Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1919)
- Date
- 1919-07-31
- Page
- Seite 981-982 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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981 982 VOLK UND LAND Es ist gewiß nicht belanglos, sich die Entstehung der „Landordnung von Kiautschou“ näher anzusehen. Im Augenblick der deutschen Besitzergreifung vom Pachtgebiet Kiautschou — bekanntlich wurde diese Kolonie von China für die Dauer von 99 Jahren gepachtet, Deutschland war gewissermaßen „Mandatar“ Chinas für diesen Besitz geworden — begann die Landspekulation einzusetzen. Ich folge nunmehr Damaschkes Schilderung der Vorgänge in seiner „Bodenreform“, Jena 1916. Die Chinesen schlossen einen Ring und verlangten von Iden deutschen Beamten für ihren Boden fast zehnmal so hohe Preise als die, die vor der deutschen Besitzergreifung üblich waren. Die deutsche Verwaltung aber beugte sich diesem Ringe nicht. Vielmehr verpflichtete sie jeden chinesischen Grundbesitzer gegen Auskehrung einer nur geringen Barsumme, die etwa das doppelte des Jahresbetrages der bisherigen Grundsteuer ausmachte, seinen Boden nur noch an das deutsche GouVernement zu verkaufen, und zwar zu dem Preise, der vor der deutschen Besitzergreifung landesüblich war. In den großen Handelsplätzen Ostasiens fanden sich bald Leute, denen der.Boden des neuen deutschen Pachtgebietes ein vielverheißendes Spekulationsobjekt zu sein schien. Man schloß Kartelle, man kam überein, sich gegenseitig die Preise nicht zu verderben usw. Muß (man da nicht an die Möglichkeit ähnlicher Vorgänge in Palästina selbst und in Aegypten und Syrien denken? Werden die arabischchristlichen Grundbesitzer, die Sursocks und Twenis die es verstanden haben, ihren Besitz solange nicht an jdie Juden zu verkaufen, es etwa anders machen, werden sie nicht etwa in Aegypten '— oder sollten sie es schon getan haben? — Syndikate bilden, Gelder mobil machen, um einerseits ihren Geldbedarf nicht durch einen frühzeitigen Verkauf ihrer Güter befriedigen zu müssen, andererseits Grundstücke aus schwächeren Händen an sich zu bringen? Begehen doch die Juden die Unklugheit, urbi et orbi bekannt zu geben, daß sie, dazu noch in kurzer Zeit, den größten Teil dCs mobilen Bodens Palästinas, wenn nicht allen, in ihre Hand bringen wollen! Als die geldkräftigen ostasiatischen Spekulanten nach Kiautschou kamen, erklärte die Regierung, daß sie es mit dem Verkauf der inzwischen von den Chinesen zu den obenerwähnten Bedingungen erworbenen Grundstücke durchaus nicht eilig habe. Am (2. September 1898 wurde gleichzeitig mit der Eröffnung des Hajfensi von Kiautschou die „Landordnung“ bekanntgegeben. Diese „Landordnung“, das muß ich vor apf sch icke n, kann uns nicht genügen; (denn sie sieht außer der Pacht auch die Möglichkeit (des Kaufs von Grundstücken vor, beugt allerdings der Bodenspekulation durch Festsetzung einer Wertzuwachssteuer von 33V3°/o und durch die Einräumung eines Vorkaufsrechts für die Regierung vor. Sie unterscheidet Grundstücke innerhalb Und außerhalb des Bebauungsplanes, d. h. städtische und ländliche. Außerhalb des Bebauungsplanes stellt die Regierung freihändig Land zur Pacht oder zum Verkauf tzur Verfügung. In den Chinesenansiedlungen wird das Land in Erbbau vergeben. Für die Grundstücke innerhalb des Bebauungsplanes, also für die städtischen, gilt folgendes: Je nach Bedürfnis wird in öffentlichen Versteigerungen unter Absetzung eines Mindestpreises Land vergeben. Als Grundsteuer werden 6%0 des gemeinen Wertes bestimmt, der alle drei Jahre neu geschätzt werden soll, damit die Grundsteuer in gleichem