Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 29-30 (17.7.1919)
- Date
- 1919-07-17
- Page
- Seite 911-912 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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911 aT=B-.=ir-g=-r=r=-^-■■ . VOLK Die Generalunkosten hätten sich dabei für eine Kolonie von 200 Familien ä 5 Seelen aut etwa 50 000 Francs im ersten und 10 000 Francs im zweiten J.ahre gestellt. (Von diesen 50 000 Francs entfielen auf Administration und Personal 11 500 Francs, auf Maschinen ca. 20000 Francis usw.). Bei dieser Aufstellung ist freilich der Bodenpreis nicht vorgesehen, da das Land damals von der türkischen Regierung gegeben wurde. Aber auch w i r brauchen ja bei Nationalfondsland, das in Erbpacht gegeben wird, die Kolonisten nicht mit dem Bodenpreis zu belasten. Ganz ähnliche Ansiedlungsikosten — hier sogar m i t dem Boden — wurden mir vom Direktor des Agricultural-Departement auf Cypern mitgeteilt. Bäuerliche Niederlassung sollte dort mit 100 £ (2000 M.) bewerkstelligt werden können. Für 2000 Francs im Durchschnitt hat auch Griechenland. die aus Bulgarien geflüchteten griechischen Städter, Landleute und Fischer von der Schwarzmeerküste unter ähnlichen Verfiältnissen in Thessalien vor etwa 10 Jahren angesiedelt. Uebrigens hat Prof. Warburg bei der Propaganda für den Palästina-Pflanzungsverein (1906) argumentiert, daß schon 25 Anteile ä 80 Mark (= 2000 M.) die Seßhaftmachung einer palästinensischen Familie, und 50 solche Anteile (= 4000 M., alsio genau die Ziffern von Oettingers Schema VI), die Uebersiedlung einer Judenfamilie von Europa nach Palästina ermöglichen würde. Aber unbeirrt und unbeirrbar durch solche Tatsachen und Argumente bleiben unsere maßgeblichen Offiziellen bei ihrer Kostensumme von durchschnittlich ca. 20 000 M. — sogar für unterstützte Kolonisation! Auch der Nationalfonds, der erst soeben wieder ein kleines Heftchen in die Welt sdiidkt, hält an diesen 25 000 Francs pro Familie fest und will es nicht verstehen, wie entmutigend es auf seine Spender wirken muß, wenn sie sich einmal vergegenwärtigen, wie klein die kolonisatorische Wirkung dieses Instituts bei solcher Datierung des Einzelkolonisten sein muß. Es scheint mir wahrlich an der Zeit, auch gegen diesen Unfug einmal energisch Front zu machen, und zwar in der Oeffentlichkeit, da jahrelange Einwendungen im engeren Komitee und dergleichen nichts zu fruchten scheinen. Wenn der Nationalfonds sich endlich einmal bequemen wird, allgemeine Ainsiedlungsbedingungen auszuarbeiten, und wenn diese dem Gartenbaucharakter des Landes1 angepaßt sein werden, so wird er vermutlich dazu kommen, jedem Ansiedler beispielsweise einen Hektar ameliorierten Bodens — möglichst auch bewässerbar — im Werte von vielleicht 1000—2000 Francs zu stellen, eine Fläche, die genug Ertrag bringt, um sogar eine Ö °'oige Pacht zu ermöglichen. Damit würde der Nationalfonds wirklich eine kolonisatorische Wirkung haben, auf die das geduldig spendende Publikum doch schließlich diese ganze Zeit hindurch hat warten müssen. In der Afaielioration und der Schaffung der Bewässerungsanlagen hätte der Nationalfonds außerdem die Möglichkeit, als Arbeitgeber ganz großen Stiles aufzutreten und auf Grund dieser beiden Wirkungen könnte er mit ganz anderem Recht als jemals bisher an die jüdische