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Volk und Land · 1919-09-04 · Heft 36-37 (4.9.1919) · p. Seite 1157-1158

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 36-37 (4.9.1919)
Date
1919-09-04
Page
Seite 1157-1158 (sequence 23)
Language
German
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1158 VOLK und LAND 1157 trauen zu einer Wendung durch äußere Eingriffe zu erhöhen, aufs tiefste durchdrungen von dem Bewußtsein des großen Momentes, den das jüdische Volk jetzt durchlebt. Die Liebe zu Palästina und die Entschlossenheit, das Schicksal des Einzelnen und des ganzen Volkes mit der palästinensischen Erde zu verknüpfen, ist im jüdischen Volke fest verankert und drückt sich in dem eminenten Verlangen Hunderttausender aus, bald nach Palästina übersiedeln zu können. Es ist die Frage, ob die Zionistische Organisation stark genug ist, dieser Aufgabe gerecht zu werden und ob ihre Führer entschlossen genug sind, die große Linie ihrer Aufgabe nicht über ihren ungeheuren Schwierigkeiten aus dem Auge zu verlieren. Die Bereitwilligkeit der breiten Schichten, an der großen Aufgabe lebendig mitzuwirken, zeigt sich heute schon in der Entschlossenheit, mit der man an die Gewährung der finanziellen Anforderungen geht. Die Zionistische Vereinigung für Deutschland hat zum Zwecke der Aufbringung der Mittel für den „Palästina-Aufbaufonds“ und der Deckung ihrer eigenen Bedürfnisse eine Zionistensteuer ausgeschrieben in einer Höhe, wie sie bis jetzt in jüdischen Organisationen noch niemals dagewesen ist. Die kleinste Summe, die in Zukunft ein deutscher Zionist zur Organisation zu leisten haben wird, beträgt einschließlich der Vereinsusw. Beiträge mindestens 100 M. jährlich — eine Leistung, die, wenn sie erfüllt wird, gewiß Respekt verdient. Nach den bisherigen Berichten ist die Stimmung für die Entrichtung der Steuer durchaus günstig und ist mit einem vollen Gelingen der Aktion zu rechnen. Julius Berger. EMIGRATIONS - FRAGEN Nord - Amerika Das amerikanische Bevölkerungsproblem wird zurzeit von zwei besonderen Fragen beherrscht, dem der Auswanderung seiner Arbeitskräfte und dem seiner Einwanderungsgesetzgebung. Sogleich mit Abschluß des Waffenstillstandes hat eine starke Abwanderung der ausländischen Industrieünd Munitionsarbeiter eingesetzt, insbesondere der Italiener, Tschechen, Griechen, Polenj, Ukrainer, Südslaven usw. Die Gesamtzahl der zurückwandernden Polen wird allein auf 1300000 Personen geschätzt, ein Umstand, der sicher auf die Verhältnisse der Juden in Polen seine Rückwirkung haben wird. Zahlen über jüdische Rückwanderer sind nicht zu erlangen, da die Statistik nur nach Nationalitäten geführt wird. Die Verhältniszahlen der Rückwanderer zu den im Lande verbleibenden beträgt für Oesterreicher und Ungarn 28,06, Polen 15,04, Russen 35,70, Rumänen 64,29 (cf. United States1 Bulletin v. 23.. 6. 1919). Die Wanderungsbewegung, die damit eingesetzt .hat, wird nach den Angaben des Einwanderungskommissars von New York innerhalb der nächsten Jahre einen Rückstrom von mindestens fünf Millionen Menschen umfassen. Ob die Rückwanderung auf den amerikanischen Arbeitsmarkt bedeutenden Einfluß haben wird, ist nicht abzusehen. Der bedeutenden Abwanderung der ausländischen Arbeitskräfte steht die Rückkehr der amerikanischen Demobilisierten gegenüber, die zunächst einmal Stellen erhalten müssen. In New York sollen sich nach Mitteilungen der Direktion der New Yorker Arbeitsbörse 100 000 erwerbslose Demobilisierte befinden. Daher ist zurzeit das Angebot von Stellen in allen Branchen äußerst gering. Dabei ist zu beachten, daß die gesamte Einwanderung nach Amerika von 1 218 480 Personen im Jahre 1914 auf 110618 im Jahre 1918 gesunken ist, wobei auf die für unser Interesse in Frage ko nun enden Länder entfallen: Oesterreich-Ungarn 61 (1914 278 152) und Rußland 4242 (1914 255660). Trotz des Rückganges der Einwanderung und der augenblicklichen Rückwanderung scheint eine gewisse Sättigung des Menschenbedarfs in Nord-Amerika eingetreten zu sein. \Seit 1820 sind in die Vereinigten Staaten rund 29 Millionen Menschen eingewandert 1) Die Gründe der Sättigung scheinen wirtschaftlicher und politischer Natur zu sein. Burnett, der Initiator der neuen Einwanderungsgesetzgebung sagt: „Es ist beabsichtigt, zu verhindern, daß sofort nach Unterzeichnung des Friedens ein großer Zustrom von Einwanderern einsetzt, die unserem Volke die Arbeit wegnehmen, sowie ferner auch, daß die Rolschewiki ins 1_and kommen.