Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1919)
- Date
- 1919-07-03
- Page
- Seite 853-854 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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853 VOLK und LAND 854 4. Ebenso werden sie das Recht haben, soziale und Wohltätigkeits-Institutionen, Schulen und andere pädagogische Anstalten auf eigene Kosten zu gründen und in diesen Anstalten die eigene Sprache und Religion zu gebrauchen. Die polnische Regierung wird den öffentlichen Institutionen in den Städten und Bezirken, wo bedeutende Minoritäten wohnen, eine vernünftige Möglichkeit bieten, um den Unterricht der Kinder in ihrer eigenen Sprache zu sichern. Diese Minoritäten werden einen entsprechenden. Anteil an den für diese Zwecke bestimmten Staats- und Gemeindegeldern haben. Die durch die jüdischen Kultusg^ieinden eingesetzten Schulkomitees in Polen werden die Verteilung der für die jüdischen Schulen zuerkannten öffentlichen Gelder unter staatlicher Kontrolle sichern. Obige Vorschriften hindern die Einführung des obligatorischen polnischen Unterrichts nicht. 5. Die Juden dürfen nicht zu Handlungen gezwungen werden, welche die Sabbatfeier verletzen und dürfen keine Rechte verlieren, wenn sie am Sabbattage vor dem Gerichtshöfe nicht erscheinen werden. Eine Ausschreibung der Wahlen am Sabbattage wird nicht vorgenewnmen werden. 6. Obige Bestimmungen, die der polnischen Verfassung einverleibt werden, verbleiben unter dem Schutze des Völkerbundes und dürfen ohne Genehmigung der Leitung des Bundes nicht abgehoben werden. Zu diesem Entwurf schreibt der Krakauer antisemitische „Illustrowany Kuryer Codzienny“: „Diesen Bestimmungen gemäß wäre Polen in ein Judaeo-Polen im buchstäblichsten Sinne des Wortes verwandelt, die Polen Würden zu Parias im eigenen Vaterlande, die gezwungen wären, Hebräisch oder Jargon zu lernen, um sich mit einem Zionisten vor Gericht verständigen zu können. Es versteht sich wohl von selbst, daß der Warschauer Landtag einen solchen Vertrag nicht genehmigen kann., welcher — wie . man in parlamentarischen Kreisen behauptet — ein einseitiges Diktat zu Gunsten der jüdischen Bevölkerung wäre, die doch - mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den polnischen Staat bekämpfte. Würde 'man, was ganz ausgeschlossen ist, diesen Vertrag Polen auToktroyieren und sollten die Polen dessen Bestimmungen gedankenlos genehmigen, so wären die Juden bei uns derart privilegiert, wie in keinem Staate der Welt. Polen wird dann diesem Vertrage zustimmen, wenn ihn diejenigen Staaten, welche ihn uns aufoktroyieren wollen — zuerst bei sich einführen. Das Projekt dieses Vertrages, ein Werk der aus'ändischen jüdischnationalistischen Organisationen — führt das jüdische Ghetto ein und gräbt einen schrecklichen Abgrund zwischen der polnisch-katholischen und der jüdischen Bevölkerung. Die jüdischen Politiker täuschen sich auch nicht über die verhängnisvollen Folgen dieses Projektes, und der Herr Abgeordnete Liebermann in Paris tut alles, um dieses Projekt gründlich zum Scheitern zu bringen. Jedenfalls spielen die jüdischen Nationalisten mit dem Feuer.“ Minoritätenschutz in Deutsch-Oesterreich Das Kopenhagener Zionistische Büro berichtet über die Bedingungen zum Schutz der völkischen Minoritäten in dem Friedensvertrag, den die Alliierten Deutsch- Oesterreich vorgelegt haben. In den betreffenden Paragraphen des Friedensvertrages heißt es: Oesterreich verpflichtet sich, seine staatlichen Einrichtungen in Konformität mit den Prinzipien der Freiheit und Gerechtigkeit zu bringen und anerkennt, daß die Verpflichtung für den Schutz der Minoritäten Anr gelegenheiten von internationalem Belang sind, 'über* die der Völkerbund! Jurisdiktion hat. Oesterreich sichert allen seinen Einwohnern ohne Unterschied der Geburt, Nationalität, Sprache, Stammeszugehörigkeit oder Religion vollständigen Schutz an Leben und Freiheit, sowie Recht der freien Ausübung jeden Glaubens zu. Alle österreichischen Stratsan,e'.