Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 42-43 (16.10.1919)
- Date
- 1919-10-16
- Page
- Seite 1357-1358 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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- Haifa 1× ep/1047930
- Safed 1× ep/1046078
- Tiberias 1× ep/1048138
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1357 VOLK UND LAND 1358 In Verfolg unseres Zirkulars vom 17. Juli 1919 Nr. 6489 wird nochmals darauf hingewiesen, daß alle offiziellen Anzeigen, Kostenvorschläge für Lieferanten, Scheine usw. in arabischer, englischer und hebräischer Sprache gedruckt werden müssen. Von obiger Verordnung ausgenommen sind diejenigen Orte, in denen Juden in ganz geringer Anzahl leben, wie z. B. in Nablus (Sichern). 20. August 1919. Die Rabbonim gegen das Misch pat haschalom In der iin Monat Ijar stattgehabten Rabbiner-Konferenz in Jerusalem wurden auf Grund eines Referates von Rabbiner Ostrowsky eine Reihe von Beschlüssen gefaßt. Wir geben im folgenden die wichtigsten wieder: 1. Die Rabbiner-Konferenz protestiert aufs schärfste gegen die Gründung von Friedensgerichten. (Gemeint sind die aus Laien zusammengesetzten sogenannten Miscbpete haschalom, die sich der Protektion der zionistischen Kreise erfreuen.) Diese sogenannten Friedensgerichte sind eine Schande für die Thora und eine Beleidigung des überlieferten nationalen Gesetzes. 2. Die Rabbiner-Konferenz fordert nachdrücklich, daß die Gerichtshöfe dem Rechte der Tliora entsprechen, und die Richter den Anforderungen des Gesetzes. 3. An jedem Orte, in jeder Stadt und in jedem Bezirke sind Gerichtshöfe nach dem Redite der Thora einzusetzen; den Gerichten sind zum Zwecke der Protokoll-Führung und zur Ausfertigung der Urteile Schreiber beizugeben. Die Urteile der Gerichtshöfe haben Gesetzeskraft. 4. Es ist nötig, Formulare für die gebräuchlichsten Urkunden, wie Wechsel, Hypotheken, Verträge gemäß dem Rechte der Thora zur leichteren Benutzung auszuarbeiten. Zu diesem Zwecke ernennt die Rabbiner- Konferenz eine Sonder-Kommission. 5. Die Rabbiner-Konferenz erstrebt die Einsetzung von Gerichtshöfen von 23 Mitgliedern an jedem Zentralpunkt des Jischuw, sowie eines Obergerichtshofes von 71 Mitgliedern in Jerusalem. 6. Bis zur Verwirklichung dieser Forderung werden die bestehenden Bote dinim anerkannt, in keinem Falle jedoch die Friedensgerichte, die ohne rabbinisdie Ermächtigung entstehen. 7. Die Gerichtshöfe in Jaffa, Safed, Tiberias und Haifa werden als zentrale Gerichtshöfe anerkannt, welche für die umliegenden Kolonien sowohl in Prozeß-Angelegenheiten, als hinsichtlich der Ernennung von Dajonim, Schochtim usw. zuständig sind. 8. Die Konferenz beschließt, in jeder jüdischen Ansiedlung ein Besdin von drei Personen zu gründen, von denen zwei ortsansässige thorakundige ehrliche und verständige Juden sind. Die Zuständigkeit dieser kleinen Gerichtshöfe erstreckt sich lediglich auf Zivil-Prozesse und Ehe-Streitigkeiten. Dagegen gehören alle Prozesse, welche sich auf Kolonisation* Landamkauf, Erbschaften, Legate, Vormundschaftssachen, Ehe-Scheidung und Chaliza beziehen, ausschließlich vor die zentralen Gerichte. 9. Eine Berufung an die zentralen Gerichte ist zulässig, wobei der Berufung Einlegende die Reisekosten des Prozeßgegners zu bezahlen hat. 10. Die Ortsgerichte haben den zentralen Gerichten jeden Monat ein genaues Verzeichnis der verhandelten Sachen und der gefällten Urteile zu übermitteln, ebenso wie eine Liste der geschlossenen Ehen. Das zentrale Gericht besucht einmal im Jahre die umliegenden Kolonien. 11. In allen die Kolonisation betreffenden Rechtsstreitigkeiten müssen sich die Gerichtshöfe des sachverständigen Rates der Kolonie-Vorstände, in allgemeinen Koionisationsfragen des Rates des vereinigten Kolomiei Komitees bedienen. