Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1919)
- Date
- 1919-08-28
- Page
- Seite 1101-1102 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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1101 sächlich hängt dessen Heil allein davon ab, in welchem Ausmaße es versteht, die Frage der nationalen Minoritäten zu lösen. Gelingt es, die Völker dahin zu erziehen, daß sie wissen: territoriale Grenzfragen sind heute nicht mehr so entscheidend wie die nationale Verständigung und Zusammenfassung, gelingt es, zum obersten Leitgedanken europäischer Politik die Einsicht zu erheben, daß das nationale Probjem unserer Zeit das Problem der vom eigenen Territorium sich loslösenden Nation ist und daß der eigene Boden aufgehört hat, das entscheidende Kriterium' zu bilden, — dann wird es möglich sein, einen Staatenbund zu begründen, in dem das Prinzip „Haust du meinen Juden, hau ich deinen Juden“ ab- 1102 1 gelöst wird von dem Prinzip gegenseitiger Förderung! und Hilfe. Wir Juden, die wir ohnehin das Problem der vom; Boden losgelösten Nation am deutlichsten verkörpern j und die wir daher am wenigsten in die Versuchung kommen können, die Idee der nationalen Gleichberechtigung territorialen Ansprüchen zu Liebe abzuschwächen, wir sind die berufensten Pioniere dieser Idee. Und das erklärt, warum wir von vornherein jedem Versuch, nationalistischen Hochmut zu kultivieren, — und schon die! Tendenz zum nationalen Einheitsstaat kann einen solchen Versuch darstellen — bekämpfen und nur die Ueberbrückung fördern. VOLK UND LAND ENTWURF EINES STATUTS FUER DIE GENOSSENSCHAFTLICHE ARBEITSBANK DES HAPOEL-HAZAIR § 1. a) Zweck der Genossenschaft: Die genossenschaftliche Arbeit auf der Grundlage gegenseitiger Hilfe, um: I. die jüdische Jugend der Diaspora *n der Vorbereitung auf die Ansiedlung in Palästina als Arbeitende zu unterstützen; II. die jüdischen Arbeitenden in Palästina in ihren Bestrebungen zu unterstützen, sich von den gegenwärtigen Arbeitsbedingungen freizumachen und zu neuen, freien und selbständigen Arbeitsformen zu gelangen; III. die Bestrebungen der Arbeiter, ihre wirtschaftliche und kulturelle Lage zu bessern, zu unterstützen; b) Aufgabe der Genossenschaft ist: I. ihren Mitgliedern in Palästina ausreichenden Geldkredit in verschiedener Form für ihre selbständige und genossenschaftliche Arbeit zu gewähren; II. ihren Mitgliedern außerhalb Palästinas einen entsprechenden Geldkredit für die Reise nach Palästina und Arbeitseinrichtung zu gewähren; III. den gemeinnützigen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen der jüdischen Arbeiter in Palästina Kredite zu gewähren; IV. ihren Mitgliedern in Palästina und außerhalb des Landes die Möglichkeit zu bieten, Summen anzusammeln, die ihnen die dauernde Ansiedlung in Palästina auf nationalem Boden oder in genossenschaftlicher Arbeit ermöglichen. § 2. a) Die Tätigkeit der Genossenschaft in Palästina: I. Die Genossenschaft gibt ihren Mitgliedern Darlehen mit bestimmten Fristen, gegen Sicherung durch Schuldschein unter Verpfändung der Ernte, des Arbeitsgerätes, der Arbeitsprodukte usw. II. Die Genossenschaft hilft bei der Errichtung von Arbeitergruppen in Stadt und Land, gegen Sicherung durch Anteil am Grundkapital und am Arbeitsertrag. III. Die Genossenschaft vermittelt zwischen verschiedenen Gruppen und Genossenschaften einerseits, und zwischen Kolonisation«- und! Finanzanstalten andererseits in Bezug auf Gewährung vom Darlehen und übernimmt bei Bedarf Bürgschaft. IV. Die Genossenschaft vermittelt bei der Erwerbung von Maschinen und Arbeitsgerät füir ihre Mitglieder, beim Absatz der Ernte, der Arbeitsprodukte usw. V. Die Genossenschaft errichtet Darlehenskassen für bestimmte Zwecke. VI. Die Genossenschaft organisiert gegenseitige Versicherung ihrer Mitglieder bei Todesfällen, schweren Krankheiten, Invalidität ustw. VII. Die Genossenschaft empfängt Depots und Spareinlagen, übernimmt Inkasso, Geklüberweisungen usw. Alle hier benannten Aufgaben sowie später hinzukommende, werden durch die Zentrale der Genossenschaft in Jaffa oder in Jerusalem sowie durch Filialen, die nach Bedarf in anderen Städten und Kolonien Palästinas eröffnet werden sollen, übernommen. b) Die Tätigkeit der Genossenschaft außerhalb Palästinas: I. Die Genossenschaft gibt ihren Mitgliedern Darlehen für die Reise nach Palästina gegen persönliche oder genossenschaftliche Bürgschaft. II. Die Genossenschaft organisiert Spezialkassen sowohl für die Reise als für die Ansiedlung der Emigranten auf Nationalfondsboden, oder in genossenschaftlichen städtischen Arbeitsgruppen. III. Die Genossenschaft übernimmt Depots und Spareinlagen der Emigranten, sowie Ueberweisungen von Geldern nach Palästina. IV. Im allgemeinen dient die Genossenschaft als Finanzanstalt für HapoeLHazair, Zei're-Zion, Hechaluz und ähnliche Organisationen in ihrem Verkehr untereinander und mit Palästina. Für alle diese Aufgaben werden in jedem Land, in dem eine genügende Anzahl von Genossenschaftlern lebt, Landeszentralen gegründet unter der Aufsicht der Hauptzentrale in Palästina. §3. Mitgliedschaft. In die Genossenschaft können durch die Leitung der Genossenschaft im Lande und die Landeskomitees innerhalb Palästinas aufgenommen werden: 1. Mitglieder der Partei Hapojel-Hazäir; 2. Mitglieder derjenigen Organisationen, die mit Hapoel-Hazair eng verbunden sind, wie Ze'ire-Zion, Hechaluz usw.; 3. Mitglieder anderer zionistischer Arbeiterparteien; 4. jeder, der nach seiner sozialen Lage in die erwähnten Parteien und Organisationen aufgenommen werden könnte; 5. die Gruppen und Vereine, die selbst Mitgliedsbeiträge bezahlen oder für andere Privatleute den Beitrag entrichten. §4. Beiträge. Jedes Mitglied entrichtet an die Kasse der Genossenschaft einen Grundibeitrag von 5 ägyptischen Pfund einmalig oder in Raten. Bemerkung 1: Ein Mitglied kann auch mehrere Beiträge entrichten, ohne dadurch mehr als eine Stimme zu erhalten. Bemerkung 2: I. Außer dem Girundbeitrag zahlt jedes Mitglied eine Eintrittsgebühr von 15 ägyptischen Grosch zur Deckung der Unkosten bei der Gründung der Genossenschaft.