Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1919)
- Date
- 1919-06-12
- Page
- Seite 755-756 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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755 ■■ VOLK UND LAND -—»» ■-■*- ■ ■■■= —= 755 kennt die ständige Entwicklung der hebräischen Sprache, die daru bestimmt ist, wie sie die Sprache unserer Väter war, auch die unserer Söhne zu werden. j Vor allem aber ist — und das scheint das Ent ' scheidende zu sein — in der großen Menge der Juden ein unbeugsamer Wille zur Nationalität. Selbst ein Mann wie Oothein, der als Führer des Deutschen Liberalismus die Juden nur als deutsche Staatsbürger jüdij sehen Glaubens ansehen kann, muß in seinem Aufsatz j „Die Juden in Polen“ im« „März** vom! 25. März 1916 j sagen; „Ihre (der Juden in Polen) große Mehrheit fühlt sich als besonderes Volk, als Stamm, als Nationalität**. i Auch in Westeuropa wird die Zahl derer, die sich als { Angehörige des jüdischen Volkes fühlen, denen die jüj dische Religion zwar ein wichtiger Bestandteil der jüdij sehen Kultur, aber nicht das einzige Verbindende der j Juden ist, von Tag zu Tag größer, und die Zeit ist wohl nicht'mehr so fern, wo auch in Deutschland die Gegner «des jüdischen NationaJbewußtseins in die Minderheit kommen werden. Daß gerade in der besonders hierbei interessierten preußischen Provinz Posen Deutsche wie. Polen bewußt und unbewußt die Bevölkerung nach den drei Nationalitäten einteilten usnd einteilen, ist eine Erfahrung, die wir seit Jahrzehnten immer wieder machten, und die nur nebenbei erwähnt werden soll. Die Führer des Polentu,ms haben daraus die richtige Folgerung gezogen. Sie haben nicht nur den „jüdischen Volksrat** in Posen als ein dem polnischen und deutschen gleichgeordnetes Organ und als die zur Vertretung der Juden allein berechtigte Körperschaft anerkannt, sondern ihnen auch in der obigen Erklärung das nationale Selbstbestimmungsrecht zugebilligt. Ist so die nationale Selbstbestimmung ein Recht, das uns zusteht, und dasi uns auch von den entscheidenden polnischen Faktoren nicht bestritten wird1, so haben wir weiter zu prüfen, ob wir es auch: zu erstreben haben, oder ob es in unserem« Interesse lieg-t, darauf zu; verzichten. Für die Beantwortung der Frage ist, soweit die heute preußischen Landesteile in Betracht kommen, die eine überwiegend polnische Bevölkerung haben, folgendes zu erwägen: Was über diese Gebiete, also namentlich über die Provinz Pbsen, in ihrer Gesamtheit oder über ihre überwiegend polnische Kreise der Friedenskongreß bestimmen wird1, steht dahin. Auf alle Möglichkeiten müssen wir vorbereitet sein. Wenn das polnische Reich als ein einheitlicher Staat gegründet und ihm1 die bezeichneten Teile der preußischen Ostmarken einverleibt werden, so bilden die Juden nicht nur wie heute in der Provinz Posen, eine wirtschaftlich bedeutende, sondern auch mit ihren rund 4 Millionen Menschen eine zahlenmäßig entscheidende Rolle. Hierbei sei besonders darauf hingewiesen, daß die Juden in Kongreßpolen im* Jahre 1913 nicht weniger als 15 o/o der Gesamtbevölkerung bildeten, in der Stadt Warschau sogar 31,4 o/o, in Lublin 22,3 o;0> in Siedlce 21,7 o/0> in Lomza 19,0 % (Kaplun-Kogan a. a. O.). Da wohl niemand es ernstlich für möglich halten wird, in einem« einheitlichen Staate die bisherigen preußisch-polnischen Juden dauernd anders wie die bisherigen russisch-polnischen Juden zu behandeln, so werden sich die ersteren als die Minderheit der Mehrheit anschließen müssen. Für diese aber sagt selbst Gothein (a. a. O.) mit Recht: „Die große Masse der polnischen Juden will dagegen auch politisch als eigene Nationalität angesehen werden, und in getrennter Kurie wählen“. Und weiter: „Sieht man sich aber schon der anderen Nationalitäten wegen doch zum nationalen Wahlmatrikel genötigt, so ist nicht recht einzusehen, warum sie den Juden vorenthalten werden soll. Den Assimilatoren würde es so wie so freistehen, sich in die nationalpolnische Matrikel einzutragen**. Dieses Recht wird man allerdings nicht