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Volk und Land · 1919-10-16 · Heft 42-43 (16.10.1919) · p. Seite 1331-1332

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 42-43 (16.10.1919)
Date
1919-10-16
Page
Seite 1331-1332 (sequence 14)
Language
German
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1331 VOLK UND LAND 1332 während der Besetzungvon Marghiloman geschaffenen Gesetze für nichtig erklärt und somit verloren auch diejenigen Juden ihre Rechte, welche vor. den 'obenerwähnten Kommissionen „diePriifung“ bestanden hatten. Nachdem es dem neuen Ministerpräsidenten Bratianu bekannt war, daß bei der Entente eine ernste Strömung zugunsten der Juden bestand, entschloß er sich vor seiner Abreise nach Paris zu den Friedensverhandlungen, ebenfalls eine Verordnung mit Gesetzeskraft über die Naturalisierung der Juden zu erlassen. Aus diesem zweiten Gesetz sprach genau derselbe Geist, wie aus dem ersten Gesetz Marghilomans, das heißt, es war in demselben keine Rede von einem Selbstbestinrmungsrecht des jüdischen Volkes, sondern das Gesetz wurde ohne Mitwirkung der Juden erlassen und bestimmte, daß jeder Kandidat zu den Bürgerrechten vor den zuständigen Gerichten individuell zu .erscheinen und dort seine Eigenschaft als Eingeborener und rumänischer Mitbürger in öffentlicher Sitzung mit Widerspruchsrecht des Staatsanwaltes nachzuweisen hatte, damit ihm die Rechte individuell zuerkannt werden. Nach Verlautbarung des Gesetzes berief Bratianu eine Kommission von Vertretern des Verbandes der einheimischen Juden zu sich und forderte von ihnen die Erklärung ab, daß sie die Judenfrage als gelöst betrachten, welche Erklärung sich die Deputation abzugeben weigerte. Auch die anderen jüdischen Parteien erklärten, dieses Gesetz nicht annehmen zu können, und der Verband der einheimischen Juden erließ sogar eine Warnung, durch welche er den Juden von dem Ansuchen um Bürgerrechte auf Grund dieses Gesetzes abriet. In der Tat haben kaum einige Tausend Juden von diesem Gesetz Bratianus Gebrauch gemacht. Nachdem Bratianu durch seine Weigerung die Judenfrage ehrlich und schrankenlos zu lösen, großen Schwierigkeiten in Paris begegnete, mußte er sich für eine weitgehendere Lösung entschließen, und so erschien im Verlaufe von weniger als einem Jahr bereits zum dritten Male ein neues Gesetz, welches diesmal bis zu einem gewissen Grade den Wünschen der Juden gerecht wird. Nach diesem, auch heute noch in Kraft befindlichen Gesetze, wurden die Staatsbürgerrechte allen Juden zuerkannt, welche in Rumänien geboren sind oder dem rumänischen Militärgesetze Genüge geleistet haben. Zum ersten Male also ist in einem rumänischen Gesetz das Wort Jude offen erwähnt. Laut diesem Gesetze genügt es, daß der Gesuchsteller vor dem Gericht erscheint und dort nicht wie bisher um die Staatsbürgerrechte bittet, sondern einfach eine Erklärung abgibt, daß er die rumänische Staatsbürgerschaft annimmt. Im Prinzip kann daher die Judenfrage, vom Standpunkte der Bürgerrechte aus, als gelöst betrachtet werden. Damit aber die Lösung doch nicht ganz vollkommen sei, sind in dem Gesetze einige Bestimmungen enthalten, welche für eine Anzahl Juden mit der Ausschließung von den Bürgerrechten gleichbedeutend ist. So zum Beispiel verlangt das Gesetz, daß man niemals Untertan eines anderen Staates gewesen sei. Nun befinden sich in Rumänien mehrere Tausend Juden, welche bis zum' Jahre 1888 unter österreichischem Schutze gestanden