ö igea ohne Unter schied der Stammeszugehörigkeit, Sprache oder Religion sind gl ei eh vor dem Gesetz. Es dürfen ihnen keine Beschränkungen für den freien Gebrauch irgendeiner Sprache im privaten oder öffentlichen Verkehr auferlegt werden. Den österreichischen Staatsangehörigen nichtdeutscher Sprache müssen vernunftgemäße Erleichterungen für den Gebrauch ihrer Sprache vor Gericht gewährt werden. Oesterreichische Staatsangehörige, die zu ethnographischen, religiösen oder sprachlichen Minoritäten gehören, sollen den gleichen Schutz wie die übrigen österreidhischen Staatsangehörigen genießen:, insbesonders bezüglich der Schulen und sonstigen Erziehungseinrichtungen. In Bezirken, wo ein beträchtlicher Bevölkerungsanteil von österreichischen Staatsangehörigen anderer als deutscher Sprache wohnhaft ist; sollen auf den Schulen für den Unterricht der Kinder in ihrer eigenen Sprache Erleichterungen geschaffen werden; ein gerechter Anteil der öffentlichen Mittel soll für diesen Zweck verwandt werden. Diese Bestimmungen, die die österreichische Regierung nicht hindern, den Unterricht der deutschen Sprache obligatorisch zu machen, müssen in das Grundgesetz Oesterreichs als ein Verzeichnis yon Rechten und Bestimmungen aufgenommen werden, die dem Schutze des Völkerbundes unterstellt sind. Der Frauenkongreß und die Judenfrage Eine Woche tagte der internationale Frauenkongreß für einen dauernden Frieden in Zürich. Alle Weltteile waren vertreten. Der Kongreß war nach Nationen aufgebaut und erkannte folgerichtig auch die Minoritätsrechte an. Die jüdische Nation rwar nicht vertreten. Es fehlte nicht an bedeutenden jüdischen Frauen, aber sie kamen nicht als Jüdinnen. Mrs. Ethel Snowden wurde für die jüdische Sache interessiert. Sie ist die Gattin des Führers der englischen Labour Party, selbst eine führende Frau und bedeutende Rednerin, die die Labour Party auf der internationalen Sozialistenkonferenlz in Bern undi der Völkerbundkonferenz Vertreten hat. Sie erklärte sich bereit, die Resolution zur Judenfrage, die die internationale Sozialistenkonferenz in Amsterdam gefaßt hat, in der poliIschen Kommission zu beantragen. Die Kommission legte sie dem Plenum zur Beschlußfassung vor. Die Präsidentin, Mrs. Addams, meinte nun, es handle sich Um eirte zionistische Formulierung, die Parteicharakter hätte und über den Rahmen des Kongresses hinausginge, der nur gegen eine Entrechtung der Juden Stellung zu nehmen hätte. Als die Resolution zur Verhandlung kam, wurde sie von Frau Kulka (Wien) sehr wirkungsvoll vertreten, welche auch in einem Zusatze einen scharfen Protest gegen die Pogrome beantragte. Die Vizepräsidentin, Mac Millian, brachte einen Gegenantrag ein, der (dahin ging, daß der Kongreß bloß gegen die Verkürzung der Rechte der Juden Stellung nehme, der Antrag Kulka wäre eine Parteisache, ln der Debatte sprachen Frau Lehmann (Deutschland), Mrs. Moor (Australien) für den Kommissionsantrag. Frau Ku'ika erklärte in ihrem Schlußwort, sie selbst sei keine Zionistin, die Berechtigung der von ihr vertretenen Forderungen fließe aber aus dem Selbstbestimmungsrechte der Völker. Die Präsidentin, öffenbar eine erfahrene Parlamentarierin, teilte die Abstimmung in fünf Teile nach den Absätzen des Kommissionsantrages und brachte es so zu Wege, daß ein Absatz der Resolution keine Majorität erlangte ünd daß dann nach Ergänzung der Antrag Mac Millian angenommen wurde, obwohl er bereits im angenommenen Teil enthalten war. Der Protest gegen die Pogrome wurde angenommen.