Verhältnis mit dem Bodenwert steigen könne. Dieses Steigen der Bodenwerte aber ist zweiefllos nicht der Arbeit der einzelnen Besitzer zu danken, sondern wird allein durch die Arbeit des ganzen deutschen Volkes hervorgerufen : jedes Schiff, das Deutschland dorthin sendet, jede Hafenanlage, die es baut, jede Ver besserung der Verkehrswege, jede Kirche, jede Schule, jede Kaserne, die es errichtet, jeder Beamte, den es dort besoldet, alles wird dazu beitragen, den Boden Kiautschous wertvoller zu machen. Dieser unverdiente Wertzuwachs gehört deshalb unzweifelhaft der Gesamtheit. , Aehnliche Gedankengänge müssen uns leiten, gleiche Worte können wir im Munde führen, wenn wir den Bodenreformer Lloyd George ersuchen werden, in Palästina eine „Landordnung“ einzuführen, die der Allgemeinheit den Wertzuwachs am Boden sichert. Dabei werden wir den Weiterverkauf von Land ausschließen müssen, und nur die Erbpacht für ländliche Grundstücke, den Erbbau für städtische zuzulassen haben. Die Hauptsache muß aber sein, daß' ein allgemeines Verbot erlassen \vird, Landkäufe unter Privaten zu tätigen. Nur die Landesregierung behält sich das Recht der Enteignung von Grundstücken vor, die sie zur Verpachtung an neue Ansiedler braucht. Diese Grundstücke erwirbt sie zu Preisen, wie sie vor Beginn der neuen Aera in Palästina landesüblich waren. Auch diese Preise bergen schon einen unverdienten, durch die Arbeit der jüdischen und deutschen Kolonisten in erster Linie verursachten Wertzuwachs in sich. Aber daran läßt sich' nichts mehr ändern. Wir machen uns ja die Araber zu Todfeinden, wenn “wir mit einer solchen Forderung auftreten, höre ich mir von allen Seiten entgegenrufen. Täuschen wir uns doch nicht über die Gefühle der Araber, die von dieser Maßnahme betroffen würden. Das sind die Großgrundbesitzer, die Sursocks, Twenis und Konsorten, die den arabischen Pächter, den Fellachen, schon alle Jahre der türkischen Herrschaft hindurch ausgebeutet, die ihm einen Pachtzins in Höhe von einem Drittel bis einem Fünftel des Bruttoertrages der Felder jahraus jahrein abgenommen hatten. Diese Ausbeutung muß doch ein Ende nehmen, wenn die neue Regierung ins Land zieht. Daher auch ein großer Teil des Hasses gegen die Juden, die die öffentliche Meinung auf Palästina aufmerksam machen. Diese Elemente sind es, die in Jerusalem und anderslwo Versammlungen abhalten, bei denen die moslemische und christliche Araber, die sich sonst in grimmigster Weise befehden, in Eintracht beisammenfinden, um gegen die jüdische Einwanderung und den ganzen durch sie dem Lande unzweifelhaft winkenden Fortschritt Stellung zu nehmen. Ihre Feindschaft haben wir schon, aber die Freundsthaft der Fellachen, für deren Sache wir mit eintreten würden, wenn wir eine Nationalisierung des gesamten palästinischen Bodens fordern, gilt es zu erwerben. Ein besseres Mittel hierzu gibt es ja nicht, als die Befreiung des bislang von den Großgrundbesitzern so arg bedrängten arabischen Landvolkes! Wir müssen es nur verstehen, dieses Propagandamittel für uns auszunutzen |und uns Freunde im Lande zu werben unter den Schichten, mit denen wir im täglichen Verkehr in Stadt und Land stehen werden. Mit den Effendis kommt doch das Volk, der jüdische Landwirt und der jüdische Bürger in der Stadt gar nicht in Berührung. Wie denken sich eigentlich die Verfechter der Nationalisierung allein des jüdischen Bodens in Palästina die fernere Existenz des Fellachen, der doch noch viele Jahre lang die Mehrheit im Lande bilden wird? Muß man nicht mit dem ‘Aufkommen eines Neidgefühls gegenüber den Juden rechnen, denen es um soviel besser gehen