bestreiten können, wenn man als subjektives Kennzeichen der Nationalität den freien unbeeinflußten Willen eines jeden großjährigen, verfügungsberechtigten Bürgers ansieht (so Franz Oppenheimer, Nationale Autonomie „Neue Rundschau“ Februar 1917) oder zum mindesten die freie Willensbestimmung als mitentscheidend für die staatsrechtlich erhebliche Na tionalität ansieht. Werden die Provinz Posen und andere Teile Preußens ganz oder teilweise dem* polnischen Reich einverleibt, so werden sich sicherlich auch Juden finden, welche sich für die deutsche Nationalität entscheiden, und es besteht weder die Möglichkeit, noch ein Recht, dies zu verhindern. Aber wer von der Lebensfähigkeit des Judentums überzeugt ist, wird wohl bald erkennen, daß er sich damit eine Zwitterstellung schafft, und daß ein freies, ungehindertes kulturelles Leben nur dem Juden möglich ist, der sich der jüdischen Kurie anschließt. Bleibt die Provinz Posen dagegen ein Bestandteil des Deutschen Reiches, sei es als autonomer Bundesstaat oder als Provinz eines einheitlichen Deutschen Reiches, so ist kein Zweifel, daß dann die Polen durch die ihnen befreundete Entente die Zusicherung einer absolut gewährleisteten Autonomie für sich in Anspruch nehmen müssen. Und es fragt sich: Was soll nun mit den Juden geschehen? Sollen sie sich zur deutschen Kurie bekennen, weil sie bisher deutsche Kultur genossen haben? Oder sollen sie sich den Polen, die zahlenmäßig- und vielleicht auch, wenn ein Teil der Bevölkerung und namentlich die Beamten, nach« dem Westen abwandern, wirtschaftlich das Uebergewicht haben würden. anschiießen? Gewiß wird das letztere zunächst nur selten geschehen, aber in jahrzehntenlangem« Beieinanderwohnen werden wohl viele ehemals deutsche Juden auch das Bedürfnis spüren, polnische Staatsbürger jüdischen Glaubens zu werden. Die obigen Fragen aufwerfen, heißt schon sie in dem Sinne beantworten, daß nur Einzelne nach der einen oder anderen Seite abschwenken werden. Die große Menge wird unzweifel1 haft bald einsehen, daß die Deutschen wie die Polen andere Interessen in kultureller Beziehung haben, wie die Juden. Gewiß wird« sich in einzelnen Beziehungen, so vielleicht in kleineren Städten in Schulangelegenheiten, in Wohlfahrtssachen usw. ein Zusammengehen mit den anderen Kurien hier und da als nötig erweisen. Das aber hindert nicht das Selbstbestimmungsrecht, d. h. |* das Recht der Juden, aus eigener staatlich gewährleisteter Machtvollkommenheit ihre Angelegenheiten zu ordnen und darüber zu' entscheiden, inwieweit sie selbstständig oder als gleichgeordneter Faktor mit den anderen Kurien handeln sollen. Schließlich besteht auch nodh« die Möglichkeit, daß aus den bisherigen preußisch-polnischen Gebieten ein autonomer Staat mit irgendeiner staatsrechtlichen Anlehnung an das großpolnische Reich begründet wird!. In diesem Falle würden die deutschen Bewohner dieser Gebiete unbedingt das Selbstbestimmungsrecht für sich in Anspruch nehmen, um nicht allmählich einer Polonisierung zum Opfer zu fallen. Für die Juden würde sich dann als Mittelglied dieselbe Stellung ergeben wie in dem Falle, daß die Gebiete deutsch bleiben, d. <h. auch in diesem Falle können die Juden neben der polnischen und der deutschen Kurie nur in« einer besonderen jüdischen Kurie ihr Heil finden. Wie das Selbstbestimmungsrecht in einzelnen auszugestalten ist, geht über den Rahmen dieses Aufsatzes hinaus. Nur andeutungsweise sei bemerkt, daß jeder Kurie das unbeschränkte Verwaltungs- und Finanzrecht zustehen muß. Jede Kurie muß auch über ihr Schulwesen, ihre kulturellen insbesondere religiösen Einrichtungen, und über die Wohlfahrtspflege selbständig zu entscheiden haben. Die Welt steht im Zeichen des Nationalismus, die großen territorialen Veränderungen in allen Erdteilen, die uns die Friedenskonferenz bringen wird, werden von nationalen Gesichtspunkten aus getroffen werden. Die Juden, die in ihrer weit überwiegenden Mehrzahl in Europa sich, wie oben gezeigt, als Angehörige der I uralten und ewig neuen Nation fühlen, erhalten in Pa-