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Volk und Land · 1919-07-03 · Heft 27 (3.7.1919) · p. Seite 831-832

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 27 (3.7.1919)
Date
1919-07-03
Page
Seite 831-832 (sequence 4)
Language
German
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831 VOLK UND LAND 832 Organisationen, aber auch ausländischer Regierungen, gegeben. Im Krieg wurde — jedenfalls zunächst — die Methode der Arbeiterzentrale keine bessere, und die sich daraus ergebenden Konsequenzen wurden besonders schlimm durch die schikanöse Kriegsgesetzgebung, unter der die feindlichen Ausländer — und um solche handelte es sich ja bei den in Polen angeworbenen Arbeitern — in Deutschland standen.. Dazu kam die ungeheuerliche Profitsucht der deutschen Arbeitgeber, insbesondere der Kriegsindustrie, die in einer beispiellosen Form die Rechtlosigkeit der ausländischen Arbeiter ausnutzten. Die Verträge, auf Grund deren die Arbeiter in Polen für Deutschland angeworben wurden, waren ein Musterbeispiel dafür, wie Ärbeitsverträge nicht sein sollen. Sie lieferten die Arbeiter ganz in die Gewalt des Unternehmers, waren so lang, daß der sehr oft des Lesens und Schreibens unkundige polnische Arbeiter sie niemals ganz lesen konnte, und hatten höchst zweifelhafte Bestimmungen über die Dauer des Arbeitsvertrages. Ursprünglich lauteten sie „auf die Dauer von . . . Monaten, wenigstens aber für die Dauer des Krieges“. — Es war klar, daß der Arbeiter in den Glauben kommen mußte, daß die handschriftlich eingetragene Zahl vor dem Wort „Monaten“ die Dauer des Vertrages bezeichnete, während er tatsächlich bis zu dem Ende des Krieges galt, auch wenn der Krieg noch so viel Jahre dauerte, ln diesem Glauben wurden die Arbeiter bestärkt durch die übliche Art der Anwerbung, bei der sie immer rwieder auf die eingetragene Zahl hingewiesen wurden. Als später Zweifel an der rechtlichen Gültigkeit dieser Fassung vorgebracht wurden, wurde der Text geändert Und lautete jetzt: „Für die Dauer des Krieges, längstens aber für . . . Monate“. Diese Verträge wurden zwar in der Regel auf die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen, nichtsdestoweniger war aber der Effekt derselbe, wie bei den alten Verträgen. Auf Grund des Hilfsdienstgesetzes nämlich itnd der besonderen für Ausländer erlassenen Bestimmungen war es dem ausländischen Arbeiter fast unmöglich, nach Ablauf dieser 6 Monate seine Stellung zu wechseln und ganz unmöglich, den Ort, an dem er sich befand, oder bestenfalls den Generalkommandobez'rk, in dem er arbeitete, zu verlassen^ so daß er .also auf diese Weise, sozusagen hinten herum, entgegen dem offenbaren, Wortlaut des Vertrages auf unbestimmte Zeit bei dem Arbeitgeber ausharren mußte, auch wenn er dies keineswegs wollte. Zuwiderhandlungen wurden mit schweren Strafen, Internierungen usw. bestraft. Dazu kam, daß die einmal nach ^Deutschland gekommenen ausländischen Arbeiter keinesfalls mehr vor 'Ende des Krieges in die Heimat zurückkehren durften. Zwar wurde ihnen ausdrücklich bei der Anwerbung sowohl wie auch in allen möglichen offiziellen Verlautbarungen ein regelmäßiger Urlaub in ihre Heimat zugesichert, tatsächlich aber wurde dieser Urlaub deti Landarbeitern überhaupt n’cht und den Industriearbeitern nur in verhältnismäßig beschränkter Zahl gewährt. Wer aber nach Ablauf des Urlaubs nicht wieder nach Deutschland zurückkehrte, auch wenn die Dauer seines Arbeitsvertrages längst aögelaufen war, wurde festgenommen äind zwangsweise auf seine Kosten nach Deutschland zurückgebracht. Es bestanden in Polen besondere polizeiliche Stellen, die nichts anderes zu tun hatten als nach diesen Ausreißern zu fahnden, die natürlich in beträchtlicher Zahl immer .vorhanden waren. All das wurde den Arbeitern bei der Anwerbung verheimlicht oder bewußt falsch dargestellt, so daß nachher die Enttäuschung groß war. ln Deutschland selbst waren die Arbeiter fast vogelfrei, ganz der Willkür der Unternehmer und der Brutalität der Polizei ausgeliefert. Die Gewerkschaften kümmerten eich in den ersten Kriegsjahren überhaupt nicht um sie, besonders nicht