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Volk und Land · 1919-07-03 · Heft 27 (3.7.1919) · p. Seite 841-842

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 27 (3.7.1919)
Date
1919-07-03
Page
Seite 841-842 (sequence 9)
Language
German
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841 VOLK und LAND 842 Ländern der Diaspora notwendig-, die zugleich die Aufgabe haben sollen, Pläne und sonstige Vorarbeiten mit ihren mehr oder weniger beschränkten Mitteln vorzunehmen. Dieselben Kommissionen werden später in der Lage sein, durch ihre Vorstandsmitglieder an der Leitung der betreffenden Gesellschaften und Unternehmungen teilzunehmen. Letzteres muß besonders betont werden, weil den Kommissionen die Gelegenheit gegeben werden muß, über die Tätigkeit der einzelnen Unternehmungen und Gesellschaften ein wachsames Auge zu behalten, um Durchkreuzungen oder Vernachlässigungen unserer nationalwirtschaftlichen Forderungen zu verhindern. Als solche ist besonders die Forderung zu erwähnen, daß in allen Unternehmungen jüdische Arbeitskräfte verwendet werden. Wir dürfen nicht noch einmal die traurige Erscheinung erleben, daß in allen •unseren Unternehmungen fremde, auf primitivster Kulturstufe stehenden Arbeiter sich hincindrängen, die durch ihre billigen aber minderwertige Arbeitsleistungen unseren Arbeitern die Einwanderung unmöglich machen. Niemand wird uns diese Forderung verübeln wollen, wenn wir darauf hinweisen, daß andernfalls aus Syrien, Aegypten und dem ganzen Nordafrika das fremde Proletariat in die jüdischen Werkstätten und Kolonien strömen wird, daß wir mit einem derartigen Kolonisationswerk den Fluch unserer Nachkommen auf uns laden werden, falls wir mit unseren Unternehmungen ein Gemisch von Arabern, Negern, Syrern und Aegyptern in Palästina ansiedeln werden. Es wird sich u. a. empfehlen, in der palästinensischen Regierung eine jüdische Kommission zur Erteilung von Konzessionen für sämtliche Unternehmungen einzusetzen, die imstande sein wird, unsere nationalwirtschaftlichen Forderungen durchzusetzen. Bei einer großzügigen Notstandsaktion, die, unbeirrt von engherzigen Theoremen aufs Ganze losgeht, werden wir ohne wesentliche Störungen Zehntausenden, vielleicht Hunderttausenden armer jüdischer Verfolgter eine neue Heimat in den nächsten Jahren schaffen können. Zu diesen Ausführungen schreibt Herr Richard L i c h t h e i m: Die Vorschläge des Herrn Dr. Honig stimmen im großen und ganzen mit dem überein, was ich in meinem Palästinareferate ausgeführt habe. Wenn Herr Dr. Honig zum Schluß schreibt, daß auf diese Weise „in den nächsten Jahren Zehntausenden, vielleicht Hunderttausenden“ von Auswanderern geholfen werden kann, so verweise ich auf die — ganz ähnlichen — Ziffern meines Referats, in welchem ich — unabhängig von den Einwande rem, die in den ersten Jahren bei N o t s t a n d s a r b e i t e n beschäftigt werden könnten — mit einer jährlichen Einwanderung von 20 000 Personen rechne. Den Begriff der Notstandsarbeiten fasse ich allerdings anders, als Herr Dr. Honig. De meisten der von ihm genannten Arbeiten sind keine Notstandsarbeiten, sondern es sind die von jeher von uns projektierten kolonisatorischen Erschließungsarbeiten, die freilich zum Teil langwierige Vorstudien und Vorbereitungen erforderlich machen. (Hierher gehören die von ihm genannten Verkehrsuntemehmungen sowie der Bau von Kraftwerken.) Was Herr Dr. * Honig unter Punkt 1 über die „ungeheure Ausdehnung brachliegenden Bodens“ schreibt, ist mir nicht verständlich. Der größte Teil des für die Kolonisation