Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 38-39 (18.9.1919)
- Date
- 1919-09-18
- Page
- Seite 1203-1204 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2649276-2649277-2649306--0759-2650120- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1204 I2CD =7-^^- -—-^—■ :-- VOLK UND LAND Einrichtung wie bisher überhaupt jeder Kochgelegenheit. den Frauen selbst wird überlassen müssen, mag vorläufig dahingestellt bleiben. ln diesem Zusammenhänge wollen wir es nicht unterlassen, auf zwei Dinge hinzuweisen, welche - - wenn auch nicht für den ersten Augenblick, so doch im Laufe der Entwicklung — berufen sein können, eine wichtige Rolle in Palästina zu spielen: wir meinen die Kochkiste und die Zentralküche. lieber die Kochkiste und ihre Vorteile brauchen wohl keine weiteren Informationen gegeben zu werden. Wo es die Einrichtung von Gemeinschaftsküchen in Kleinsiedlungen betrifft, so wollen wir nur kurz aiui eine demnächst im Verlag Gesellschaft und Erziehung, Berlin, erscheinende Schrift des Architekten Robert Adolph „Einküchenwirtschaft als soziale Aufgabe“ hinweisen. In Heft 16 der Zeitschrift für Wohnungsbau und Siedlungswesen ist ein Auszug daraus veröffentlicht, welcher sich speziell mit der Möglichkeit des Zentralküchensystems für Kleinsiedlungen befaßt und zu dem Ergebnis kommt, daß der Gedanke der Aufteilung der Gesamtanlage in Wohngruppen (von etwa je 50 Häusern), welcher auch von anderen Erwägungen aus in letzter Zeit vielfach gefordert wurde, für die Einführung des Einküchensystems auch in de Siedlungen mit weiträumiger Flachbauweise außerordentlich günstig sei. Leber die Notwendigkeit und W ünschbarkeit der W asserleitung für unsere Siedlungen braucht natürlich kein Wort verloren zu werden. Doch hat es ja keinen Zweck, hier Forderungen aufzustellen, deren durchgängige Erfüllung aus Mangel an finanziellen und technischen Mitteln für den Anfang als unmöglich erscheint. Mit dem Fragen der Be- und Entwässerung hängt die Anlage von Aborten und Bade - bzw. Brauseräumen für die Ansiedlerhäuser auf das engste zusammen. Man kann den Abort nur dort unmittelbar im oder am Hause unterbringen, wo Be- und Entwässerung zur Verfügung ist. Jedenfalls ist aber <Jie Anbringung sowohl von Aborten wie von Baderäumen von Anfang an für jedes Haus zu fordern. Es muß dem Arbeiter, zumal dem des beißen Klimas meist noch ungewohnten, unbedingt nach Beendigung der Arbeitszeit die leichte Möglichkeit, sich durch ein Bad zu reinigen und zu erfrischen, geboten werden. Infolge der hohen Kosten für eine Badeeinrichtung wird sich diese sicher nicht von Anfang an überall installieren lassen, doch ist in diesem Falle wenigstens vorläufig die Anlage einer Brauseeinrichtung mit geringen Mitteln wohl immer zu ermöglichen. Zur Verbilligung der Abortanlagen $el bei fehlender Kanalisation für den Anfang deren Zusammenlegung von je vieren an einer gemeinschaftlichen Grube auf dem Schnittpunkte von vier Parzellen angeregt. Eine weitere kleine Anregung, die wir Palästinensern verdanken, ist der Hinweis auf die Notwendigkeit der Anbringung einer Umwährung aut den flachen Dächern, welche übrigens bereits einer biblischen Bauvorschrift entspricht. Im Hinblick aut die fast unüberwindliche Ungezieferplage muß eine möglichst vollkommene Ritzenfreiheit, d.h. Fugenlosigkeit, sämtlicher baulicher Konstruktionen gefordert werden, um dem Ungeziefer die Nistmöglichkeit nach Kräften zjyi beschränken. Dem dient grundsätzlich der Massivbau im Gegensatz zum Holzbau, das Fortlassen von Tapeten, die auch aus anderen Gründen in Palästina untunlich sind (der