sind und erst 1888 infolge einer Konvention zwischen Oesterreich und Rumänien diesen Schutz eingebüßt haben. All diese Juden können heute von dem neuen Neutralisierungsgesetz keinen Gebrauch machen. Weiter sind alle diejenigen ausgeschlossen, welche nach dem ersten Gesetze Bratianus am die Bürgerrechte angesucht haben und vom Gericht abgewiesen wurden; diese dürfen die Optionserklärung nicht mehr abgeben. So ist der Fall eines gewissen Rosenberg bekannt, der vom ersten Gesetz Bratianus Gebrauch machen wollte und schon damals beim Gericht einschritt, von demselben aber abgewiesen wurde, weil er sein Gesuch mit J. Rosenberg statt mit dem vollen Vornamen unterzeichnet hatte! Der Mann kann heute wegen dieses Formfehlers von dem neuen Gesetze keinen Gebrauch machen. Auch ist der zum Einreichen der Option festgesetzte Termin viel zu kurz: er beträgt nur zwei Monate, so daß sicherlich aus Mangel an Zeit viele ausbleiben werden. Nach Bekanntgabe des Gesetzes fanden viele Debatten unter den Judenführern statt. Der „Verband der einheimischen Juden“ beschloß, das Gesetz unter Protest anzunehmen und riet den Juden, von demselben Gebrauch zu machen. Die Zionisten dagegen verhielten sich auch diesem Gesetz gegenüber ablehnend, indem sie sich mit einer individuellen Naturalisierung nicht zufrieden gaben, sondern eine solche „en masse" mit gleichzeitiger Umschreibung der speziellen Rechte des jüdischen Volkes als solche anstreben. Vom letzten Gesetz Bratianus hat eine große Anzahl von Juden Gebrauch gemacht; alle haben sich gleichzeitig in die Wählerlisten eintragen lassen, so daß bei den Wahlen zur Konstituante, die im kommenden Herbst stattfinden sollen, zum ersten Male eine größere Anzahl von jüdischen Wählern teilnehmen werden. Selbstverständlich ist die „Verordnung mit Gesetzeskraft“ (Decret lege) nur ein Provisorium, welches von der Konstituante erst gutgeheißen werden muß. Die Annahme gilt aber als' gesichert, weil alle Parteien des alten Königreiches sich für die Annahme ausgesprochen haben. Es werden auch alle Parteien, mit Ausnahme der nationaldemokratisichen, Juden als Kandidaten aufnehmen. Ob nationaljüdische Kandidaten auftreten werden, ist noch nicht entschieden, obzwar die eingeführte Verhältniswahl einigen Juden für den Fall den Erfolg sichert, daß alle Juden für diese Kandidaten stimmen. (Aus Vorstehendem geht hervor, daß durch die Lösung der Judenfrage, wie sie von der Regierung verstanden wurde, die Juden in Rumänien erst jetzt in diejenige Lage kommen werden, in welcher sich ihre Stammesgenossen im Westen Europas und die unterdrückten Rumänen in Siebenbürgen bereits1 vor dem Weltkriege befanden. Es ist daher begreiflich, daß die Jüdisdmationalen sich mit dieser Lösung nicht zufrieden geben und daß sie, wie auch in allen anderen Staaten, nationale Rechte fordern. Davon will aber weder die jetzige Regierung in Rumänien noch die Opposition hören. Ob es für die rumänischen Juden günstiger ist, von dem heutigen Gesietze Gebrauch machend, als Staatsbürger und Wähler für die nationalen Rechte zu kämpfen — so wie es 'der Verband der einheimischen Juden empfiehlt — oder auf dem ablehnenden Standpunkt zu verharren — wie es die Zionisten wollen — und' für die gleichzeitige Verleihung der staatsbürgerlichen und nationalen Rechte zu kämpfen, das ist eine Frage, welche die rumänischen Juden selbst sehr bald zu beantworten haben werden.

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