Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 22-23 (29.5.1919)
- Date
- 1919-05-29
- Page
- Seite 717-718 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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VOLK UND LAND 718 717 übrigen Banken ausiibt, die sich auch ihren Geschäftsgepflogenheiten dann in vieler Hinsicht anpassen müssen. Die Cornmon-Wealth-Bank wird wohl einen erheblichen Teil aus der als Bankkreditoren bezeichneteu flüssigen Geldreserve des neu entstehenden Handels und der Industrie in ihren Reservoiren ansanrmeln. Die ganze Art ihres Arbeitsplans bürgt uns dann dafür, daß sie diese Gelder in der richtigen Weise auch dem Kreditbedürfnis des Landes wieder zuführt. Denn dadurch insbesondere soll sich ihre Aufgabe von der der nur nach rein privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeitenden privaten Banken unterscheiden, daß sie bei Gründungen, Finanzierungen und Kreditierungen sich nicht ausschließlich von den Gewinnausskhten leiten läßt, sondern auch von dem Gesichtspunkte der Bedeutung und dem Wert der zu kreditierenden oder zu gründenden Erwerbszweige für die Wirtschaft des Landes. Und somit wird sie der Allgemeinheit manche Arbeiten abnehmen, für die sonst erst eigens Mittel beschatt: werden müßten. Die Genossenschaftsbank. Die notwendige Ergänzung findet das Bankensystem durch die auch schon von Ruppin geforderte Genossenschaftsbank. Während die Agrarbank langfristige Kredite gewährt, die in der Hauptsache für Bauten, Parzellierungen, Ameliorationen, Ent- und Bewässerungen und Verbesserungen des Bodens verwandt werden, soll ein weit verzweigtes System jron Genossenschaften die Organisation des kurzfristigen Betriebskredits der Landwirtschaft in die Hand nehmen. Wir können ruhig hierbei wieder einmal das deutsche Muster zum Vorbild nehmen. Ich habe midi mit der Organisation des landwirtschaftlichen Betriebskredites in den englischen, französischen, holländischen und deutschen Kolonien beschäftigt — ich möchte denen von Ihnen, die das gleichfalls tun wollen u. a. das Studium des ausgezeichneten Referates des Geh. Rats . Prof. Zoepfl empfehlen, das er bei den Sitzungen den ständigen wirtschaftlichen Kommission der deutschen Kolonialvervvaltung im Jahre 1911 gehalten hat und das im Deutschen Kolonialblatt Nr. 3 vom 1. Febr. 1912 veröffentlicht ist. Ich bin aber auf Grund all dieser Reflexionen, insbesondere auf Grund der Erfahrungen in Kolonialgebieten wie Algier, Indien, Aegypten und Mauritius zu dem Resultat gekommen, daß dort überall allmählich die Entwicklung nach der Schaffung einer Genossenschaftsbank und genossenschaftlicher Kredite auf der Basis des Raiffeisensystems tendiert. In einem Bericht der Mauritius Royal Commission an die beiden Häuser des engfischen Parlaments vom Jahre 1910 wird sogar diese Fordemng direkt erhoben. Ich will mir deshalb ein Eingehen auf die in den anderen Kolonia’gebieten angewand'en und hau ig abgeänier'.en Systeme der staatlichen Kreditinstitute oder staatlichen Zuschüsse hier ersparen und mich auf die These beschränken, daß für uns aus rein wirtschaftlichen und erzieherischen Gründen es am besten wäre, in jedem Orte die Gartenbau, Ackerbau und?v\ilchwirtschaft treibende Bevölkerung zu Spar- und Darlehnsvereinen auf genossenschaftlicher Grundlage zusammenzuschließen, gegebenenfalls gesondert nach den einzelnen großen landwirtschaftlichen Erwerbsgruppen, diese lokalen Vereine in Bezirken von bestimmter Größe zu einer Verbandskasse zusammenzufügen, den Bau dieser Verbandskassen aber dann wieder durch die große Genossenschaftsbank, vdie dem allgemeinen Geldausgleich und dem Anschluß der Genossenschaften an den offenen Geldmarkt dient, zu krönen. In diesen rein zweckmäßigen und wirtschaftlichen Fragen .darf es auch für die englischen und amerikanischen Zionisten keine Rolle spielen, aus welchen Ländern man die Vorbilder, die sich bewährt haben, entlehnt. Eine