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Volk und Land · 1919-08-14 · Heft 33-34 (14.8.1919) · p. Seite 1041-1042

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 33-34 (14.8.1919)
Date
1919-08-14
Page
Seite 1041-1042 (sequence 13)
Language
German
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1041 VOLK UND LAND 1042 Kosten für die Bepflanzungberechnet man mit 125 Frcs. pro Dunatn, so daß also die Bepflanzung von 80 Dunam 10 000 Frcs. kosten würde. Der Erwerb und die Bepflanzung eines für eine Kolonistenfamilie ausreichenden Stück Landes würde demnach 16 000 Frcs. resp. 6000 Rubel resp. 3200 Dollar kosten. In diesem Preise sind einbegriffen die Spesen für die Anschaffung von Inventar, die Errichtung provisorischer Gebäude, in denen die Arbeiter und das Vieh untergebracht werden, bis die Besitzer selbst nach Palästina kommen, ferner die Kosten für einen Brunnen mit einem Motor und einer Wasserleitung, die bis zu den Wirtschaftsgebäuden reicht. Bei der Uebersiedlung muß die Pflanzerfamilie natürlich eine größere Summe mitbringen, von der der Bau und die Einrichtung ihres Wohnhauses, die Anlage eines Gartens, die Anschaffung mehrerer Kühle usw. bestritten werden; als geringsten Betrag hierfür muß man 10000 Francs ansetzen. Davon entfallen mindestens 6000 Francs auf die Errichtung eines Wohnhauses mit drei Zimmern und Küche; 4000 Frcs. sind nötig für die Einrichtung einer kleinen Milchwirtschaft*) lind eines Gemüsegartens, sowie für die Anschaffung von Geräten zur Bodenbearbeitung. Von der verhältnismäßig geringen Investierungssumme bezahlen die Mitglieder einer Pflanzungsgesellschaft entweder 1. in den ersten zwei Jahren je 1500 Rbl., in den nächsten vier Jahren je 750 Rbl., oder 2. sie bezahlen sechs Jahresraten von je 1000 Rbl., oder 3. acht Jahresraten von 750 Rbl. Natürlich kann ein Mitglied auch mehrere Gesellschafts-Anteile erwerben und ein dementsprechend größeres Terrain dafür erhalten. Wenn die erste Jahresrate gezahlt ist, kann die Gesellschaft daran gehen, mit ider Palestine Land Develop* ment Company wegen des Bodens zu verhandeln, was gewöhnlich ein Jahr dauert. Während der Verhandlungsperiode wird die zweite Jahresrate fällig sein, und der Betrag dieser beiden Raten genügt dann ungefähr, um den Kaufpreis für den ■ Boden zu bezahlen. Manche Achusa fordern von ihren Mitgliedern im Anfang eine größere Einzahlung und lassen dieser dann die Zahlung bestimmter Jahresraten folgen. Diese Einrichtung hat den Vorteil, daß die Gesellschaft durch schnellere Anhäufung von Kapital früher in die Lage versetzt wird, die im Anfang den höchsten Betrag erreichenden Kosten für den Erwerb des Landes und den Beginn der Pflanzungsarbeiten zu decken. Ohne daß den Mitgliedern der Pflanzungsgesellschaft allzu große, Opfer auferlegt werden, wird es ihnen also ermöglicht, sich im Laufe weniger Jahre eine anspruchslose Existenz für sich und ihre Familien in Palästina zu begründen. Wenn ein Mitglied sich veranlaßt sieht, aus einer Achusa auszutreten, so wird ihm daraus in den wenigsten Fällen ein Schaden erwachsen, da sich fast immer ein Käufer für seinen Anteil am Besitz der Gesellschaft finden wird. *) Die Idee, jeder Achusa-Familie (also einem Ansiedler-Typus, der doch mit gar keiner oder möglichst geringer Selbstarbeit rechnet) einen, eigenen Milchwirtschaftsbetrieb zuzumiuten, scheint mir reichlich phantastisch! — Das Kapitalerfordernis ist auch ohne dies schon viel zu hoch angegeben. D. T. Die.juristische Form der Pflanzungsgesellschaft. Die juristische Form der Begründung einer Pflanzungsgesellschaft hängt von den Gesetzen und Gepflogenheiten der verschiedenen Länder ab. Es dürfte sich empfehlen, für die Aufstellung der Statuten einen Juristen zu Rate zu ziehen. Im Anhang geben wir die Statuten je einer Gesellschaft in Amerika und in Rußland wieder, die als Modell für die Gründung von Achusa- Gesellschaften gelten können. Rentabilität. Die Pflanzungen geben nicht gleich im ersten Jahre der Fruchttragung den vollen Ertrag, sondern es dauert mehrere Jahre, bis die Bäume zum vollen Früchteertrag gelangen. Für die einzelnen Fruchtsorten dürfte die folgende Rentabilitätsberechnung gelten: Pflanzungen in Palästina. 1. Ungefährer Bodenpreis pro Dunam (919 qm) in Frcs. . . 2. Ist künstliche Bewässerung notwendig?. 3. Ungefähre Zahl der Bäume pro Dunam. 4. Ungefähre Zeitdauer (i. Jahren) von der Anpflanzung bis a) zur ersten Fruchttragung b) zur vollen Fruchttragung 5. Ungefähre Gesamtkosten (Anlagekapital) einschließl. des Bodenpreises pro Dunam in Frcs.: a) bis z. ersten Fruchttragung b) bis z. vollen Fruchttragung 6. Ungefähre jährliche Unterhaltungs- und Aberntungskosten nach der vollen Fruchttragung in Frcs. 7. Ungefährer Bruttoertrag pro Dunam im ersten Jahre der Fruch ttragung: a) in Früchten . . . . kg b) in Geld.Frcs. 8. Ungefährer Bruttoertrag pro Dunam in Jahren des vollen Fruchtertrags: a) in Früchten . . . . kg b) in Geld.Frcs. 9. Ungefährer Nettoertrag pro Dunam in Frcs.: a) im 1. Jahre der Fruchttragung . b) in Jahren der vollen Fruchttragung .... c i H Orangen Mandeln Oliven j| 50 150 50 50 nein ja nein nein 250 60 50 10 4 5! 5—6 6—8 6 7—8 7—8 12 140 1000 175 200 180 1200 200 230 20 100 aOKist. 15 16 300 ä 35 kg 10 80 20 60 10 12 600 80Kist ä 35 kg 40 300 40 240 40 45 - - - - 20 140 25 30 Bei voller Fruchttragung ergeben also alle Pflanzungen zurzeit einen Nettoertrag von 11 bis 13 o/o des angelegten Kapitals. Bei dieser Berechnung ist angenommen worden, daß der Besitzer nicht selbst mitarbeitet, sondern bezahlte Arbeiter beschäftigt. Allerdings ist es notwendig, daß der Besitzer die auf seiner Plantage ausgeführten Arbeiten selbst überw^fht und aus eigener Kraft dafür sorgt, daß seine Früchte einen guten Absatz finden. Die ihm dabei verbleibende Zeit kann er aber für andere Arbeiten verwenden.

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