Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1919)
- Date
- 1919-07-31
- Page
- Seite 961-962 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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961 VOLK UND LAND 962 Bebauungsart, an den gleichen Straßen und aut ähnlich geschnittenen Parzellen hätten untergebracht werden können. Und doch gruppierten sich entsprechende Typen zusammen, wie viele alte Straßennamen noch heute erkennen lassen. Die stark differenzierten, der jeweiligen Lebenshaltung angemessenen Wohnbedürfnisse unserer Zeit haben im Verein mit der Komplizierung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine weit größere Anzahl von Gebäudetypen entstehen lassen, die nun nicht mehr bei der Aufstellung von Bebauungsplänen alle gleich behandelt werden können. Die Erfahrungen der neuesten Zeit haben für jeden Typ eine geeignete, von den anderen Gattungen unterschiedliche Bebauungsart als geeignet und notwendig erwiesen. So ist aus wirtschaftlichen Gründen die dem Kleinbürgerhaus gemäße Reihenhausbebauung aut schmaler und tiefer Parzelle an verkehrsarmer Straße, während das herrschaftliche Einfamilienhaus mit erheblichem Bauwich einzeln an einer Straße steht, deren Profil reicher gegliedert sein darf. Ebenso wird sich eine Geschäftsstraße und eine solche für öffentliche Gebäude in Linienführung, Bebauuingsart und Profil grundsätzlich Von jeder andern Gattung unterscheiden müssen. Somit müssen gleiche Gebäudetypen zusammen gefaßt werden. Auch hier können wir wieder an Tel Awiw lernen. Für den ältesten Teil und die ursprüngliche Bebauung mit eingeschossigen Einfamilienhäusern von 3 Zimmern Front, die dem levantinischen Wohnhaus nachgebildet waren, mag die gewählte Parzellenform und Bebauungsart noch eben angegangen sein, wenn schon der Bau wich die unterste Grenze des Zulässigen bedeutete. Als man aber anfing, zweigeschossig zu bauen und unter dem Druck der wachsenden Bodenpreise stellenweisen den Bauwich — entgegen der Bauordnung — noch Verringerte, war diese „offene Bebauung“ zweifellos schlechter als eine geschlossene. Man denke sich zwei Zimmer benachbarter Häuser, deren Fenster sich aut 2 Meter gegenüberliegen. In derartigen Räumen können wir uns natürlich nicht mehr heimisch fühlen, weil der Nachbar mit Auge und Ohr ,'an unserem Leben, teilnimmt. Der schmale Streifen zwischen den Häusern brachte keinen Nutzen mehr für die Belichtung oder Bewachsung, denn dahin strahlte kein Licht, und dort gedieh kein PftanzenwuChs. Dieser Raum, der hinter den Häusern gelegen, eine schätzenswerte Vergrößerung des Gartens gewesen wäre, war nutzlos vergeudet. An dieser Entwicklung trug zweierlei die Schuld. Einerseits fehlten die Machtmittel, der Bauordnung unbedingte Geltung zu verschaffen, die sich mit der Androhung der Versagung von Wasser erschöpften. Anderseits hatte man Parzellierung und Bebauiungsart in einer mißverständlichen Auffassung des Schlagwortes „Gartenstadt“ in falschem Verhältnis zu den gegebenen Möglichkeiten gewählt. Es ergibt Sich also, daß weder von der Terrainspekulation, noch von einer privaten Interessenten-Gesellschaft die Initiative zur Gründung und Anlage einer Wohnkolonie ausgehen darf, wenn die bestmöglichen Wohnverhältnisse herbeigeführt werden sollen. Vergegenwärtigen wir uns, daß eine derartige Aktion für imabsehbare Zeiten entscheidend ist, so werden wir ihre ungeheuere nationale Bedeutung nicht verkennen. Städtegründer sind den nachfolgenden Geschlechtern auf Jahrhunderte hinaus verantwortlich. Stadtanlagen