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Volk und Land · 1919-06-19 · Heft 25-26 (19.6.1919) · p. Seite 773-774

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 25-26 (19.6.1919)
Date
1919-06-19
Page
Seite 773-774 (sequence 7)
Language
German
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773 VOLK UND LAND 774 bindung zweier dicht nebeneinander liegenden Kolonien eine völlige Expropriierung der zwischen ihnen vorhandenen arabischen Bevölkerung zur Notwendigkeit macht, sind diese so zu entschädigen, daß sie sich unschwer an einer anderen Stelle des Landes (z. B. im Ostjordan-Lande, das noch gar sehr der Erschließung harrt) ansiedeln können, falls sie es nicht vorziehen, in die Städte zu gehen. Es braucht wohl hier nicht dargestellt zu werden, daß diese Aufgabe niemals von privater Hand geleistet werden kann, sondern nur von einer Zentrale, für die das Wesentliche nicht das temporäre private Erwerbsinteresse bildet, sondern das dauerhafte Gedeihen des jüdischen Ko’onisationswerkes. In jedem Fall also ist ein zentralisierter Landkauf notwendig; mit anderen Worten: im Gegensatz zu allen iru Palästina das Primäre. Das römisch-rechtliche Eigentum am Grund und Boden müßte von der Jüdischen Gesellschaft erst wieder geschaffen werden; es ist selbstverständlich, daß auch aus diesem Grunde die Hemmungen gegenüber der Nationalisierung des Bodens in Palästina weit geringer sein werden, als in irgendeinem anderen Lande, das erst von römisch-rechtlichen Eigentumsverhältnissen zu einer Nationalisierung des Bodens übergehen muß. Sind so durch den zentralen Einkauf die Voraussetzungen für ein freundnadhbarliches Verhältnis zu den Arabern gegeben, so ist das Obereigentum die einzige Bürgschaft für die Nationalisierung unserer Kolonisation. Es wird! einmal durch das Öbereigentum und nur durch dieses Institut verhindert, daß Verkäufe jüdischen .Landes an Araber stattfinden können. Heute könnte vielleicht manch einer bei solchem Gedanken ein Ungläubiges Lächeln nicht unterdrücken: wird dasdenn nötig sein? Wir müssen uns klar vor Augen halten, daß nach Palästina, das wirtschaftlich aufblühen wird, nicht nur diejenigen gehen, die in Palästina einen neuen sozialen Aufbau verwirklichen wollen, sondern auch die, die in Palästina ihre „Geschäfte“ machen wollen, wie an allen anderen Stellen der Welt. Und es> kann so leicht eintreten, daß — sagt der Spekulant — die jüdischen Gesellschaften nicht den geforderten Bodenpreis geben. Ein Obereigentum des jüdischen Volkes würde dieses gemeingefährliche Treiben von vornherein illusorisch machen. Aber Nationalisierung unseres Bodens bedeutet noch etwas anderes und weit wesentlicheres, nämlich die Erwerbung Palästinas durch jüdische Arbeit. Ich kann mich hier kurz fassen, da Franz Oppenheimer in seiner äusgezeichneten Broschüre „Gemeineigentum und Privateigentum“ bereits das wesentlichste über dieses1 Problem gesagt hat. Heute ist es zum Gemeingut aller wahren Zionisten geworden, daß Palästina nicht durch Politik, nicht durch das Schwert und nicht durch Geld erobert werden kann, sondern nur durch die Arbeit. Wir wissen, daß, um einen Ausdruck Oppenheimers zu gebrauchen, ein großer Teil unserer jüdischen Kolonien auf nationales Verlustkonto zu buchen war. Es gab in sämtlichen Kolonien etwa 3—4000 jüdische Landarbeiter gegenüber 8003 Arabern. In den letzten Jahren hatte eine Bewegung eingesetzt, um die arabische Arbeit möglichst durch jüdische abzulösen; es gelang auch in gewissem Umfange, aber an diesem Erfolg war ein Faktor beteiligt, der für die prinzipielle Forderung sehr wenig besagt: die Einwanderung von jemenitischen Juden, die an Anspruchslosigkeit dem Fellachen nichts nachgaben. Ich halte es für ausgeschlossen, daß man jüdische 'Großpflanzer von der Beschäftigung arabischer Arbeiter durch gütliches Zureden und ähnliche Methoden abhalteni kann. Hier können nur umfassende gesetzgeberische Methoden einsetzen, schon um den jüdischen Pflanzer, der jüdische Arbeiter beschäftigt, nicht gegenüber