Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1919)
- Date
- 1919-08-28
- Page
- Seite 1099-1100 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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1099 VOLK UND LAND 1100 mehi-tausendjähriger Verfolgung. Aber gerade er bewies, wie ein Aufstand gewaltsam zu Sklaven Erniedrigter sich frei halten kann von Sklaven,moral, wenn nur der Stolz, die Schöpferkraft und die im eigenen Reichtum quellende souveräneVeradhtung ungebrochen blieben. Nie hat der Zionismus Haß und Radle gepredigt — 90 leicht es ihm auch gefallen wäre, diese Instinkte in der Zeit von Kisdhinevv bis Lemberg wachzurufen. Stets hat er darauf hingewiesen: die Trennung, die wir vollziehen wollen, soll im friedlichen Geiste vollzogen werden. Wir scheiden ohne Liebe zwar, aber auch ohne Groll. Zwischen Zionismus und Kommunismus wird ein gewaltiger Kampf entbrennen. Nicht zwischen dem Idealen in beiden — haben doch alle imi Idealen wurzelnde Bewegungen letzten Endes viel Gemeinsamkeiten; wohl aber in den AusdruCksformen, in den Mitteln^ Was sich im Kommunismus ainlkündigt, als Haß und Rachsucht, ist nidht Geist von unserem Geiste und muiß von uns bekämpft werden. Sich hierüber klar zu werden, ist für die Juden Wiens von eiligster Notwendigkeit! Noch im Herbst soll in Wien das erste hebräische Gymnasium eröffnet werden — ein deutlicher Ausdruck für das Anwachsen der jüdischen Bewegung in dieser Stadt. Schulpolitik ist immer die wirksamste Waffe der erwachenden Nationen gewesen. Der Kampf um die Schule bildet zusammen mit dem Kampf um das Brot die doppelte Grundlage jeder nationalistischen Bewegung in jenem Stadium, wo es sich darum handelt, die dringendsten nationalen, sei es materiellen, sei es kulturellen Alltagsbedürfnisse zu befriedigen und diese Befriedigung unabhängig von der feindseligen Einwirkung der Fremdnationalen zu machen. Bisher beschränkte sich hier in Wien der Kampf um die Schule nur auf den Streit um die Zulassung zur Universität — befand sich1 also noch in einem ganz negativen Abwehrstadium, wo es noch nicht einmal um die eigene, sondern nur um den freien Besuch der deutschen Lehrstätte ging. Jetzt ist es an der Zeit, darüber hinaus zumi Positiven, Selbstschöpferischen zu gelangen. Und es fügt sich trefflich, daß unsere innere Kraft den Punkt, an welchem! sie gestaltend werden kann, zur gleichen Zeit erreicht, in welcher äußere Umstände administrative Hemmnisse aus dem Wege räumen. Diese äußeren Umstände liegen in den Bestimmungen über den Minoritätenschutz, die der deutsch-österreichische Friedens vertrag enthält. Da Polens obwohl es als assoziierter Staat der Entente gilt, die gleichen Bedingungen bereits — wenn auch widerwillig genug — akzeptiert hat, wird der „besiegte“ Staat Deutschösterreich keine Möglichkeit haben, sich der gleichen Bedingung zu entziehen, um so weniger, als diese Schutzbestimimungen in erster Reihe tschechische Interessen berühren. Wird der Vertrag unterzeichnet, so haben auch wir als Minorität nach „Rasse, Religion oder Sprache“ das unbestreitbare Anrecht darauf, eigene, gleichberechtigte Schulen zu eröffnen und für ihre Kostendeckung einen Anteil am den öffentlichen Sdiulfomds zu verlangen. Vielleicht irre ich midi: aber ich habe das Gefühl, als» ob die Aneikennung des Minoritätenprinzips die entscheidende Großtat der Friedenskonferenz schlechthin gewesen sei — sowohl für die Welt wie für ums Juden. Alles, was sonst in Paris beschlossen wurde oder beschlossen werden wird, sind Vereinbarungen der Machtpolitik. Selbst Palästina wird ums nur auf Grund einer solchen übergeben werden. In der Tatsache aber, daß die Sicherung der Minoritäten zumi internationalen Prinzip erhoben und der Kontrolle des Völkerbundes unterstellt wurde, dürfen wir den ersten Ausdruck einer nur noch wenig getrübten Rechtspolitik erblicken und ein Anzeichen dafür, daß Wilson seinen heroischen Kampf gegen 24 unter der Führung