Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 40-41 (2.10.1919)
- Date
- 1919-10-02
- Page
- Seite 1299-1300 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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1299 VOI.K UNI > I AND 1 }00 der jüdischen Bevölkerung grüße \' c rstt tu in n 11 <4 liervoreeiiüeii. Der Befehl spricht dlerdiiigs nicht um der jüdischen Nationalhymne. Er verbietet das Singen jeder Nationalhymne, mit Ausnahme der englischen. Die Juden können sich aber dennoch nicht des Eindrucks erwehren, dali das Verbot speziell gegen sie gerichtet ist, denn das Singen einer arabischen Hymne war in Jerusalem bisher überhaupt unbekannt. Das Verbot kann sich also unmöglich gegen diese richten. Die arabischen Zeitungen berichten auch, nicht ohne Stolz, daß das Verbot auf die Intervention des arabischen Klubs in Jerusalem zurtick- /uführeii ist. Anläßlich eines scharfen Angriffes, den die hebräische Tageszeitung „Doar Hajom“ vom IS. August gegen die Jerusalemer Stadtverwaltung richtet, w ird auch dieses Verbot berührt. Die Zeitung weist darauf hin, daß die Stadtverwaltung keine gewählte, sondern eine von der Militärverwaltung für einen gewissen Zeitraum bestimmte ist, und schreibt dann: „Mögen die Herren von der Stadtverwaltung wissen, daß ein wachsames Auge ihre Tätigkeit kontrolliert. Die Herren dürfen nicht vergessen, daß Jerusalem eine jüdische Stadt ist, nicht nur wegen ihrer Vergangenheit, sondern auch wegen der Zahl ihrer jüdischen Einwohner. Es sind Gerüchte verbreitet, wonach das Verbot des Singens der Hatikwah hn Stadtpark auf die Initiative der Mitglieder der Stadtverwaltung zurückzuführen ist. Wir wollen wissen, was au diesen Gerüchten wahr ist und auf wessen Veranlassung dieser Befehl erfolgt ist. Es wird auch behauptet, daß die Stadtverwaltung den Elan hatte, den bisherigen Mietern des Parkes die Konzession zu entziehen, weil diese Juden sind und daß nur dank dem Eingreifen eines christlichen Freundes der Juden dieses Vorhaben verhindert worden ist. Was ist hieran wahr, und was unwahr? Wir verlangen eine klare und deutliche Antwort.“ Die Angriffe der Zeitung gegen die Stadtverwaltung richten sieh auch gegen andere, allgemeine Mißstümle: „Warum repariert die Stadtverwaltung nicht die Straßen unserer Stadt? Warum setzt sie die einzige gute Sache, die Djernal Pascha unter seinem Gewaltregime begonnen hat, enge Straßen zu erweitern und neue Straßen zu bauen, nicht fort? Warum läßt sie die Zäune zerbrochen, die Straßen mit Steinen bedeckt, die Bäume zerschlagen und vertrocknet, mit einer dicken Schicht von Staub überzogen? Warum läßt sie es zu, daß Kranke, Blinde und Krüppel, für die sie sorgen 1 müßte, sieh in allen Straßen herumwiilzeii und jeden; Passanten anbetteln? Eine schreckliche Erscheinung, die endlich einmal aus unserem Lande verschwinden sollte! Warum geschieht von seiten der Stadtverwaltung nichts, um die schweren Schäden für die Sittlichkeit zu beheben, die durch gewisse Häuser im Zentrum der neuen Stadt entstehen und eine große Gefahr für die Gesundheit j unserer Bevölkerung in sieh tragen? Mögen die Herren j von der Stadtverwaltung wissen, daß wir sie vor die Anklagebank laden und sie nicht in Ruhe lassen werden, bis der Mißwirtschaft in unserem munizipalen Leben ein Ende gemacht ist.