erforderlichen Bodens muß aus Privatbesitz käuflich oder durch Enteignung erworben werden. An Staatsländereien und herrenlosem Boden sind im ganzen etwa 200 000 Hektar verfügbar, wovon aber ein sehr großer Teil durch arabische Pächter besetzt ist. Völlig brachliegender Boden ist in Palästina — von den Dünen am Meer abgesehen — fast gar nicht vorhanden. De Erwerbung des Bodens, die Abfindung oder Umsiedlung der Fellachen wird in jedem Fall längere Zeit in Anspruch nehmen. Von einer „ungeheuren Ausdehnung“ brachliegenden Bodens, der ohne weiteres sofort für die jüdische Kolonisation in Besitz genommen und großen Menschenmassen für Erschließungsarbeiten zugewiesen werden kann, ist demnach keine Rede. Manche der von Dr. Honig erwähnten Arbeiten kommen — zum mindesten vorläufig — aus klimatischen und gesundheitlichen Gründen für jüdische Einwanderer nicht in Frage; dazu gehören die Entwässerung der Sümpfe und die Arbeiten im Jordanthal. — MASSENSIEDLUNG UND GELDBESCHAFFUNG Von Dr. E. Simonson. Die Londoner Konferenz zionistischer Führer hat beschlossen, daß der vom Jüdischen Nationalfbnds angekaufte Boden für ewige Zeiten im Obereigentum des jüdischen Volkes bleiben soll. Damit ist nur ein bereits im Dezember 1900 voon V. Zionistenkongreß gefaßter Beschluß bestätigt worden. Er soll vor allem eine Benutzung des Bodens als Handelsware und damit Verteuerung des Wohnens und Arbeitens verhindern. In welcher Form das geschehen soll, ob durch Erbbaurecht, Wiederkaufsrecht (Ulmer System) oder durch Schaffung von Rentengütern, ist von sekundärer Wichtigkeit und kann je nach den besonderen Verhältnissen entschieden werden. Im Vordergründe des Interesses; steht die Ansiedlung von Kleinbauern und Gärtnern, und da erhebt sich als lebenswichtigste Frage die Beschaffung des Kredits für Baugeld und! Betriebsmittel für die Siedler, die in der überwiegenden Zahl nicht genug eigenes Kapital haben werden. Geplant ist nun die Aufnahme einer Nationalanleihe für diesen Zweck. Nach den verschiedenen bisher angestellten Berechnungen würde diese Anleihe aber nach Milliarden zählen müssen, um! ihrem Zwecke halbwegs»,zu genügen. Sind doch auf der erwähnten Londoner Konferenz 500—600 Millionen £, also 10—12 Milliarden Mark nach Vorkriegskurs, als notwendig gefordert worden (Wilkansky). Wären diese phantastischen Ziffern unumgänglich, darin wäre nicht nur der Ansiedlung aiuf Grund des Erbbaurechts, sondern der Nationalisierung des Bodens überhaupt das Urteil gesprochen, denn das Privatkapital gäbe .Hypotheken nur her, wenn auch der Boden, nicht nur die Baulichkeiten, dafür haftet. Im folgenden möchte ich aber einen anderen Weg andeuten, auf dem die Sch wierigkeit vielleicht umgangen werden könnte. Zum Ankauf des Bodens durch den Nationalfonds oder eine zu begründende Landgesellschaft ist nur eine weit geringere Summe notwendig. Für das zunächst für jüdische Kolonisationszwecke zur Verfügung stehende Land würden etwa 400 Mill. Frcs. genügen. Der hauptsächlichste Geldbedarf entsteht dagegen durch die Notwendigkeit, den Siedlern für Bau, Einridhtung und Betrieb die erforderlichen Kredite zur Verfügung zu stellen. Durch die Trennung des Bodens und der Gebäude als Kreditbasis, die eine natürliche Folge der Nationalisierung ist, sind wir nun in der Lage, auch die Kredite für die beiden genannten Zwecke — Landkauf durch die Landgesellschaft und Hypothekarkredit für die Parzellen-Erbpächter — auseinander zu halten und einzeln zu organisieren. Der im Eigentum der Gesellschaft ver-

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