Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 25-26 (19.6.1919)
- Date
- 1919-06-19
- Page
- Seite 771-772 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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771 VOLK UND LAND 772 hindern, daß die Diskussion in ein unsachliches Fahrwasser gerät, bemerken, daß die verschiedenen Richtungen, die sich hier gegenüberstehen, nicht mit den Schlagworten „Kapitalisten“ (gegen das Obereigentum)., „Sozialisten“ (für das Obereigentum) zu bezeichnen sind. Es gibt eine große Anzahl von Sozialisten, die vor allem gegen die sofortige Einführung des Obereigentums sprechen zu müssen glauben, und es hieße unser Werk wie unsere Auseinandersetzung diskreditieren, wenn wir ihre Argumente, die von der heilßen Liebe zu unserem Volke diktiert sind!, mit dem Schlägwort „Kapitalisten-Argumente“ abtun wollen. Diese Gegner des Obereigentums erklären, daß das Institut des Obereigentums nicht im mindesten erprobt sei, und daß wir die große Erweiterung unseres Kolonisations- Werkes, die uns an sich schon schwere, sehr schwere Arbeit aufbürdet, nicht mit Experimenten und* Theorien belasten dürfen. Hierzu ist zunächst rein tatsächlich zu bemerken, daß das Institut der Erbpacht durchaus nicht so unbekannt ist, wie verschiedene Gegner seiner sofortigen Einführung uns glauben machen wollen. Wir sollten die alte Form, des Bodenbesitzes in Palästina nicht anwenden; es ist verfehlt zu Sagen> weil wir zwei unbekannte Formen haben: Volk und Land, sollen wir uns nicht noch mit einer dritten unbekannten, einer neuen sozialen Form belasten. Jede alte soziale Form ist ein mindestens ebenso großes Experiment, besonders wenn man bedenkt, daß Palästina ein, Land werden wird, das von Ostjuden wieder aufgebaut werden soll und sich die Psyche und den bisherigen. Aufbau der Ostjuden vergegenwärtigt. Daher erscheint es mir auch nicht angebracht,' wenn man sagt, wir haben Zeit mit der Einführung des Obereigentums, bis wir wirklich eine große Masse in Palästina sind. Sind erst einmal die bisherigen europäischen Besitzverhältnisse in Stadt und Land herrschend geworden, so wird es mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden sein, diese wieder zu beseitigen; der Klassenkampf, wie er in den europäischen Staaten an der Tagesordnung ist, scheint mir die unausbleibliche Folge. Es ist zu erwarten, daß die Widerstände in Palästina nicht so stark sein werden, zumal der größte Teil der Ostjuden durchaus thoratreu ist, und die mosaische Gesetzgebung ein uneingeschränktes Landeigentum verworfen hat. So heißt e® (4. B. Mosis, Kap. 26, V. 53 f.): „Das Land soll nach Anzahl der Namen 'zum Erbgut ausgeteilt werden. Die zahlreichere Familie bekommt ein größeres Erbgut und die schwächere Familie ein kleineres Erbgut; jedem wird nach Anzahl der Gemusterten jfin Erbgut gegeben.“ . . . Weiterhin aber, und das ist für mich das Entscheidende, wurde durch das Obereigentum ein gewisser Ausleseprozeß in Sozialer Hinsicht eingeleitet werden. Ruppin betont in seinem Aufsatz im Nov./Dez. des „Juden“ die Auslese des Menschenmaterials für Palästina: „Daß eines der wichtigsten Probleme die Auslese des Menschienmaterials ist, weil vom der richtigen Lösung dieses Problems im wesentlichen die ganze Struktur des zukünftigen jüdischen Gemeinwesens in Palästina abhängt.“ In praxi war dieses Problem bei der bisherigen Kolonisation nicht so wichtig gewesen. Einmal waren der alte und der neue Jisohüb „zwei Bevölkerungsschichten, die fast ohne Berührungspunkte nebeneinander herlebten.“ Zweitens waren die wirtschaftlichen Bedingungen Palästinas weit ungünstiger gegenüber anderen Landern, besonders gegenüber Amerika, so daß schon durch diesen Umstand ein Ausleseprozeß hervorgerufen wurde. Wem das Geldverdienen das Primäre war, der blieb zumeist nicht im Lande, und außerdem war die Zahl der wirtschaftlich produktiv tätigen Juden so gering, daß der einzelne Jude in seiner ganzen Lebensführung deutlich hervortrat. „Infolge des großen Interesses, das die Juden der ganzen Welt und ihre Presse an dem kleinen Häuflein Juden in Palästina nahmen, glaubte ein jeder, daß er im Brennspiegel des öffentlichen Interesses stehe und seine Handlungen von der Oeffentliohkeit kontrolliert würden. In der Tat drang öffentliches Interesse und öffentliche Neugier tief in das berufliche und private Leben des einzelnen ein. Das wirkte in der Richtung zu Pflichterfüllung und Gemeinsinn.