“ Den politischen Aengsten ist schon in dem Einwanderungsgesetz vom 5. Februar 1917 Rechnung getragen, wonach die Ausweisung zulässig geworden ist „Anarchisten und Personen, die den gewaltsamen Umsturz der Regierung der Vereinigten Staaten oder der Bundesgesetze propagieren oder die gegen organisierte i Regierungen gewendet sind oder die ungesetzliche Zer- | Störung von Eigentum propagieren usw.“ | Trotzdem scheint man in den bestehenden Bei Stimmungen keine genügende Garantie für die amerikanischen Interessen zu erblicken. Aus der lebhaften Bewegung nach besserem Schutz haben sich bislang drei Gesetzentwürfe herauskristallisiert, ein Gesetzentwurf, der ein zweijähriges Einwanderungsverbot vorsieht, ferner die sogen. „Burnett-Bill“, die ein Einwanderungsverbot für vier Jahre enthält, und eine dritte, vveitergehende, wonach nach Ablauf der vier Jahre der amerikanische Arbeitsminister die Einwanderung auf 10—30 Prozent der eingebürgerten Amerikaner jeder Nationalität beschränken kann. Die Burriett-Bill rm.cht zon dem generellen Einwanderungsverbot Ausnahmen für Fremde, die in den Vereinigten. Staaten ihr gesetzliches Domizil haben, für Regierungsvertreter und deren Familien und Personal, für Geistliche, kirchliche Lehrer, Advokaten, Lehrer, Studenten, Schreiber, Chemiker, Ingenieure, Künstler, Aerzte, j Touristen und Geschäftsreisende und deren Ehegatten j und nicht über 16 Jahre alte Kinder. Bürger der Vereinigten Staaten und nach den früheren Gesetzen | schon zugelassene Fremde dürfen ferner mit sich bringen oder zu sich kommen lassen ihren Vater, Großvater (über 55 Jahre alt), ihre Frau, Mutter, Großmutter, unverhei-! ratete oder verwitwete Tochter, ihren Sohn (nicht über | 18 Jahre alt), ihre Neffen und Nichten, falls diese Waisen | und nicht älter als 14 Jahre sind. Es soll endlich | Einwanderungserlaubnis nicht versagt werden, wenn der Nachsuchende den zuständigen Behörden gegenüber nachweisen kann, daß die Einwanderung zu dem Zwecke erfolgt, um Glaubensverfolgungen zu entgehen, denen er in dem Lande seines letzten dauernden Aufenthaltes ausgesetzt war. Es erscheint sicher, daß die Burnett-Bill Gesetz wird. Hand in Hand mit der Einwanderungsgesetzgebung geht das Bestreben der amerikanischen Regierung, einen Weg zur nationalen Assimilation seiner Bevölkerungselemente zu finden. Die Americanization Gonference hat Sachverständigenkommissionen eingesetzt, die Vorschläge für die Einbürgerung von im Ausland geborenen Einwohnern der Vereinigten Staaten unterbreiten sollen. Fremde sollen fortan, gleichgültig, ob sie schon im Lande wohnen oder jetzt erst einwandern, einem Registrierungssystem unterworfen sein, das sich durch vier Jahre erstreckt. Der Frömde soll sich jährlich einmal melden. Er wird photographiert und es wird über seine persönlichen Verhältnisse eine genaue, protokollarische Kontrolle ausgeübt werden. Jede Regisrtration ist gebührenpflichtig. Die Gebühren ermäßigen sich in dem Maße, in dem der Fremde bei den weiteien Kontrollen Kenntnisse in der englischen Sprache und der Geschichte des Landes aufweist. Die Ermäßigung geht bei guten Leistungen bis zu einem minimalen Betrage zurück. Damit,soll der Ehrgeiz des Fremden, amerikanischer Bürger zu werden, angeregt werden. Diese Art

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