objektive Prüfung der verschiedenen Systeme würde zu dem Resultat führen, daß das Gerippe der Genossenschaftsbank der P r e u ß e n k a s s e , der viel angefeindeteii, aber doch glänzend funktionierenden, in ihren Grundzügen angepaßt werden könnte. Das ganze große Werk des genossenschaftlichen Zusammenschlusses würde dann ergänzt werden müssen durch die Genossenschaften der Landwirtschaft, die nicht dem Geld verkehr dienen, wie Maschinen-Bczugsger.ossenschaften, Dü gern ttel-Bezugsgenossenschaften, Molkereigenossenschaften, Vichzuchtgencssenschaften, Brennereigenossenschaften usw. (Hierzu sei noch bemerkt, daß auch das englische Gesetz die Form der Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht kennt, bei freiem Austrittsrecht der Genossen, soweit als Objekt der Genossenschaft nicht Bankgeschäfte in Frage kommen.) Auch die Handwerker in den Städten und in den Kolonien werden sich zusammenschließen, obwohl es sich hier vor allem wolil nur um Rohstoff-Bezugsgenossenschaften handeln wird, nicht aber um Produktivgenossenschaften, die sich bisher im Handwerk eigentlich nirgends recht bewährt haben und wohl nur in der Landwirtschaft zu empfehlen sind. Auch das System der sogenannten. Magazingenossenschaften halte ich bei der Psychologie unserer Leute nicht für aussichtsreich, da es den Ehrgeiz des Handwerkers, sich eigene und feste Kundschaft zu erringen, lähmt. Die Valuta- Frage. Gleichgültig aber, ob man sich in Palästina dazu entschließen wird, die Pfund- oder Dollarwährung zu der des Landes zu machen, auf jeden Fall wird — immer in der Voraussetzung, daß die neue Landeswährung vollwertig sein wird — sie gegenüber der russischen,. der neuen polnischen und wohl auch den Währungen der aus dem alten Oesterreich hervorgegangenen Nationalstaaten mit einem durch die Einbuße dieser Währungen gegenüber ihrer Weltparität begründeten Agio notieren, das im übrigen dadurch noch vergrößert werden kann, wenn man durch den Fortzug vieler Auswanderer nach Palästina Vermögenstranslozierungen entstehen. Weder hat das neue Palästina ein Interesse an diesem Währungsverhältnis, das nur dazu führt, daß die Hinüberziehenden die Abwanderung — abgesehen von den außerdem möglichen Abgaben, die für jede Art der Auswanderung dort gesetzlich vorgesehen s'ind und über die später noch gesprochen werden muß — mit einem erheblichen Teile ihres Barvermögens bezahlen müssen. Noch werden sich die betreffenden Staaten so ohne weiteres mit einer Abwanderung von doch nicht ausschließlich minder- . bemittelten Bürgern befreunden wollen, die, außer der Minderung der Steuerkraft des Landes, mit dem Hinausführen ihres Geldes die Landesvaluta im Auslände durch dauerndes und immer verstärktes Angebot nicht zur Erholung kommen läßt. Hier heißt es aiso einen Mittelweg finden, der, um unliebsame Konflikte auszuschließen, gleichermaßen den Interessen der Auswanderer und der in Betracht kommenden Staaten Rechnung trägt. Schon Herzl denkt in seinem „Judenstaat“ in der „Jewish Company“ an eine Institution, die den abziehenden Juden aller Länder bei der Liquidierung ihrer Geschäfte und der Ueberführung ifyrer Guthaben behilflich sein soll. Wird auch bei unserer Art der Besiedlung des Landes die Abwanderung aus den großen Zentren sich in weit langsamerem Tempo und vorderhand in viel geringeren Ausmaßen vollziehen, als sie Herzl voraussieht, so wird doch in Rußland, Amerika, Polen, Galizien die Errichtung eines großen Büros unserer Common-Wealth-Bank mit Zweigstellen in den übrigen in Frage kommenden Ländern notwendig sein. Diese Büros werden, ähnlich*wie es Herzl vorschwebte, beim Verkauf von Geschäften, Häusern, Grundstücken, bei der Auseinandersetzung mit Gesellschaften, als Kommissionäre behilflich sein. Vielfach werden sie bei länger andauernden Geschäftsvorgängen die Anwesenheit des Auftraggebers bis zum Abwicklungszeitpunkt überflüssig machen und ihm die frühere Uebersiedtung ermög-