Oeffentlichkeit herantreten und seine Einnahmen damit in überraschend kurzer Zeit vervielfachen. Aber einstweilen beharren der Nationalfonds, Oettinger und Ruppin bei ihren zehnfach zu hohen Ziffern und hindern damit das Ansiedlungswerk UND LAND ~ - -- -. x- — 912 I aus lauter „Fürsorge“ für die Einwanderer, an- I statt es zu fördern. | Sehr schön sagt Dr. Chamitzer in seinem i neuesten Artikel über die Palästinatagung in der I Rundschau: „An der Gesundheit des Aufj baus darf unser Volk nicht sterben.“ i Aus lauter Sorge für eine reichliche Dotierung des Einzelnen arbeiten unsere offiziellen Instanzen usw. der Volks- und Massenhilfe entgegen, als welche allein der Zionismus seine Berechtigung hat. Was uns not tut ist die Massenhilfe. Aut kleinen Flächen und mit geringen Kosten. Aut Selbständigkeit und aut Selbstarbeit gestellt. Bei einem solchen System haben wir es auch1 nicht nötig, mit mehr oder weniger dauernden Lohnarbeitern zu rechnen, von denen Ruppin (auf S. 55 seines Buches) in so unglaublicher Verkennung und Mißachtung nicht nur des „Zeitgeistes“ sondern auch der ältesten jüdischen Sozialempfindungen sagt: „Die in den Kolonien und Farmen beschäftigten fast 1500 Arbeiter sind ein vorgebildetes Menschenmaterial für zukünftige Anäiecf- 1 e r und dadurch von großem Werte.“ Wenn dies das Fazit von Ruppins Aiufbauplan für die Arbeiterschaft ist, so wird Wohl keine allzu große Unbescheidenheit dazu gehören, wenn ich meiner eigenen Lösung weitausi den Vorzug gebe, die eine Arbeiterschaft im üblichen Sinne nur für das 'Gemeinwesen in Aussicht nimmt, dagegen jedem, der für dieses eine etwa dreijährige Arbeitsdienstzeit abgeleistet hat, den Anspruch auf eine Erwerbsheimstätte gewährt, die eine auskömmliche, unabhängige Existenz und den Weg zum Wohlstand sichert! Dieses System würde bedeuten: Arbeitsgelegenheit und Existenz für alle. Arbeit aller für alle im Wege einer Arbeitsdienstzeit. Heimstätten für alle. Gleiches Landmaß für alle. Selbständigkeit bereits in jungen Jahren. Vielseitige Ausbildung und freie Berufswahl für alle. Land, Brot und Freiheit für alle. Dabei freilich auch — worin ich in der Hauptidee mit Ruppin übereinstimme — Betätigungsrn ö g I ic h ke i t e n für das jüdische Kapit a I unter Ausschaltung von Mißbrauch, aber dennnoch lohnend genug, um der unbedingt erforderlichen Mitwirkung des Kapitals an unserem Aufbau auch einen entsprechenden An reiz zu bieten. A*uf solchen Wegen werden wir tatsächlich zu derjenigen sozialen Gerechtigkeit gelangen können, die nicht nur einer Tagesförderung, sondern den ältesten jüdischen Tendenzen entspricht. Eine soziale Gerechtigkeit, die den überspanntesten Arbeiterfordemngen durch das Angebot von etwas viel Weitergehendem wirksam entgegentritt, und die gleichzeitig nach der anderen Seite jede mißbräuch1liche Betätigung der Kapitalgewalt ausschließt. Hierbei ist die Möglichkeit einer sö hohen Gegenleistung des Gemeinwesens, wie sie in der Gewährung von Erwerbsheimstätten liegt, dadurch geboten, daß diese Heimstätten in einem Pachtverhältnis (zu etwa 6 o/0) dargeboten werden. Andererseits wird die Pacht für eine solche Erwerbsheimstätte niedriger ausfallen als bisher die Miete für eine schlechte Wohnung. Allenfalls könnte man zweifeln, ob das1 neue Gemeinwesen auf diese Weise auch industriell