“ Alle diese Tatbestände galten nur für die Verhältnisse vor dem Kriege. Sobald sich das wirtschaftliche Leben reger entfalten wind, werden auch diejenigen Juden hinübergehen, bei denen das finanzielle Moment in erster Reihe steht, undl die große Zahl der dann im Lande ansässigen Juden läßt den einzelnen verschwinden ipid macht auch 'dieses Moment der Auslese illusorisch. Dagegen wird durch das Obereigentum bewirkt, daß nur diejenigen, denen Palästina das Primäre und das Geldverdienen das Sekundäre ist, sich landwirtschaftlich ansiedeln werden. Wie für alle Probleme unserer Kolonisation ist auch bei der Frage des Obereigentums unser Verhältniszuden Arabern von weittragender Bedeutung. Es ist bereits ausgeführt worden, daß wir nach den Zahlen von Ruppin zumindest 325 000 Hektar benötigen, nach den von Oettinger 765 Ö00 Hektar, während die Krondomänen wie das herrenlose Land, das uns die englische Regierung aller Voraussicht nach zur Verfügung stellen wird, nur ein Areal von reichlich 200000 Hektar zumeist nicht etwa guten Landes deckt; wir hätten also in jedem Falle an dem herrenlosen Lande und an den Krondomänen noch nicht genug und1 werden daher genötigt sein, von den Arabern selbst Land 'zu übernehmen; naturgemäß mit voller Entschädigung, und es wird in unserem wohlverstandenen Interesse liegen, wenn in der Kommission, die die Höhe der Entschädigung zu bestimmen haben wird, Vertreter der vom Völkerbünde eingesetzten Regierung die Leitung haben. Aber damit ist es natürlich nicht getan, das Recht der Expropriierung des arabischen Großgrundbesitzes ist, wie die Verhältnisse in Palästina liegen, lediglich ein formelles juristisches. Es soll hier mit aller Deutlichkeit betont werden, daß es in Palästina wohl einen überaus ausgedehnten arabischen Großgrundbesitz gibt, niemals aber einen arabischen Großgrundbetrieb gegeben hat oder gibt. Der arabische Großgrundbesitz wird von Fellachen bewirtschaftet, die infolge der korrupten türkischen Verwaltungs- und Steuerwirtschaft (Steuerpächter) so verschuldet waren, daß sie den Besitz ihres Gutes dem reichen städtischen Effendi übertrugen und für ihn mit einem Pachtschilling belastet das Land bestellten. Das Recht der Expropriation des arabischen Großgrundbesitzes bringt uns der Lösung des Fellachenproiblems um keinen Schritt näher. Es besteht vielmehr die große Gefahr, wenn private jüdische Erwerbsgesellschaften da9 Land kaufen, daß sich dieselben Zustände wiederholen wie vor dem Kriege; daß nämlich über dem Kopfe des Fellachen, dessen Verschuldung häufig höher ist als der Kaufschilling, Käufe geschlossen werden, und er von dem Kaufpreis nichts erhält, sondern dann subsistenzlos dasteht, ohne Land — ja vielfach ohne Arbeit — da ja die Tendenz dahingeht, in den jüdischen Kolonien möglichst alle Arbeit durch jüdische Arbeiter verrichten zu lassen. Wenn wir uns dessen bewußt sind, wie schwer für uns nach dem Kriege die Herstellung eines freundnaohfoar’ichen Verhältnisses zu den Arabern sein wird, wenn wir wissen, wie gerade Landkäufe die Leidenschaften entfesseln, so werden wir gegenüber Landkäufen von Privaten schon aus diesem Grunde außerordentlich skeptisch sein. Es handelt sich um das Problem, den jüdischen Landbesitz möglichst zu erweitern, ohne zu einer Expropriation des Fellachen schreiten zu müssen, und dies ist durchaus möglich, wenn wir die Fellachen zur intensiven Landwirtschaft erziehen. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben. Der Boden Palästinas trägt durch die primitiven Methoden zurzeit so wenig Frucht, daß eine Verdoppelung der Erträge unschwer zu erzielen ist An den Stellen des Landes, an denen die Ausbreitung des jüdischen Landbesitzes z, B. wegen Ver-