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind Vertreter der Arbeiter anzuhören. 12. In den größeren Kolonien, wo ein Besdin aus drei Rabbinen besteht, hat dieses unbeschränkte Zuständigkeit. Dazu schreibt der „Israelit“: Diese Beschlüsse zeigen mit überraschender Deutlichkeit, in wie hohem Maße sich die rabbinischen Kreise des heiligen Landes der Bedeutung der jetzt sich abspielenden Kämpfe für die ganze Autorität des Thoragesetzes im jüdischen Volke bewußt sind. Man darf gespannt darauf sein, inwieweit es dem von der Rabbiner- Konfereniz gewählten Aktions-Komitee gelingen wird, seine Beschlüsse in die Wirklichkeit umzusetzen. Die Versammlung hat übrigens außerdem eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, die den auf der Züricher Weltkonferenz und neuerdings auch auf dem Delegiertentag der deutschen Agudas Jisroel in Halberstadt angenommenen Entschließungen betreffend Gründung einer großen rabbinischen Akademie in Jerusalem entsprechen. Palästina als Rohstoffgebiet Die Handelsbeilage der „Times“ besprach kürzlich die wirtschaftlichen Aussichten Palästinas. Nach eingehender Behandlung der noch vorhandenen landwirtschaftlichen Möglichkeiten, wird auf die im Lande befindlichen organischen und mineralen Rohstoffe hingewiesen. Das Land erzeuge bedeutende Mengen feinsten Olivenöls, das außer zu Speisezwecken auch für den Export und zur Fabrikation vorzüglicher Waschseifen Verwendung findet. Der berühmte australische Eukalyptus gedeiht in Palästina vorzüglich. Der Maulbeerbaum ist dort ebenso wie in Syrien heimisch und ermöglicht eine ausgedehnte Seidenkultur. Zuckerrohr und Baumwolle können in den subtropischen Jordanniederungen stark vermehrt werden, wenn auch die große Nähe Aegyptens mit seinen ausgedehnten Baumwoll- und Zuckerrohr-Plantagen eine solche Kultur in Palästina etwas benachteiligen müßte. Alle diese Reichtümer sind noch starker Vermehrung und Verfeinerung fähig und bieten für die Gründung entsprechender Industrien ausr sichtsreiche Möglichkeiten. Was den Mineralreichtum Palästinas anbetrifft, so ist die geologische und namentlich mineralogische Struktur des Heiligen Landes noch eine ziemliche terra ineognita. Immerhin soll daran erinnert werden, daß Palästina einst eine stark ausgebaute eigene Metallindustrie besaß und daß auch heute dem Touristen fast überall Schwefel, Gips und Quarzlager begegnen, auch Alabaster ist nicht selten. Ausgedehnte Schichten von Pottasche, verschiedene Brom- und Jod-Zusammensetzungen sind neben Petroleumquellen an den Abhängen des Toten Meeres vorhanden. Die Asphaltmassen im Judäischen Gebirge und am Toten Meere ermöglichen in der Zukunft eine einträgliche Industrie. Auch Phosphatadern und Basaltsteine kommen in bedeutenden Mengen vor. Der Basaltstein, der heute nur als Baustein gebraucht wird, kann auch zu industriellen Zwecken verwendet werden, da er bis zu 20 Prozent reines Eisen enthält. Daneben kommt auch der Wasserreichtum und das starke Gefälle der Wasserläufe in Betracht, die zu Kraft- und Beleuchtungszwecken für das ganze Land verwertet werden könnten. Alles in allem kann gesagt werden, daß Palästina unter der kommenden modernen Verwaltung eine förmliche wirtschaftliche Revolution durchzumachen berufen ist, die ihm in einigen Jahren ermöglichen wird, auf dem Weltmarkt eine nicht unangesehene Stellung einzunehmen und sowohl als Produzent wie als Abnehmer für Westeuropa und Vorderasien in Betracht zu kommen. Die Egyptian Bonded Warehouses Go. gibt soeben in einem Zirkular bekannt, daß sie von der englischen Okkupations-Armee die Genehmigung erhalten hat, im Haiifaer Hafen Lagerräume für Waren zu errichten. Es