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Volk und Land · 1919-07-03 · Heft 27 (3.7.1919) · p. Seite 843-844

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 27 (3.7.1919)
Date
1919-07-03
Page
Seite 843-844 (sequence 10)
Language
German
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843 VOLK UND LAND 844 bleibende Boden hätte als Sicherheit für die Nationalanleihe zu dienen, die in Form festverzinslicher Obligationen oder Pfandbriefe begeben wird. Ihr Zweck ist hauptsächlich der Ankauf des nötigen Geländes zwecks Abgabe an Siedler in einzelnen Parzellen in Erbpacht. Zur Gewährung von Kredit an die Siedler soll die Nationalanleihe nicht dienen. Für diesen Zweck sollen die auf dem Erbpachtboden errichteten oder zu errichtenden Baulichkeiten als Sicherheit für eine zu begründende Darlehenskasse dienen, die nach Maßgabe des Gebäudewertes Darlehenskassenscheine herausgibt. Zur Verstärkung dieser Sicherheit kann ein kleinerer Teil der Nationalanleihe reserviert werden. Da nur die vergänglichen - Gebäude und nicht der Boden für das Darlehen haften, so kommen nur Amortisationshypotheken in Frage. Der von dem Erbpächter zu zahlende Zins setzt sich demnach aus drei Teilen zusammen: dem Pachtzins, dem Zins für das geliehene Kapital und einer Tilgungsrate. Die Landgesellschaft ist verpflichtet, imi Verhältnis zui den zurückgezahlten Raten Dariehenskasserischeine einzuziehen, während sie nach Maßgabe der von ihr neu gewährten Hypothekarkredite neue Scheine ausgibt. Diese an die Erbpächter gegebenen Darlehenskassenscheine sollen i m I n 1 a n d e gesetzliches Zahlungsmittel sein — neben der allgemeinen Währung. Wer Zahlungen nach dem1 Auslände hat, dem' muß die offizielle Bank die Darlehensscheine in international geltende Zahlungsmittel Umtauschen. Gerade letztere Verpflichtung wird' verhindern, daß die Darlehensscheine etwa einen Minderwert erleidien. Im übrigen braucht die Landgesellschaft nicht den gesamten Kredit in bar zu geben, sie kann vielmehr Dünger, Saatgut, normalisierte Bauteile usw. im Großen beziehen und den Siedllern dadurch biliiger liefern. Man könnte einwenden, daß der hier vorgeschlagene Weg einen unnötigen Umweg bedeute, weil es einfacher sei, dem Siedler Pfandbriefe zu geben. Diese sind jedoch als Geld zu wenig beweglich. Als auf die Bemühungen des bekannten Pastors Bodelschwingh hin 1907 durch Ministerialverfügung in Preußen Gartenrentengüter von Va Morgen Mindestgröße für Industriearbeiter zugelassen wurden, gewährte die Rentenbank eine erste Hypothek von s/4 des Stellenwertes (Bodenpreis und Baukosten) zu 314 °/d, die miit einem weiteren halben Prozent in 61 Jahren amortisiert werden sollte. Sie gewährte sie aber in 31/2 °/o igen Rentenpfandbriefen zum Nennwert, und diese wurden dem Stelleninhaber nur zum Tageskurse abgenommen, d. h. mit etwa 10 0/0 Verlust. Dieser Ausfall von 1/10 (oder bei 4 °/o igen Pfandbriefen die entsprechende Erhöhung der Zinsenlast) machte die Begründung der Heimstätte oft unmöglich. Ein Mitarbeiter Bodelschwinghs schlug daher vor, dieser und anderen Unvollkommenheiten in der Finanzierung der Gartenrentengüter mit einem1 Schlage abzuhelfen durch die Schaffung von Rentenban knote in. Diesen Weg erklärte Professor Ermann, dem ich diese Angaben entnehme, für nicht gangbar, weil durch die vorgeschlagene Vermehrung des Papiergeldes unsere Währungs- Verhältnisse verschlechtert würden. Der oben vorgeschlagene Mittelweg der Darlehensfcassenscheine