einem anderen, der mit Arabern arbeitet, zu benachteiligen. Eine Intensivierung arabischer Wirtschaft schafft erst die Ökonomische Voraussetzung, ohne die auch die strengsten gesetzgeberischen Maßnahmen, versagen l müßten. Der Fellache leistet biiligere Arbeit als der I jüdische Arbeiter. Es muß ausdrücklich hervorgehoben werden, daß es in Palästina bislang kein besitzloses arabisches Landarbeiterproletariat gegeben hat, sondern daß der fellachische Pächterstand der seinen Boden bewirtschaftet, in den jüdischen Kolonien tätig gewesen ist. Die Intensivierung der Wirtschaft des Fellachen, verbunden mit großzügigen Steuerreformen, wird den Standard of life des Fellachen außerordentlich heben und seine Arbeit auf dem eigenen Lande so verstärken, daß er keine Zeit mehr zur Bestellung fremden Landes finden wird. Nur die Intensivierung der arabischen Fellachenwirtschaft, die natürlich einige Zeit dauern wird, schafft uns in dem Araber einen wohlwollenden Nachbar. Vor dem Kriege hatten sich jüdische Arbeiter häufig gegen jede arabische Arbeit gewandt, wenn jedoch der jüdische Arbeiter die Ueberzeugung gewinnt, daß im Prinzip nur Juden beschäftigt werden, so wird wohl die Hauptursache dieses übertriebenen Chauvinismus beseitigt sein, der meiner Ansicht nach nicht Ungefährlich für unsere Beziehungen zu den Arabern ist. So wird die Nationalisierung im prägnanten Sinne unserer Kolonisation einer der wesentlichsten Momente sein, um unsere jüdischen Arbeiter zur wahren Mitarbeit in Erez-Israel heranzuziehen, da nur durch sie ein wahrer Neuaufbau Palästinas zur Wirklichkeit werden kann. Weiterhin wird durch die Erbpacht die Einwanderungsbasis verbreitert; dies ist von ganz) erheblicher Bedeutung, wenn wir bedenken, daß die Elemente, die für die wirtschaftlichen Siedlungen in Palästina in erster Reihe in Frage kommen, meist minderbemittelten Kreisen angehören und) nicht gerade, wie aus den bisherigen Erfahrungen hervorgeht, allzu dicht gesät sind. Das Siedlungswerk darf sich schon seiner Idee nach üicht auf vermögende Klassen beschränken, es muß auch die ärmeren Schichten umfassen, und für das landwirtschaftliche Gebiet ist der geeignetste Weg die Erbpacht, da diese jedes philanthropische Moment ausschließt. Vermag so die Nationalisierung des Bodens die Einwanderungsbasis zu verbreitern, so liegt es andererseits in ihrer Macht, Parzellenwie Latifundienwirtschaft illusorisch zu machen. In Palästina ist eine unwirtschaftliche Parzellierung noch mehr zu1 befürchten, da es, wenn es zu einem jüdischen Lande geworden ist, für eine große Anzahl von Juden keinen heißeren Wunsch ge'ben wird^ als Boden in Erez-Israel zu besitzen. Für diese Juden ist es natürlich unerheblich, ob der Preis des Bodens seiner Rentierung noch entspricht, da eben außerökonomische Faktoren die Grundlage für ihre Bodenkäufe in Palästina abgeben. Auf die Gefahr der Latifundienwirtschaft brauche ich nur hinzudeuten. Sie ist jetzt völlig erkannt. Ich verweise u. a. auf die letzten Maßnahmen in England. Daß das römischrechtliche Eigentum am Grund und Boden nicht geeignet ist, geeignete Grundbesitzverhältnisse herbeizuführen, Ist nicht nur aus der Agrargeschichte anderer Völker zu lernen, nein auch bei uns findet sich dieselbe unheilvolle Entwicklung. Der Einfluß des Obereigentums, damit die Verhinderung der Bodensperre, ist in seiner Wirkung nicht beschränkt auf die landwirtschaftlichen Verhältnisse, sooderr» ist für den gesamten sozialen Aufbau Palästinas von fundamentaler Bedeutung. Einer bestimmten Gruppe zionistischer Sozialisten gegenüber will ich betonen, daß auch bei Marx die Vergesellschaftung der Produktionsmittel nur ein Mittel — er glaubt allerdings das Mittel 1— zur Erreichung des Sozialismus, d. h. der mehrwertfreien Gesellschaft ist. Eine Verstaatlichung oder Vergesellschaftung einzelner Produktionszweige schafft niemals eine mehrwertfreie Gesellschaft, und so heißt es gerade für die zionistischen Sozialisten, die neue so-

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