sind Dokumente über den Kulturstand der Nation. Es ist demnach berechtigt und notwendig, daß die Auswahl und der Ankauf der Terr rains für Wohnsiedelungen durch ein! nationales Organ in großzügiger Weise geschieht, und daß dieses Organ einen verständnisvollen Einf.uß aut die Gestaltung des Bebauungsj plans und der Bebauung, sowie der Bauausführung nimmt. Findet unser Prinzip der Erbpacht nationaleigenen Bodens auch grundsätzlich auf städtisches Bauland Anwendung, so ist die Entwicklungsmöglichkeit einer gesunden Bauweise und günstiger Wohnverhältnisse gegeben. Der künstlerische Wert eines Bebauungsplanes kann sinnlich nicht erfaßt werden. Der gewiegte Fachmann kann ihn nur durch eine Reihe verwickelter Ueberlegungen in seiner Vorstellung erstehen lassen. Dem Laien kann nur durch eine anschauliche Vogelperspektive, welche die Bebauung darstellt, ein Begriff davon gegeben werden, welche Möglichkeiten der Bebauungsplan zuläßt. Aber der beste Bebauungsplan schafft noch keine Stadt, kann kein künstlerisches Stadtbild erzwingen. Er sieht Straßenzüge und -Profile und im Verein Smit /der Bauordnung, die Bebauungsart vor. Ihren räumlichen Wert aber erhalten Straßen und Plätze erst durch die Bebauung, wie ihn ein Gebäude nicht durch den Grundriß sondern durch den Aufbau bekommt. Die Raumwirkung einer Straße oder eines Platzes hängt von der Höhe der Gebäude ab, die sie begrenzen; ferner davon, üb diese in fortlaufender Reihe oder mit Abständen angeordnet sind, ob und in weichem Maße sie Auf- und Vorbauten tragen und so von vielem anderen mehr. Die Mehrzahl der Faktoren, welche die Raumwirkung herbeiführen, lassen sich zwar in der Bauordnung festigen, aber selbst ihre strikte Durchführung garantiert noch nicht das Zustandekommen der beabsichtigten Wirkung. Ein beredtes Beispiel ist die Maximilianstraße in München mit den vorgeschriebenen spitzbogigen/ Lauban. Je mehr die Vorschriften der Bauordnung ins Einzelne gehen, umso starrer wird die Matrize, in welche der Architekt seine Gebäude zu pressen hat. Die Scheußlichkeit der Berliner Straßen ist in der Hauptsache die Folge der strengen Normierung der Ausbauten nach Breite und Reliet durch die Bauordnung, die ihrerseits zweifellos aut den besten hygienischen Grundsätzen basiert. Die Bauord-' nung muß weitgehende Bestimmungen über die Bebauung treffen, um die vom Bebauungsplan beabsichtigte Wirkung zu erzielen, ohne diese erzwingen zu können. Je enger aber diese Einschränkungen gestellt werden, umso ungünstiger wirken sie auf die Gestaltung der Gebäude und somit wiederum auf das Stadtbild zurück. Wir sehen uns hier scheinbar in einer Zwickmühle. Und doch sind unter der strengsten Normierung der Bebauung so zwingend eindrucksvolle städtebauliche Wirkungen hervorgebracht worden, daß kein Fühlender sich ihnen verschließen kann. Betrachten wir im Gegensatz zur Maximilianstraße den mit Arkaden Umsäumten Zirkel, der das Karlsruher Schloß umgibt. Die künstlerische Wirkung ist vollkommen. Genau so vollkommen hat sich der Bauherr die Wirkung der Maximilianstraße gedacht. Warum ist dem Bayern nicht gelungen, was dem Badenser in so hervorragender Weise geglückt ist? Des Rätsels Lösung: In Karlsruhe ist Bebauungsplan und Bebauung ein Und demselben Kopf, dem des genialen Weinbrenner, als ein Ganzes entsprungen, während in Müiir Chen eine Reihe mehr oder minder fähiger Architekten im Geiste der durch die Bauordnung gegebenen Bauidee schaffen sollte. Ein derartiges Zusammenwirken vieler Köpfe ist nur in Zeiten