als nur im Inlande gültiger Zahlungsmittel würde den Wert unserer allgemeinen Währung nicht gefährden, zumal diese in absehbarer Zeit die englische sein wird Der Siedler aber erhält sein Darlehen ohne Kursverlust. Sollte in dieser Anregung ein brauchbarer Kern enthalten sein, so erwarte ich als erste und hauptsächlichste Folge davon, daß die Notwendigkeit der phantastischen Ziffern für die Natkmalanleihe entfällt bzw. daß das Gelingen und) vor allem der Umfang der Kolonisation nicht von der Erlangung einer derartigen Riesenanleihe abhängt, weil sie ja nur dem Ankauf des Bodens, nicht aber der Kreditgewährung an die Siedler dienen soll. Je kleiner die erste Nationalanleihe aber ist, desto eher können wir hoffen, unter Einsetzung der nationalen Imponderabilien einen nicht übertriebenen Zinsfuß zu erlangen. DER ZIONISMUS VOR SEINEM TRIUMPHE Von Professor Dr. Adolf Koch. Knapp zwei Jahrzehnte, nachdem Theodor HerzI den Gedanken des Zionismus vor der Welt hat aufleuchten lassen, ist diese „utopistische Idee eines verrückten Schwärmers“ der wichtige Gegenstand ernster Verhandlungen geworden, die über die künftige Ordnung der Welt entscheiden. Das Schicksal Herzls bestätigt so aufs neue, daß das Leben auch den edlen Ehrgeiz eines Menschen nur selten befriedigt. Er wurde von seinem Werke weggenommen, seines Sieges sicher; ihn zu schauen, war ihm hiebt vergönnt. Das eben ist das Kennzeichen großer Naturen: sie beginnen wohl, aber sie vollenden nicht! Daß der Zionismus eine weltpolitische Frage und Bewegung und daß er weiter die Palästina frage umfasse und schlechthin sei, diese seine beiden Hauptpostulate und Inhalte haben am» 27. Februar 1919 ihre historische Anerkennung und Bestätigung gefunden. An diesem Tage hat der Zehneraussdhuß der Pariser Friedenskonferenz die zionistische Abordnung, bestehend aus ßokolow, Weizmann, UssisChkim und Andre Spire, empfangen, um die Palästinaforderungen des jüdischen Volkes entgegenzunehmen. Sie sind in der Hauptsache folgende: 1. Die hohen vertragschließenden Parteien anerkennen das historische Recht des jüdischen Volkes auf Palästina und das Recht der Juden, Palästina als nationales Heim wieder aufzubauen. 2. Die Souveränität über Palästina soll dem Völkerbund übertragen und Großbritannien als dessen Mandatar bestellt werden. 3. In Palästina sollen politische, administrative und ökonomische Bedingungen geschaffen werden, die die Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk durch die Schaffung eines autonomen jüdischen Gemeinwesens ermöglichen, wobei klar verstanden wird', daß nichts getan werden soll, was die bürgerlichen und religiösem Rechte der vorhandenem niChtjüdischen Bevölkerung oder die Rechte und die politische Stellung der Juden anderer Länder beeinträchtigen könnte. Der Mandatar soll die jüdische Einwanderung und die Bildung einer geschlossenen jüdischen Siedlung fördern. Ein jüdischer Rat soll den Mandatar bei der Entwicklung des Planes der jüdischen Heimstätte unterstützein. Konzessionen sollen gewährt werden für öffentliche Arbeiten unter Erschließung der Hilfsquellen des Landes. Der Mandatar soll die Bildung einer jüdischen Selbstregierumg durch weitestgehende Maßnahmen in die Wege leiten. Dem Berichte, den Dr. Weizmann am 3. März vor der LomcHoner Zionistenkonferenz erstattet und den die „Jüdische Rundschau“ vom 11. März telegraphisch gemeldet hat, ist zu entnehmen, daß zu Paris England

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