“ Lagerhaus-Konzession in Haifa Die Bedeutung Haifas als Hafenstadt beginnt sieh bereits geltend zu machen. Die Egvptian Bonded Warehauses Go. gibt soeben in einem Zirkular bekannt, daß sic von der englischen Okkupationsarmee die Genehmigung erhalten hat, im Haifaer Hafen Lagerräume für Waren zu errichten. Es handelt sich um eine bedeutende kommerzielle Konzession, vielleicht die erste, die in Palästina nach der Besetzung erteilt wurde. Die genannte Gesellschaft arbeitet bereits mehr als JO Jahre in Aegypten und verfügt über große Lagerräume in Alexandrien, Kairo, Suez und Port-Said. Sie besitzt ein Monopolrecht für ihr Geschäft, das erst 1055 abläuft und j befinde' sieh unter der Kontrolle der ägyptischen Regierung. die zehn Prozent vom Reingewinn erhält. Ob auch die neue Okkupationsmacht Bedingungen betreffs Gewinnbeteiligung gestellt bat. ist unbekannt. Ebenso unbekannt ist es. ob die Gesellschaft für ihr zukünftiges Unternehmen in Haifa ein Monopol erhalten hat und oh die Konzession sieh auch auf Jaffa erstreckt. In den Regieruiigsmittcilungen wurde die ganze Angelegenheit bisher nicht erwähnt. Um die außerordentliche Bedeutung dieser Sache ermessen zu können, verlohnt es sich, einige Worte über die Tätigkeit der erwähnten Gesellschaft zu sagen. In Aegypten nimmt diese Gesellschaft alle aus dem Ausland importierten Waren für die Geschäftsleute in Empfang. Sie behält die Ware in ihren Lagerräumen und gibt an die Kaufleute Duplikate, Konnossements und Bescheinigungen über den Empfang der Ware aus. Diese Dokumente (Warrants), die Qualität und Quantität der Ware angeben, können von Han l zu Hand verkauft werden. Auf Grund dieser Dokumente erhalten die ägyptischen Kaufleute in allen Banken den gewünschten Kredit. Die Waren werden unverzollt in die Lagerräume abgeliefert. Erst bei Abholung der Ware aus den Lagerräumen erfolgt die Verzollung. Es ist zu bedauern, daß es nicht gelungen ist, die Konzession für eine palästinensische Gesellschaft mit jüdischem Kapital zu erhalten. Die Egvptian Bonded Stores (Warenlagerräume), über deren Konzession für die Lagerräume in Haifa bereits berichtet worden ist, eröffnet jetzt weitere Lagerräume beim Zollamt in Jaffa. Die Eröffnung dieser Lagerräume in Haifa und Jaffa ist für den palästinensischen Import und Export von großer Bedeutung, da hierdurch ein direkter Verkehr zwischen dem Auslände und Palästina unter Vermeidung der ägyptischen Vermittlung geschaffen wird. Ein Fischerdorf Das K, L. B. meldet: Die Kolonie Rischon le Zion hat den jüdischen Fischern in Saloniki Land für die Anlage eines Fischerdorfes bei Jabne zur Verfügung gestellt. Handelsschule in Jaffa Um dem in Palästina fühlbaren Mangel an kaufmännisch gebildeter Jugend abzuiielfen, hat der kaufmännische Verein in Jaffa beschlossen, eine Handelsschule zu gründen. Die Schule wird aus vier Klassen, deren erste schon in diesem Lehrjahre eröffnet werden soll, bestehen. ln dem Programm wird außer Buchhaltung und kaufmännischer Korrespondenz, auch Maschinenschreiben und Stenographie angeführt. Unterrichtssprache ist hebräisch und als Fremdsprachen werden englisch, französisch und arabisch eingeführt. Der Apfelsinen - Export Im „Chadaschoth Haare/“ gibt S. Gerscbmann über den Export von Apfelsinen aus Palästina folgende Daten: Die Zahl der vor dem Kriege von Jaffa aus exportierten Apfelsinen betrug zirka U-j Millionen Kisten, d. h. 250 Millionen Stück pro Saison. An dieser Zahl waren die Juden mit zirka 600 000 Kisten beteiligt. Da es infolge von Sehiffsmangel vorerst nicht möglich sein ward, den Export nach Liverpool auf derselben Höhe wie in der Vorkriegszeit zu halten, weist Gerschmann auf die Wichtigkeit neuer Absatzgebiete hin, wofür hauptsächlich die skandinavischen Länder in Betracht kämen. Die Aufschriften des Packpapiers sollen natürlich hebräisch sein, nicht nur aus nationalen Gründen, sondern damit man die palästinensischen Apfelsinen auch äußerlich von den spanischen und italienischen unterscheiden könne.