eines so gefährlichen Gegners wie Clemenceau stehende „Bundesgenossen“ nicht ganz vergeblich geführt hat. Dieser Sieg der Rechtsidee erfüllt uns mit größerer Zuversicht als alle Versprechungen über Palästina; denn diese können rückgängig gemacht werden, sobald die Interessen, welchen sie ihren Ursprung verdanken, eine Verschiebung erleiden. Das Rechtsprinzip dagegen kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, es ist durch seine Proklamation bereits ein so eherner Bestandteil des menschlichen Bewußtseins geworden, wie seit 1789 die Idee der allgemeinen Menschenrechte. Seine Verwirklichung kann und wird hier oder dort hintangehalten, durch reaktionäre Gesinnung durchlöchert werden — aber es selbst kanm nicht mehr aufhören, als drohender und verheißender kategorischer Imperativ vor der Kulturwelt zu stehen. Wir Juden hatten unsere Hoffnungen und Erwartungen in der letzten Zeit erheblich heruntergesdiraiubt. Teils durch die Passivität der Entente den Pogromen gegenüber, teils durch die suggestive Einwirkung dter über schnödeste Vergewaltigung schreiendem deutsdhnatiomalistischen Presse verloren wir das Vertrauen zur Konferenz und selbst zu Wilson. Und schließlich rechneten wir nur noch damit, daß bestenfalls einige Judenschutzparagraphen oktroyiert werden würden, papierene Bestimmungen wie 1878 auf dem Berliner Kongreß und auch in Brest - Litowsk. Zu unserem1 Glück, fast auch zu unserer eigenen Ueberraschumg ist es anders geworden. Statt eines der Philanthropie zu verdankenden Schutzjudentums wird jetzt ein rechtlich gesicherter Minoritätenschutz geschaffen, der allgemeingültig ist und darum die Juden gleichberechtigt neben die anderen Nationen stellt. Damit ist der Sache auch die prosemitische Spitze genommen, die unweigerlich eine antisemitische Reaktion zur Folge gehabt hätte. Allerdings ist auch jetzt nicht damit zu rechnen, daß die betroffenen Staaten so ohne weiteres gute Miene zum' bösen Spiel machen werden. Der oktroyierte Minoritätenschutz wird zunächst als eine jener „schmachvollen“ und die „nationale Ehre besudelnden“ Bedingungen des „Schmachfriedens“ betrachtet, die man bei ehester Gelegenheit zu zerreißen und abzustreifen gesonnen ist. Das Rechtsgefühl kann sich insbesondere bei besiegten und gedemütigten Staaten schwer gegen die Flut nationalistischer Hetze erwehren. Aber vielleicht liegt darin eine der Aufgaben des Galuthjudentums in der nächsten Epoche: darauf hinzuwirken, daß das Rechtsgefühl so weit gestärkt wird, bis fes sich den Machtinstinkten wieder gewachsen zeigt. Insbesondere wird es Aufgabe der österreichischen Juden sein, dem Verständnis für die Gleichberechtigung aller Nationen und somit dem friedlichen Ausgleich aller Nationen den Weg zu bereiten. Denn die Sukkessionsstaaten der Monarchie sind nichts weniger als nationale Einheitsstaaten, wie man es einst erträumte. Sie sind genau solche Nationalitätenstaaten wie das frühere Oesterreich und haben genau mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Früher nun waren die Juden der Gesamtmonarchie das Element der Ueberbrückimg und Versöhnung, oder vielmehr: sie hätten es werden können, wenn sie sich ihrer nationalen Einheit besonnen und nicht vorgezogen hätten, durch ihre assimilatorischen Vertreter, sei es auf deutscher, tschechischer, polnischer oder magyarischer Seite erst recht die nationalistische Verhetzung zu schüren. Heute ist die Monarchie zerfallen, die Juden sehen sich innerhalb der neuen Staaten vor die gleichen Aufgaben gestellt, und da sie inzwischen eine Abkehr von der Assimilation vollzogen haben, wird sie ihnen diesmal eher gelingen. Es gilt, die hochmütige Isolierung und feindliche Abgrenzung solcher Kleinstaaten zu brechen, die sich in völliger Verkennung der Zeitentwicklung zum' Nationalstaat zurückbilden möchten. Kleinstaaterei als Balkanisierung wäre ein Ruin, als Grundlage eines Föderationssystems aber wäre sie die Rettung Europas. Tat-