Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 22-23 (29.5.1919)
- Date
- 1919-05-29
- Page
- Seite 719-720 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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719 VOLK UND LAND 72o liehen. Die Bank- resp. Kommissionsbüros, die so als Bevollmächtigte, handeln, vereinnahmen für ihre Auftraggeber die Valuta des betreffenden Landes. Würde der Auftraggeber nun, da er allein auf sich gestellt ist, diese Valuta erst in z. B. englische Umtauschen oder in Palästina damit Geld des neuen Gemeinwesens kaufen, so würde er damit einen bedeutenden Verlust einstecken müssen.' Anders ist es, wenn man ihn in die Lage setzt, das allmähliche Wiederansteigen der Valuta seines Landes nach einer Zeit des beginnenden Wiederaufbaues abzuwarten oder die Valuta, statt ,sie in andere Währung Umtauschen zu müssen, zum Warenankauf zu benutzen. Der einzelne kleine und mittlere Kaufmann oder Handwerker ist aber dazu ohne fremde Hilfe nicht in der Lage. Und er wall ja auch sogleich in Palästina über Geld verfügen können, um sich dort eine Existenz zu begründen. Also muß ihm die Common-Wealth-Bank diese Arbeit nach Möglichkeit abnehmen. Das geschieht, indem sie die Valuta für ihn einnimmt und ihm erst einmal mit, sagen wir 90 °/o des gegenwärtigen Weltmarktkurses dieser Valuta, einen Kredit bei ihrer palästinensischen Zentrale eröffnet. Die Bankbüros werden nun die bei ihnen zusammenströmende Valuta nicht etwa verkaufen. Sie werden vielmehr im Aufträge des Common-Wealth, der für die öffentlichen Arbeiten Maschinen, Geräte, Heizvaterial, Lebensmittel, Rohstoffe, Zuchtvieh u. a. m. braucht, diese Ankuäfe als Agentne in den einschlägigen Zufuhren aus Südrußland regeln können, ohne daß erst in Palästina Ankäufe in der Valuta des betreffenden Landes stattfinden müssen, die ihren Kurs dort über die Parität treiben könnten. Sie könnten ferner dort, wo große Einkaufsmöglichkeiten nicht bestehen, aber die wirtschaftliche Voraussicht für eine Erholung der Valuta des Landes spricht, die Gelder als Guthaben gegen Verzinsung noch stehen lassen und erst später abziehen, wenn der Valutastand sich erheblich gebessert hat. Wie lange es ungefähr dauern wird, bis die Valuten jener finanziell und wirtschaftlich heute so schwer betroffenen Länder einigermaßen wieder angestiegen sind, oder gar den Parikurs wieder erreicht haben werden, kann natürlich kein Mensch Voraussagen. Es hängt dies sowohl von politischen Verhältnissen ab, wie von der Entwicklung des Weltmarktes und der inneren Märkte und der Produktionskraft jener Länder, als auch von den Handelsverträgen, die man ihnen gewähren wird. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben, als nach dem Bürgerkriege ihre Finanzen heillos zerrüttet waren, 16 Jahre gebraucht, um ihre Währung wieder auf pari zu bringen und waren ein mächtig aufstrebendes Wirtschaftsgebiet mit unerschöpflichen Bodenschätzen, ständigem Zustrom an Arbeitskräften, jungfräulichem Ackerboden und jährlich wachsender landwirtschaftlicher und industrieller Produktion. So werden diese europäischen Büros sowohl aus ihren Agentenprovisionen als auch aus den Zinseinnahmen, sowie später den Verkäufen der Valutaguthaben erhebliche Gewinne erzielen können. Diese werden dann nach Abzug der eigentlichen Unkosten in gewissen Zeiträumen und nach einem bestimmten Schlüssel in Form von Ueberweisungen an die Guthaben der Kontrahenten bei der palästinensischen Zentrale ausgeschüttet. Zweifellos werden diese Gewinne überall, wo die Valuten nicht mehr in rückläufiger Bewegung begriffen sind, nicht unbeträchtlich über den als Risikoreserve zurückbehaltenen Prozentsatz von etwa 10 °/o, von dem vorhin j die Rede war, hinausgehen, st* daß in der Tat die j Auswanderer noch in gewissem Grade an einer Besserung j ihrer heimischen Valuten partizipieren. Ich halte dieses I System für richtiger