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Volk und Land · 1919-06-19 · Heft 25-26 (19.6.1919) · p. Seite 799-800

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 25-26 (19.6.1919)
Date
1919-06-19
Page
Seite 799-800 (sequence 20)
Language
German
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800 799 --- — ■ ■ ■ ■ —-■■== VOLK UND LAND DAS HOCHBAUAMT Von Dipl.-Ing. Rieh Das Referat des Herrn Baervvald stellt eine äußerst verdienstliche Leistung dar. Zum ersten Male ist hier versucht worden, grundlegende Gesichtspunkte für das Bauen in Palästina aufzustellen. Alle wesentlichen Gebiete sind klar und sachlich beleuchtet worden. Denn beim Bauen handelt es sich nicht nur um die eigentliche architektonische Gestaltung, sondern in einem relativ so unentwickelten Land wie Palästina, spielt eine beinahe noch größere Rolle die Beschaffung und Auswahl der Baumaterialien, die Heranziehung und Ausbildung geeigneter Arbeitskräfte und ähnliche Dinge organisatorischer und wirtschaftlicher Natur. Nur in einem prinzipiellen Punkte bin ich anderer Meinung als Herr BaerWald. Herr Baerwald will nämlich alle diese Aufgaben einem Hochbauamt zuweisen, das heißt, er will, diese Aufgaben sämtlich von einer Centralstelle mit amtlichem Charakter gelöst wissen, eine Methode, welche mit den Erfahrungen des praktischen Lebens im Widerspruche steht. Man kann das Projekt -zu einem Hochbauamt, welches Ihnen soeben entworfen worden ist, an sich nach seiner Bedeutung und dem Ausmaß seines Aftionskreises als großzügig bezeichnen. Ob aber die Regelung der politischen Verhältnisse Palästinas die Errichtung eines Amtes mit den von dem Herrn Vorredner verlangten Kompetenzen gestatten wird, läßt sich heute kaum übersehen. Setzen wir indessen den günstigsten Fall, so scheint es doch nicht zweifelsfrei, ob ein Hochbauamt seine Tätigkeit auf alle die Gebiete erstrecken soll, die genannt worden sind. Eigene Bauten der Leitung. Ein ziemlich umfangreicher Apparat wird für die Planung und Leitung (der von offizieller Seite Unternommenen Bauten nötig sein; selbst wenn die Leitung, modernen Prinzipien folgend, ihre Bauten nicht lediglich durch beamtete Architekten entwerfen läßt, sondern auf dem Wege des Wettbewerbs die künstlerisch besten Leistungen zu erhalten bestrebt ist, 'wird dieses Verfahren doch nur für größere zusammenhängende Aufgaben in Frage kommen. Eine große Reihe für Wettbewerbe nicht geeigneter Aufgaben werden in den Ateliers des Amtes gelöst werden müssen. Kontrolle subventionierter Bauten. Darüber hinaus wird das Amt eine begutachtende und kontrollierende Tätigkeit in großem Umfange auszuüben haben über Bauten, die, sei es durch Beleihung, sei es durch Ueberlassung von Boden in Erbpacht oder dergleichen, aus öffentlichen Mitteln subventioniert werden und auf deren Gestaltung die Leitung Sich billigerweise einen entscheidenden Einfluß Vorbehalten wird. Bebauungsplan und Aufbau. Wieweit nun das Bauamt geeignet ist, bei der Erschließung neuer Terrains und bei der Anlage neuer Kolonien und Siedelungen durch Aufstellung von Bebauungsplänen mitzuwirken, bedarf einer Untersuchung. — Als vor nicht garzulanger Zeit die Städtebalikunst idh darf wohl sagen wieder neu erfunden wurde, kam man sehr bald zu der Erkenntnis, daß sich Bebauungsplan und- Bebauung verhalten, wie Grundriß und Aufbau, d. h. daß sie gleichzeitig konzipiert Werden. Es ist leicht verständlich, daß die Komposition z. B. einer Platzanlage undenkbar ist ohne genaue Vorstellung von der Gestaltung, der Platzwände, d. h. der Fassaden der ihn einschließenden Gebäude, welche in gleichem Maße raumbildend sind, wie die im Bebauungsplan festgelegte Grundfläche. Als Konsequenz ergibt sich hieraus, (daß grundsätzlich darauf hinge wirkt werden muß, daß Bebauungsplan und