Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 36-37 (4.9.1919)
- Date
- 1919-09-04
- Page
- Seite 1151-1152 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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1151 VOLK UND LAND 1152 setzbuch. Vorläufig urteilen unsere Richter nach Gutdünken und Landesbrauch. Die Richter in den Städten werden von den städtischen Waaden ernannt. Nur in den Kolonien werden sie von allen Einwohnern ohne Unterschied von Stand und Klasse gewählt. Trotzdem die Waade sich bemühen, die besten und berufensten Leute zu diesem Richteramt auszuwählen, ist das Volk doch damit oft nicht zufrieden, sondern verlangt Richterwahl in öffentlicher Versammlung. Diese Forderung ist nur gerecht. Ist doch das Friedensgericht keine Behörde, die eine Exekutivgewalt zur Verfügung hat. Es braucht das vo'le Vertrauen der Oeffentlichkeit. Der Versuch in den Kolonien hat auch gezeigt, daß das Publikum es versteht, diejenigen Personen zu wählen, denen es sein Vertrauen schenkt. Ein Mißstand bei den bestehenden Gerichten ist es, daß die Sitzungen immer abends stattfinden, da die Richter zu anderer Tageszeit meistens beruflich verhindert sind, und ihr Richleramt unentgeltlich ausüben, ln dieser Hinsicht müßte sofort gründlich Abhilfe geschaffen werden. Bei jeder städtischen Gerichtsstelle müßte ein beamteter Jurist angestellt sein, dem ein Laienrichterkollegium mit Stimmrecht zur Seite stände" und zwar ein Zweierkollegium bei der ersten Instanz und ein Viererkollegium bei der zweiten Instanz. Ein solches Richterkollegium besteht in mehreren Ländern. Auch die europäischen Behörden in Palästina beginnen solche Gerichtsstellen einzurichten. Auf diese Weise könnten die Sitzungen am Tage stattfinden, die gewählten Mitglieder könnten ein Minimalgehalt für den Zeitverlust erhalten. Wir dürfen nicht vergessen, daß der Gedanke des jüdischen Gerichtswesens im Lande für ums eine politische Bedeutung von sehr großer Tragweite besitzt. Einerseits wird das Publikum erzogen, seine Prozesse nur beim jüdischen Gericht zu führen, andererseits beweisen wir damit der Regierung, daß wir fähig sind, unser Leben selbständig zus regulieren, ohne auf die Hilfe einer anderen 'Gewalt angewiesen zu sein. Die Regierung soll mit der Zeit sich daran gewöhnen, unsere juristischen Institutionen nicht als bloße Schiedsgerichte anzuisehen, sondern sie als regelrechte Gerichtshöfe amzuerkennen. Auch die Zus ammensetzung des Obers len Gerichtshofes muß eine Aenderung erfahren. Die gegenwärtige Zusammensetzung ist provisorisch, da die Mitglieder nur durch einen Teil der Einwohner gewählt worden sind. Außerdem müßte der Oberste Gerichtshof überhaupt nicht durch die Einwohner oder die Nationalversammlung gewählt werden, sondern durch sämtliche Gerichtsstellen im Lande. Zu diesem Zweck müßte eine Konferenz der Vertrauensmänner aller Gerichtsstellen im Lande zusammentreten, die aus Laien und Juristen die Mitglieder des Obersten Rates wählt. Außerdem sollen Mitglieder des Obersten Gerichtshofes, der vorläufig in Jaffa residiert, ab und zu nach Haifa und TiberiaS fahren, um die dortigen größeren Gerichtsstellen zu kontrollieren. Es müßte auch eine gemeinsame Kasse für alle Gerichtsämter eingerichtet werden, wohin jede GerichtssteUe ihr Budget mitteilt, Einnahmen abführt und von wo sie Ausgaben erstattet bekommt. Das Gerichtswesen muß sich selbst erhalten und darf nicht von andern Instituten unterstützt werden, wie das bis jetzt der Fall war, wodurch eine gewisse Abhängigkeit von den Gläubigern entstand. Ebenso müßte ein Ausgleich der Geldmittel zugunsten derjenigen Gerichtsstellen stattfinden, die keine Einnahmen oder im Gegensatz zu andern nur sehr wenige zu verzeichnen haben. Alle diese Organisationsaufgaben und viele andere müßten von einem besonderen Ressort des Palästina-Amtes erledigt werden. Trotz aller Mißstände haben die Gerichte im Lande schon Fuß gefaßt. Unsere ganze Oeffentlichkeit, auch die Orthodoxie, die eingesehen hat, daß das Gericht keine Konkurrenz des Rabbinats vorstellt, hat Vertrauen zum Gerichtshof. So kommt es1, daß in den Gerichten sämtliche Angelegenheiten des täglichen Lebens und auch Kriminalsachen behandelt werden. Und die Bürgschaft des Vertrauens und Erfolges der Gerichte liegt darin, daß die Richter aus allen Ständen gewählt werden. Sie sind Kaufleute und Handwerker, Aierzte und Lehrer, Arbeiter und Studenten, Sefardim, Aschkenasim oder Jemeniten. (Aus „Chadschoth haarez“.) DER VEREIN ZUR ERFORSCHUNG PALAESTINAS IN JERUSALEM Von Dr. A. Es gibt wohl nicht viele entlegene Gebiete wissenschaftlicher Forschung, zu deren Ausbau Gelehrte jüdischer Abstammung so wenig beigetragen haben, wie die diversen Zweige der Palästinakunde. Kühne Forschungsreisende und scharfsinnige Gelehrte englischer, deutscher, französischer und skandinavischer Nationalität haben in den letzten hundert Jahren das Land der Bibel wissenschaftlich zu erschließen gesucht und haben Großes geschaffen, aber kein einziger großer jüdischer Name könnte ihnen zur Seite gestellt werden. Nach dem Anteil an der Erforschung unserer Heimat beurteilt, stünden wir in einer Reihe mit den Einheimischen Aegyptens, Mesopotamiens und Anatoliens. Und doch haben sich Juden anderswo sowohl auf dem Gebiete archäologisch-historischer wie auch naturwissenschaftlich-geographischer Forschung rühmlich hervorgetan. Man könnte daher von einer Abneigung jüdischer Forscher gegen das Land ihrer Väter sprechen, als einer Begleiterscheinung der Abkehr vom Judentum unserer Gelehrtenkreise. So hat zum Beispiel Professor Philippsoftn, einer J. B r a w e r. der besten Kenner der Mittelmeerländer, Palästina nie besucht und gelegentlich in einem Zeitungsartikel über die Ansiedlungsmöglichkeit daselbst eine bei einem Gelehrten von Weltruf geradezu verblüffende Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse verraten. Jüdische -Mäcenaten gaben Wohl auch für Ausgrabungen in Palästina ihr Geld her, aber keine der großen wissenschaftlichen Unternehmungen wurde, von der kleinen Grabung des Kapitän Weil in Jerusalem abgesehen, von Juden geleitet. Bei den in Palästina lebenden Juden regte sich hier und da Interesse für topographische oder historische Forschungen, aber es fehlte ihnen die moderne Schulung, um für die Wissenschaft dauernd Wertvolles leisten zu können. Nur der jüngst verstorbene A. M. Luncz hat sich in seiner Zeitschrift „Jerusalem“, von welcher im Laufe von 35 Jahren ein Dutzend Bände erschienen sind, ein ewiges literarisches Denkmal gesetzt. Es klingt wohl paradox, wenn wir feststellen, daß Luncz, ein armer, früh erblindeter Mann mit recht lückenhafter, autodidaktisch gewonnener