als die Einrichtung etwa von Ausgleichskassen in Palästina, von denen die verschiedenen, j unterschiedlich stark unterwertigen Valuten den Einj Wanderern /ü einem Mischkurse umgetauscht werden ‘ könnten, da diese Regelung die Härten wohl für den einzelnen Kolonisten aus den Ländern mit der schlechtesten Währung mildern könnte, aber nicht so die absoluten Verluste an jüdischem Nationalvermögen der gesamten Einwanderung verkleinert, wie mein Vor schlag es ermöglicht. Die Verkettung mit der Diaspora. Ich hatte zu Beginn des Referates davon gesprochen, daß die gesamte Finanzierung sich auch darauf einstellen muß, eine möglichst enge finanzielle Verkettung des Diaspora-Judentums mit dem palästinensischen Aufbauwerk herbeizuführen. Dieses läßt sich am ehesten dadurch erreichen, daß wir die palästinensischen Wert papiere in möglichst alle Kreise des Judentums der ganzen Welt bringen. Den Anfang dazu machen wir mit den Shares der Kolonisationsgesellschaft und den Aktien des J. C. T. Darüber hinaus muß aber mit dem weiteren Fortschreiten der finanziellen Anforderungen gemäß dem Anwachsen der Bevölkerung und der an das Kolonisationswerk gestellten Ansprüche später dauernd und regelmäßig der Bezug von guten und festverzinslichen palästinensischen Anlagewerten mit Weltmarktbörsennotiz ermöglicht werden. Dies erreichen wir dadurch, daß wir zunächst einmal eine ausgezeichnete Agrarkredit- und Hypothekenbankgesetzgebung schaffen, und sodann, sobald ein Teil der palästinensischen Landwirtschaft so rentabel arbeitet, daß er die entsprechende Verzinsung bezahlen kann, 4 prozentige oder entsprechend der Lage des Geldmarktes 3l/L> prozentige Pfandbriefe, die übrigens im Lande selbst als mündelsichere Anlage gelten müßten, und für die eine ständige Notierung an den großen Börsen der Welt herbeigeführt werden muß, durch ein Netz von Depositenfassen unserer Common-Wealth-Bank in allen Ländern an die jüdische Kundschaft absetzen. Die Pfandbriefe der städtischen Hypothekenbank und unserer Agrarkreditbank werden zweifellos, sowie die ganze Kolonisation sich weiter in gesunden Bahnen vollzieht, ein insbesondere in der russischen und amerikanischen, aber darüber hinaus in der Judenheit der ganzen Welf gesuchtes Anlagepapier werden, bei dem der Erwerber nicht nur die Empfindung hat. ein sicheres und jederzeit an der Börse verwertbares Papier zu haben, sondern auch weiß, daß sein Geld im jüdischen Lande arbeitet und es einem Bauern oder Pflanzer ermöglicht, auf seiner Scholle die Betriebserweiterungen vorzunehmen, die seine Wirtschaftsführung intensiver und seine Arbeit ertragreicher gestalten. Hier muß auch noch folgendes eingeflochten werden. Ein erheblicher Teil des palästinensischen Siedlungslandes soll, wenn es uns, was wir hoffen, gelingt, die Bodenkaufpläne des Nationalfonds in dem dazu nötigen Maßstabe durchzuführen, in Erbpacht und nicht in privatem Eigentum vergeben werden. Es entsteht dann die Frage, ob die Beleihung von Erbpacht 1 a n d der beleihenden Bank die gleichen Sicherungen bietet, wie die Eintragung einer Hypothek auf Land, das im freien Privatbesitz ist. Und ob dann aueh die auf Grund der Beleihungen ausgegebenen Pfandbriefe das erstklassige Anlagepapier abgeben, das ein Hypothekenpfandbrief darstellt, wenn die Bank innerhalb einer vernünftigen Beleihungsgrenze und auch sonst mit der nötigen Vorsicht Darlehen zur ersten Stelle ausgibt. Ich möchte diese Frage unbedingt bejahen, ebenso wie ich sie auch für die städtischen Erbbauverhältnisse bejahe. Die ausführliche Begründung dieser Ansicht kann ich mir liier schenken, weil Julius Simon ln dem Ihnen allen hier vorliegenden oder doch zugänglichen Maihefte von „Erez-Israel“, ausgezeichnet klar und übersichtlich die ganze Frage äbhandelt. Er kommt zu dem Schluß, daß einerseits der Erbpächter, der dem Nationalfondsnur einen billigen Preis zu zahlen hat, dem Eigen-