um die jüdischen Arbeiter, auch war den ausländischen Arbeitern ausdrücklich der Eintritt in die Gewerkschaften verboten. Die Löhne waren zum großen Teil ungemein niedrig, die Verpflegung schlecht, die Behandlung miserabel. So kam es, daß vor allem die jüdischen Arbeiter, die sich dank ihrer jüdischen Sprache in Deutschland immerhin besser zurechtfinden konnten als die polnischen, ii Scharen ihren Arbeitsstätten entliefen und sich in den Großstädten, insbesondere in Berlin, sammelten. Die Arbeitgeber fahndeten nach ihnen wie nach Wild. Arbeiter z. B., deren Vertrag mit dem ersten Arbeitgeber, der sie nach Deutschland eingeführt hatte, längst abgelaufen war, und die in Berlin eine andere sehr gute Stellung gefunden hatten und sich dort anständig ernährten, wurden, wenn der erste Arbeitgeber dies verlangte, immer wieder mit Gewalt zu der ersten, gewöhnlich sehr schlechten Stelle zurückgebracht. Immer wieder kam es vor, daß z. Schlosser, die in Polen als ungelernte Arbeiter von einem Bauunternehmer angeworben waren und in Deutschland zu einem miserablen Lohn gewöhnliche Erdbewegungsarbeiten verrichten sollten, die sich dann nach Ablauf ihres Vertrages nach. Berlin begeben und dort in £'mem kriegswichtigen Betriebe, wo enormer Mangel an Schlossern herrschte, zu einem guten Lohne Unterkunft gefunden hatten, von der Polizei mit Gewalt aus diesem Betriebe wieder herausgerissen und an i rre alte Arbeitsstätte zurückgebracht wurden, obgleich sie dort zu einem Hungerlohne arbeiten mußten, (12—20 M. pro Woche), und obgleich der sonst immer so sehr betonte Gesichtspunkt der Kriegsnotwendigkeit es hätie verhindern müssen, daß ein für die Kriegsindustrie so notwendiger Arbeiter wie es ein Schlosser war, seinem Handwerk entzogen und zu einer Unqualifizierten Arbeit gezwungen wurde, für die auch jeder andere ungelernte Arbeiter ebenso brauchbar gewesen wäre. Manche dieser Leute waren fünf oder sechs Mal entlaufen und wurden immer wieder auf Verlangen des Unternehmers zurückgebracht, der sich diese billigen Sklaven nicht entgehen lassen wollte. Irgend eine Schutzbehörde gab es für die feind-ausländischen Arbeiter nicht. Allerdings war von deutsch-jüdischer orthodoxer Seite ein Versuch unternommen worden, auf die Anwerbung jüdischer Arbeiter Einfluß zu gewinnen. Dieser Versuch war aber gescheitert und hatte sehr schwere Folgen gehabt. Man hatte sich dabei nur von dem einen Gedanken leiten lassen, daß es nötig 'sei, den Arbeitern solche Stellen zuzuweisen, wo sie die rituellen Vorschriften der jüdischen Religion einhalten konnten, d. h. wo sie koscher verpflegt wurden und arm Sabbat nicht zu arbeiten brauchten. Alle anderen Bedingungen Und Voraussetzungen hatte man ganz außer Acht gelassen, und so waren große Mengen jüdischer Arbeiter ausgerechnet in die Kohlengruben und Hüttenwerke Oberschlesiens vermittelt worden, zu einer Arbeit, die an und für sich für die große Mehrzahl der Juden nicht in Frage kam, weil sie für sie zu schwer, zu roh war, und unter Arbeitsbedingungen, die ungefähr das Gemeinste darstellten, was man in Deutschland Arbeitern zuzumuten gewagt hat. Es ist ja nicht zufällig, daß gerade die oberschlesischen Arbeiter heute dem Spartakismus verfallen; wenn es menschenunwürdige Arbeitsstellen und antisozial denkende Arbeitgeber gibt, dann in der oberschlesischen Industrie. Dort saßen nun die armen Kerle zu Hunderten in den Kohlenschächten, verhungerten bei ihrem koscheren Essen, verdarben bei ihrer Sabbatruhe, brannten in Scharen durch, wurden wieder eingefangen, brannten wieder durch, wurden wieder eingefangen, bevölkerten die Gefängnisse, verkamen in Not und Gewalt, indes ihre unglücklichen Familien in Polen zugrunde gingen^ denen sie wahrhaftig von ihrem Sklavenlohn nicht noch etwas heimschicken konnten. Von da gingen die Klagen über die Unfähigkeit, die Unmoral, die Faulheit, die Verdorbenheit der ostjüdischen Arbeiter aus und veranlaßten schließlich ein Einführungsverbot gegen jüdische Arbeiter, nachdem die jüdische Organisation, die die Sache eingeleitet hatte, sich von ihr

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