der Bauer, um für einige para Kahwe zu trinken, seine Wasserpfeife zu rauchen, einem Märchenerzähler zuzuhören, Domino zu spielen oder in süßem Nichtstun (kef) ins. Blaue hinein zu träumen. Die Häuser sind durchweg unhygienisch angelegt, meist einstöckig, zu ebener Erde aus Lehm oder Stein gebaut, ohne Fenster oder Ventilation, eng und niedrig. Hier lebt der Bauer mit seinem Vieh zusammen. Manche Häuser umschließen einen Hof, welcher als Stallung dient und wo sämtlicher Mist der Tiere aufgehäuft liegt. Jn besseren Dörfern gibt es natürlich Ausnahmen, besonders in der Nähe der Küste sieht man auch schmucke, reinliche Häuser mit einem Oberbau. Der Grundbesitz ist ziemlich verwickelten Gesetzen unterworfen, die dringend einer Reform bedürfen. Es gibt sechs verschiedene Arten Grundbesitz: 1. Mülk oder Privateigentum. Dieses liegt meist in der Nähe der Städte oder Dörfer und aut die darauf betriebene Landwirtschaft (Gärten usw.) wird keine Zehntensteuer erhoben. 2. Wakuf oder Stiftungsland, entspricht unserm Kirchenland oder unsern frommen Stiftungen. Es sind dies Grundstücke, deren Einkünfte öffentlichen, religiösen, wohltätigen, patriotischen oder kulturellen Institutionen gehören. -Sie zahlen keine Zehntensteuer, überhaupt nur sehr geringe Abgaben und unterliegen einer sehr komplizierten Gesetzgebung. Es gibt auch Familienfideikommisse, die als Wakufland eingetragen sind. Wakufland darf weder verkauft, noch verschenkt, noch hypothekarisch belastet werden. 3. Miri (fiskalisches Land) oder Staatseigentum. Dieses Land ist in das Katasterregister (Deftar tabu) eingetragen. Das Recht aut erblichen Besitz (bis zum siebenten Glied) und Nutznießung wird durch einen Besitztitel erworben; unterbleibt die Bewirtschaftung länger als drei Jahre oder fehlt es an direkten Erben, so geht der Besitztitel verloren. 4. Tschiftlik oder Landgüter, meist Güter der Krone; sie unterstehen einer besonderen Domänenverwaltung. Auch reiche Privatleute besitzen solche Güter. 5. Metruke oder der allgemeinen Benutzung überlassene Güter. 6. Mevat oder unbebaute Güter. Die Bodenpreise sind in den letzten Jahren gestiegen. Inwieweit die Erwerbung von Grund und Boden in Mesopotamien durch Fremde, überhaupt eine Kolonisation möglich sein wird, entzieht sich augenblicklich der sicheren Beurteilung. Au eine Europ iisierung der