heiße Schirokko läßt sie mitunter von den Wänden abplatzen), sowie ein möglichst fugenloser Fußboden. Der bisher in Palästina in der Hauptsache übliche* Fliesenbelag für den Fußboden, war zwar wegen seiner leichten Abwaschbarkeit sehr beliebt, dürfte sich aber doch | vielleicht bei entwickelterem Wohn wesen durch andere noch vorzuziehende Materialien ersetzen lassen. Versuche wären mit Linoleumbelag, Korkestrich, Steinholz, Terrazzo vorzunehmeii. Wie weit sich all diese Anregungen und | Wünsche schon bei den ersten Bauten werden verwirklichen lassen, wissen wir natürlich heute nicht.! Es wird in der Hauptsache, wie so vieles andere { eine Frage der uns für das Bauwesen zur Verfü- | gung stehenden Mittel sein. Grundsätzlich haben wir immer daran zu denken, daß all diese Dinge einerseits durchaus zu fordern sind, daß andererseits aber ihre Anwendung nicht dahin führen darf, die Baukosten und damit den Mietpreis für den Ansiedler unerschwinglich zu machen. Dem nutzen die bestausstaffierten Häuser nicht das geringste, wenn sein Arbeitsverdienst nicht hinlangt, die Miete für sie zu bezahlen. Die drei Arten der städtischen, h a 1 bu n d ganz ländlichen Behausung werden sich in diesen primitiven Stadien des Bauwesens kaum noch wesentlich anders als durch die verschiedene Art der Lage der einzelnen Behausungen zueinander (in den Städten gedrängter, evtl, übereinander, je ländlicher um so ‘.veitläufigere Bebauung) und ferner durch die Nebenanlagen unterscheiden. Der städtische Bau braucht Nebenanlagen sanitärer Art (Bad, Klosett) und evtl. Schuppen, Werkstätten für den städtischen Handwerker. Der ländliche Bau dagegen Räume zur Erntelagerung und zur Unterbringung des Viehs und der Geräte. Bei allen diesen Bauten brauchen selbstverständlich keineswegs dieselben Anforderungen gestellt zu werden, wie bei den Wohnungen. Was speziell die Viehställe betrifft, so ist schon aus jüdisch-siedlungstechnischen Gründen zum mindesten für das Groß,- vieh die Wegschaffung aus den Einzelparzel'en und die Zusammenlegung in gemeinsame Betriebe an der Peripherie jeder Siedlung vorzuziehen. Dadurch würde auch an Raum, Wänden usw. sehr erheblich gespart werden können. Im anderen Falle wäre die Frage, ob Ställe usw. als Anbau an das Wohnhaus, als Sonderbau errichtet werden sollen, evtl, auch hier Zusammenelgung auf dem Schnittpunkt von vier Parzellen zu prüfen. Auch lassen sich gerade bei ländlicher Bauweise viele andere grundsätzliche Kombinationen, wie z. B. das Vorziehen der Nebengebäude an die Straße, die Ainlage von inneren Wirtschaftshöfen oder von Vorhöfen vor den Wohngebäuden als Straßenerweiterungen treffen. In der Raumabmessung für die unterzu bringen den Familien selbst und in dem allgemeinen Grundsatz der vorläufigen baulichen Beschränkung auf das Notwendigste wird in Stadt und Land kein Unterschied sein. Schon in diesem ersten Stadium der Ansiedlung wird in baulicher Beziehung darauf hinzuwirken sein, daß ein gewisses Maß von „sozialem Komfort“ den Siedlern zur Verfügung stehen muß, gerade auch, um die in erster Zeit der knappen eigenen Behausung sicher um so eher auftretenden Gefühle der Unzufriedenheit mit dem ganzen Stande der Lebenshaltung (Standard of life) hintanzuhalten. Die Kosten hierfür werden immer nur einen geringen Bruchteil dessen betragen, was durch Außerachtlassung der verbilligenden Gesichtspunkte bei Siedlungsanlagen oft nutzlos vergeudet wird, da diese Kosten nur wenige Bauten betreffen, jene Mehr auf Wendung sich aber stets mit vielen Hunderten multipliziert, je nach der Häuserzahl und dem Umfange der Siedlung.