Aufbau der Gebäude soweit irgend möglich von dem gleichen Baukünstler gestaltet werden, damit eine in sich geschlossene künstlerische Leistung erzielt werde. — Wenn man ard Michel, Jaffa. sich in den letzten Jahrzehnten damit behalf, die dem Bebauungsplan zugrundeliegende Idee des Aufbaus in einer Bauordnung, und das in fast ausschließlich negativer Form, festzulegen, so steht die Unzulänglichkeit dieser Methode doch nachgerade mehr als hinreichend fest. Wo heute neue Stadt- oder Siedelungsanlagen erstehen, entspringt die Gesamtheit des Bebauungsplans und der Bebauung demselben künstlerischen Willen,. Ich erinnere an die Schöneberger Anlagen von, Paul Wolf, die Siedlung Adlershof von Muthesius, Staaken von Schmitthenner, die Kruppschen Siedelungen von Schmohl und unzählige andere; undi wenn ich Sie noch auf ein älteres hervorragendes Beispiel verweisen darf, so ist es die Anlage von Karlsruhe nach den Plänen von Weinbrenner. Verstaatlichung der Architekten. SoÜlte nun das Bauamt die Bebauungspläne aufstellen, so müßte es nach dem Vorgesagten auch die Bebauung leiten. Das heißt: die gesamte Tätigkeit der Architekten wäre zu verstaatlichen. Diese Möglichkeit besteht praktisch durchaus. Man kann sich »ehr wohl vorstellen, daß das Bauamt in den einzelnen Städten, sogar zur Errichtung von Kolonien, Nebenstellen einrichtet. Ich glaube, ich brauche die ängedeutete Perspektive nicht Weiter auszumalen, Ihnen graust schon bei der Andeutung. Sie werden mit mir darin einig sein, daß alles vermieden werden muß, was den erst ganz kurzen Todesschlaf des heiligen Bürokratius stören könnte. Bauamt als Auftra gg eb e r. Das Bauamt soll nicht den Ehrgeiz haben, alles selbst zu machen. Es soll sich damit begnügen, bei der Lösung von Bauaufgaben im allgemeinen als sachverständiger Vertreter der Leitung, d. h. als Auftraggeber aufzutreten. Die vorhin skizzierten Aufgaben brganisatorischer und kontrollierender Art stellen schon an sich eine Aufgabe dar, die des Schweißes der Edeln wert ist. Materialbeschaffung. Nach den von dem Referenten gemachten, Vorschlägen soll das Hochbauamt auch einen großen Teil der Unternehmertätigkeit ausüben; insbesondere soll es in äußerst großzügiger Art die Beschaffung, Verschiffung, Lagerung und Verteilung von Baumaterialien vornehmen. Ich stellemir das so etwa wie eine ßaumaterialien- Z. E. C., vo«r. Ich glaube, daß die Erfahrungen der Kriegswirtschaft durchaus gegen eine derartige Oiganisation sprechen. Es wird niemand bestreiten, daß die wirtschaftlichen Organisationen, die in Deutschland während des Krieges notwendig wurden, mit hervorragendem Geschick und großzügig angelegt waren. Und doch sind sie mit ihren Armeen von Beamten nicht in der Lage gewesen, den Handel zu ersetzen, und wären es auch nicht gewesen, selbst wenn die durch den Krieg gegebenen Schwierigkeiten und Beengungen nicht bestanden hätten. Ich selbst habe innerhalb des Reidisschatzministeriums bis vor kurzem das Referat „Baumaterial“ gehabt und die reichseigenen Baumaterialien bewirtschaftet, so daß ich mir sehr wohl eine klare Vorstellung von Aufbau, Umfang und Wirksamkeit einer Organisation wie der geplanten machen kann. Esi unterliegt für mich keinem Zweifel, daß die Beschaffung von Baumaterialien durch den freien Handel das allein, Zweckmäßige und Fortschrittliche ist. Gegen eine amtliche Zentralisierung des Baumaterialhandels spricht einmal die Notwendigkeit der Investition großer Betriebs-Kapitalien, welche weit vorteilhafter privaten als öffentlichen Mitteln entnommen werden. Zum andern der große Umfang und die Kostspieligkeit des Beamtenapparats, und endlich am wesentlichsten die außerordentliche Schwerfälligkeit einer so großen zentral geleiteten Maschine. Das deutsche

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